Und was macht man, wenn Amazon nicht sofort Neuware zur Verfügung hat? Evtl. war das Produkt ja beim Kauf extrem günstig, erstattet Amazon dann auch problemlos den entstandenen Schaden (Kunde muss Produkt zu höherem Preis bei anderem Händler kaufen)?
Wer trägt Verpackungskosten bei Gewährleistungsfall?
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Original geschrieben von Martin Reicher
Und was macht man, wenn Amazon nicht sofort Neuware zur Verfügung hat? Evtl. war das Produkt ja beim Kauf extrem günstig, erstattet Amazon dann auch problemlos den entstandenen Schaden (Kunde muss Produkt zu höherem Preis bei anderem Händler kaufen)?
Seit wann hat man beim Rücktritt wegen nicht erfolgreicher Nachbesserung Anspruch auf Schadensersatz, weil der Warenwert inzwischen gestiegen ist? -
Beim Rücktritt natürlich nicht, da wäre man ja auch dumm, wenn man auf Rücktritt besteht.
Man muss natürlich schon Nacherfüllung verlangen. So wie ich KX250 verstanden habe, gibts aber für Amazon nur ein neues Gerät wenn es auch auf Lager ist, ansonsten nur Geld zurück. In dem von mir geschilderten Fall wäre Geld zurück allerdings eine schlechte Lösung.
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Original geschrieben von Martin Reicher
Und was macht man, wenn Amazon nicht sofort Neuware zur Verfügung hat? Evtl. war das Produkt ja beim Kauf extrem günstig, erstattet Amazon dann auch problemlos den entstandenen Schaden (Kunde muss Produkt zu höherem Preis bei anderem Händler kaufen)?Nein, wenn der Preis gestiegen ist, schicken die dir nichtmal dann Ersatz wenn sie das Produkt vorrätig haben. Dann gibts eine Rückerstattung des Kaufpreises, sogar wenn du ausdrücklich auf Gewährleistung bestehst.
Wenn der Preis hingegen gleich geblieben oder billiger geworden ist, gibts ein Neuprodukt.
Amazon ist halt auch nicht mehr das was sie mal waren, was ich dieses Jahr leider schon mehrmals feststellen mußte.
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Sorry aber das stimmt so nicht.
Ich habe schon aberdutzende Rücksendungen (Gewährleistung) vorgenommen und eine solches Verfahren ist definitiv nicht Standard. Es ist richtig, dass amazon neuerdings meist generell Geld zurückerstattet statt neue Ware zu versenden. Bestellt man das gleiche Produkt nochmal, und dieses ist aber teurer geworden, gibt es idR völlig problemlos eine Gutschrift der Differenz.
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Ich hatte das erst vor ca. 1 Monat mit einem relativ neuen Produkt (war ca. 3 Monate alt), das halt knapp 100 Euro teurer geworden ist.
Ich hab vorher extra die Verfügbarkeit bei Amazon getestet, war die ganze Zeit direkt über Amazon lieferbar (vorher, nachher).
Ich hab das extra in den Brief zum Paket reingeschrieben, daß ich keine Rückerstattung wünsche, sondern entweder Reparatur oder Neulieferung nach Wahl von Amazon (gemäß den gesetzlichen Vorschriften).
Ich bekam natürlich kommentarlos eine Rückerstattung.
Hab dann noch eine Email geschrieben an den Kundenservice, der mir dann immerhin in halbwegs verständlichen Deutsch (auch das ist keine Selbstverständlichkeit bei Amazon mehr) geantwortet hat, daß eine Rückerstattung die Regel sei, und ein Abweichen gemäß interner Richtlinien nicht möglich sei. Ich könne mir ja nun das Produkt (zum teuren) Preis neu kaufen.
Auf meinen Hinweis, daß dies weder den gesetzlichen Vorschriften noch den eigenen AGB entspricht, sind sie gar nicht eingegangen.
Soviel dazu ......
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Zitat
Original geschrieben von Maarthok
Nein, wenn der Preis gestiegen ist, schicken die dir nichtmal dann Ersatz wenn sie das Produkt vorrätig haben. Dann gibts eine Rückerstattung des Kaufpreises, sogar wenn du ausdrücklich auf Gewährleistung bestehst.Wenn der Preis hingegen gleich geblieben oder billiger geworden ist, gibts ein Neuprodukt.
Amazon ist halt auch nicht mehr das was sie mal waren, was ich dieses Jahr leider schon mehrmals feststellen mußte.
Nicht erst seit diesem Jahr! Amazon handelt so schon seit Jahren. Die interessieren sich in so einem Fall weder für die eigenen AGB noch für die gesetzlichen Vorschriften.
Gruß
Pitter
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Öhm Rücktritt und Schadenersatz schließen sich nicht aus:
Zitat§ 325 BGB Schadensersatz und Rücktritt
Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
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