besser per Fax
ZitatOriginal geschrieben von crnagora
... So das Ganze verschickt (Wichtig: Einschreiben) ...
kleiner Tipp: vor Gericht hat ein Fax als Zugangsbestätigung Bestandskraft (siehe z.B. Urteile der OLGs Karlsruhe und Celle, Entscheidungen vom 30.09.2008; 12 U 65/08, DB 2008, 2479 bzw. 19.06.2008 – 8 U 80/07), während ein Einschreiben mitunter nicht anerkannt wurde (nun ja, da waren nur kleine Amtsgericht, deren Entscheidungen nicht bindend für andere Richter sind - wollte es aber dennoch mal ansprechen...).
Ich habe jedenfalls beruflich bedingt bisher nur Verfahren erlebt, in denen ein Fax-Sendeprotokoll problemlos als Anscheinsbeweis anerkannt wurde...