o2 versäumt selbstverschuldet Kündigungsfrist bei DSL-Anbieterwechsel - Was nun?

  • Re: o2 versäumt selbstverschuldet Kündigungsfrist bei DSL-Anbieterwechsel - Was nun?


    Zitat

    Original geschrieben von derAL


    1. Wie ist die Rechtslage?



    Die Rechtslage ist so wie sie immer war. Da wo ein Schaden entstanden ist -gibt's Schadensersatz. In deinem Fall wären das diese Kosten, die du mit 02 hättest nicht zahlen müssen.



    Ich würde an deiner Stelle direkt an den Vorstand von o2 einen Brief schreiben in dem du klar und deutlich vorrechnest was dir alles dadurch "entgangen" ist und die resultierenden Mehrkosten. Ich würde auch andeuten (und auch wirklich machen), daß man sich ggf. an bestimmte TV-Medien wenden will.

  • Seit wann ist denn o2 verpflichtet, jemanden als Kunden zu akzeptieren?


    Ich bin mir sicher, wenn er den Portierungsantrag rechtzeitig gestellt (4 Monate vor dem Vertragsablauf) und nachgefragt hätte, wäre das nicht passiert.

    o namorico
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  • Hat bei mir geklappt, ich habe meinen alten Anbieter gekündigt und dann erst beim neuen Anbieter einen Vertrag unterschrieben.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von namorico
    Seit wann ist denn o2 verpflichtet, jemanden als Kunden zu akzeptieren?


    Ich bin mir sicher, wenn er den Portierungsantrag rechtzeitig gestellt (4 Monate vor dem Vertragsablauf) und nachgefragt hätte, wäre das nicht passiert.



    Salut zusammen,


    ich bin schon länger bei o2 (seit 8 Jahren)


    In den Vorgesprächen zum Vertragsabschluss wurde mir mehrmals bei der o2-Hotline ausdrücklich zugesichert, dass auch eine kurzfristige Bearbeitung des DSL-Anbieter-Wechsels kein Problem darstelle.


    Der späteste Eingang des Kündigungstermins beim Altanbieter wurde in den Telefonaten mehrmals beiderseits klar angesprochen und sensibilisiert.


    Auch gibt es entsprechenden Schriftverkehr über E-Mail.


    In dem geht daraus hervor, dass der Auftrag rechtzeitig erfasst wurde. Ich müsste nur noch auf den Portierungsauftrag warten, den ich unterschrieben zurücksenden solle. Dann ginge alles klar. Der o2-Hotline-Mitarbeiter meinte sogar, dass theoretisch selbst ein verspäteter Eingang des unterschriebenen Portierungsauftrages kein Problem darstelle, da der offizielle DSL-Wechsel ja erst zum 01.10.2010 stattfinde.


    Nichtsdestotrotz habe ich den unterschriebenen Auftrag rechtzeitig (1 Woche) mit ausdrücklichem Verweis "Eilig-Kündigungsfrist des Altanbieters endet zum 30.06.2010" vor dem offiziellen Ende der Kündigungsfrist zurückgesandt.


    Was hat das ganze mit "muss o2 jeden Kunden akzeptieren" zu tun?


    o2 hat einen Fehler gemacht, das ist ganz klar und eindeutig nachvollziehbar.


    Beste Grüße,


    derAL

  • Zitat

    Original geschrieben von seby
    Woher soll der neue Anbieter das denn wissen?


    Ganz einfach: Du beantragst einen Anbieter-Wechsel und tust in dem Moment genau das, was andere auch machen, auch wenn sie ihren Anschluss noch nicht gekündigt haben. Du tust so, als ob Dein neuer Anbieter Deinen alten Anschluss für Dich kündigen soll. Machst dann bei "Rufnummer mitnehmen" bei "ja" das Häkchen und schon tut der neue Anbieter so, als ob er für Dich die Kündigung und Portierung in Auftrag gegeben hat.
    Der kleine feine Unterschied ist nur, dass er dann eben gesagt bekommt, dass der Anschluss bereits gekündigt ist und die Nummernportierung auch schon in Auftrag beantragt wurde. In dem Moment ist ersteres egal und er nimmt dann einfach nur noch die Nummer für Dich mit, denn er ist ja von Dir dazu bemächtigt worden.


    @ derAL: ohne Dir zu Nahe treten zu wollen, aber wenn zwischen Absenden des Portierungsformulars und dem Kündigungszeitpunkt nur noch 1 Woche gelegen ist, dann kannst Du, meiner Meinung nach, o2 nicht allein dafür verantwortlich machen, dass Du Deinen Anbieterwechsel erst so spät in Angriff genommen hast.
    Wenn ich jetzt rein vom Online-Antrag ausgehe, dann bekommst Du direkt nach dem "Bestellung absenden"-Button das Portierungsformular, dass Du ausdrucken und unterschrieben an o2 zurück schicken sollst. Per Post vergehen dann sicher noch mal 2 Tage, bis das bei o2 aufschlägt und dann verbleiben noch genau 3 Arbeitstage, in denen die den Wechsel für Dich bearbeitet und durchgeführt haben sollten - sorry, never ever.
    Das Dir die Herren und Damen von der Hotline was anderes erzählt haben, ist klar und ärgerlich, aber die wollen nur Geschäft machen und erzählen Dir im Zweifel, das was Du hören möchtest bzw. was ihnen das Geschäft ermöglicht.

  • Dem kann ich mich nur anschließen.
    Wenn man soetwas gerade mal eine Woche von Ende der Kündigungsfrist in die Wege leitet, dann ist das ganze eigentlich schon zum Scheitern verurteilt.
    o2 kann man hier kaum etwas vorwerfen.

  • Manche warten halt, bis es nicht mehr geht, mit der Hoffnung, dass ein neues Angebot kommt, das 1 Euro günstiger als das laufende ist. :o

    o namorico
    -------------------------------------

  • Salut,


    sorry, aber ich kann Euere Beiträge dennoch
    nicht nachvollziehen.


    Eine geschäftliche Zusage ist eine Zusage, welche für
    die Vertragspartner gleichermaßen bindend ist.


    Wenn o2 ausdrücklich diese Verfahrensweise
    anerkennt, ja sogar anregt und die
    zeitgemäße Erfüllung definitiv zusagt, dann
    kann ich kein Verschulden meinerseits
    erkennen.


    Sie hätten ja auch ablehnen können, wenn
    ihnen klar gewesen ist, dass sie nicht erfüllen/liefern
    können.


    Rechtsgeschäfte haben Rechte und Pflichten,
    schließlich leben wir ja nicht in einer
    Bananenrepublik, oder?


    Beste Grüße, Allan

  • Was haben denn manche Besserwisser hier für eine Einstellung? Wenn o2 sagt, die Unterlagen müssen vollständig bis x Wochen vor Vertragsende vorliegen, dann muss darauf Verlass sein.
    Wie seid ihr denn drauf, dass ihr einem Menschen, der sich an diese Vorgabe gehalten hat, vorhaltet, DASS er sich an diese Frist gehalten hat?
    Manchmal kann ich über eure Einstellung nur noch den Kopf schütteln. Ganz mies. :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von derAL
    Eine geschäftliche Zusage ist eine Zusage, welche für
    die Vertragspartner gleichermaßen bindend ist.


    Solltest du diese schriftlich vorliegen haben, ist dies auch so richtig. Alles was irgendein HL-Mitarbeiter in irgendeinem CC irgendwo in Deutschland gesagt hat hat soviel Wert wie der Dreck unter den Fingernägeln meines kleinen Sohnes...


    Leider ist die Qualität der Aussagen heutzutage oftmals extrem schlecht, da die CC-Agents "ihren Schnitt" bringen müssen, damit es keinen Ärger gibt.

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