wenn Du gar nicht beim ADAC bist, aber Du den Unfall hattest, dann zahlt der ADAC doch sowieso nix oder? Weil die Leistungen sind meines Wissens nach an den Fahrer gebunden und nicht an das Fahrzeug...
Wildunfall - Zahlt ADAC die Selbstbeteiligung?
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Also laut der ADAC Seite gilt: " Diese Clubleistung gilt nur für Schäden am eigenen Fahrzeug des Mitglieds, unbabhängig davon, wer das Fahrzeug geführt hat." Also unabhängig vom Fahrer.
Meiner Oma gehört das Auto und sie ist im ADAC.
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ah ok, dann ist das da anders. Aber gut zu wissen! Wäre nett, wenn Du Bescheid gibst, was rausgekommen ist.
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...komisch das noch keiner gefragt hat, wie es dem Waschbären geht....

Gruss
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Der hat es leider nicht überlebt.....Oder sollte ich besser sagen zum Glück?!
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Kann man leider nichts machen aber Waschbaeren sind doch wirklich so suess

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der ADAC zahlt hier bei Wildschäden am Fahrzeug des ADAC-Mitglieds maximal 300 €. Sollte die Selbstbeteiligung der Versicherung deiner Oma 500 € oder gar keine Teil- / Wollkasko bestehen zahlt der ADAC trotzdem nur max. 300 €. Hat die Oma nur 150€ Selbstbeteiligung zahlt der ADAC auch nur 150€.
Also ab in die Geschäftsstelle und ein Formular holen und mit der Reparaturrechnung einreichen.
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Zitat
Original geschrieben von charly1
WollkaskoHmm, währe hier nicht eher die Fellkasko zuständig

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Abgesehen von den Witzeleien würde ich mir eher Gedanken darüber machen, ob hier tatsächlich die Teilkasko für den entstandenen Schaden aufkommt.
Auch wenn der Versicherungsverräter selbiges bejaht hat, zählen bei vielen Versicherungen ja nur die Tiere als (Haar)Wild und Unfälle werden dementsprechend als Wildschaden behandelt, die im Bundesjagdschutz § 2 Abs. 1 Nr. 1 aufgezählt sind. Und da gehört der Waschbär eben genau nicht dazu.hier noch ein passender Link: http://www.versicherung-und-ve…sicherungsombudsmann.html
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Bei unserer KFZ-Versicherung sind sämtliche Tiere mitversichert.
Im übrigen habe ich Rückmeldung vom ADAC: Die Selbstbeteiligung wird voll übernommen. Das entsprechende Formular erhalte ich per Post und muss ich nur mit der Übernahmeerklärung der Versicherung einreichen.
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