Beweislastumkehr / Wandlung N86

  • Ich habe folgendes Problem:


    Ich habe vor ca. 1 Jahr ein N86 8MP beim Handyshop "Mobile Bomber" gekauft und nach ca. 4 wöchiger Benutzung vielen bereits teile der Tastaturbeleuchtung aus und der Lautsprecher "krächtzte".


    In der Annahme, dass ich weitere Fehler am Gerät finde, ließ ich allerdings die ersten 6 Monate verstreichen. Danach erfolgten 3 (!) vergebliche Reparaturversuche durch das NSP, die mir dann zur Wandlung rieten.


    Mobile Bomber beruft sich nun auf die Beweisumkehr, welche eintritt, sollte die 1. Repartur erst nach den ersten 6 Monaten erfolgen.


    Hab ich gegen die irgendeine Chance? Ich habe auf das Handy durch die 3 Reparaturen insgesamt über 2,5 Monate verzichtet, weswegen meine Geduld absolut am Ende ist.


    MfG,
    Holon

  • Die Beweislastumkehr tritt, wie korrekt behauptet, nach 6 Monaten ein. Sofern etwas nach 6 Monaten bemängelt wird, kann sich der Verkäufer darauf berufen, dass der Kunde in der Beweispflicht ist und nachweisen muss, dass der Fehler bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag.


    Möglichkeiten wären:
    - Zeugen
    - eine Bestätigung durch das NSP, dass ein Defekt/Fehler bereits beim Kauf vorgelegen haben muss.
    - Gutachten


    Du musst allerdings unterscheiden, zwischen deiner Inanspruchnahme der Garantie des Herstellers und der Gewährleistung des Verkäufers, welche du nicht wahrgenommen hast. Ob es da zu einem Konflikt kommen könnte...!?

  • Danke. Soweit verstanden, aber


    Man kann noch nicht von mir verlangen, dass ich nach 3 NSP-Einsendungen, die mit monatelanger Warterei verbunden waren, das Handy ein 4., 5., 6. Mal einsende, weil sie die selben Fehler nicht erfolgreich beheben können.


    Oder besteht dann an Nokia direkt ein Wandlungs- bzwl. Rücktrittsanspruch?

  • Viele Kunden machen den Fehler und warten erst einmal ab....
    Warum???
    Einen Defekt sollte umgehend gemeldet werden.
    Wie soll der Verkäufer feststellen wann dein Gerät anfing Zicken zu machen?


    Nach 6 Monaten wird die Sache leider kompliziert...

  • ...weil ich von der 6-Monatsregelung nichts wusste.


    Bedeutet das, dass ich kann das Handy jetzt im monaltlichen Turnus zum NSP geben kann, der sagt dann immer wieder, dass er die Fehler nicht beheben kann und in einem weiteren Jahr ist dann die Gewährleistung nach ca. 30-Reparaturen vollends erloschen?


    Das macht keinen Sinn. Kann Nokia nicht auch verdonnert werden dazu, das Produkt zu tauschen?

  • Zitat

    Original geschrieben von holon
    ...weil ich von der 6-Monatsregelung nichts wusste.


    Bedeutet das, dass ich kann das Handy jetzt im monaltlichen Turnus zum NSP geben kann, der sagt dann immer wieder, dass er die Fehler nicht beheben kann und in einem weiteren Jahr ist dann die Gewährleistung nach ca. 30-Reparaturen vollends erloschen?


    Das macht keinen Sinn. Kann Nokia nicht auch verdonnert werden dazu, das Produkt zu tauschen?


    In der CB stand ein schreiben bezüglich Beweislastumkehr, dass dies gerichtlich als ungültig geklärt wurde, da von Privatpersonen nicht durchfürbar, wenn ich es finde, schick ich dir das Musterschreiben mit Bezug auf Gerichtsurteil



    Lies mal hier:


    http://www.computerbild.de/art…Garantiefall-1294415.html

    Simplify your life - SMS/MMS funktioniert ohne App,Update oder Datenraub....

  • soweit ich weis zählt die zeit in der das handy zur rep war nicht in die zeit des besitzes. damit hättest du das handy sicher noch keine 6 monate oder?

  • vielen dank für eure antworten...


    Doch hab ja über 7 monate gewartet zur 1sten reparatur.


    Ich versuche mir jetzt ein Schreiben erstellen zu lassen, dass die Mängel definitiv geräteseitig begründet sind, nicht durch fremdeinwirkung. hoffe, meine nsp ansprechpartner können so etwas formulieren. manchmal ist deutsche sprache da schon ein problem ;-) Das war jetzt nich zynisch gemeint a la ex-bundesbank vorstand :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von holon
    Kann Nokia nicht auch verdonnert werden dazu, das Produkt zu tauschen?


    Nein. Und Deine Gewährleistung kannst auch knicken, denn dafür hätte der _Verkäufer_ die Reparatur abwickeln müssen. (freiwillige) Garantie -> Hersteller, (gesetzliche) Gewährleistung -> Verkäufer.


    M.


  • Bitte Aktenzeichen des Urteils für alle. Danke.

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