ich wurde abgemahnt

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    2) Dei Gegenseite darauf hinweisen, dass Du a) den freundlichen Hinweis prüfen lässt, allerdings b) die zuständige Rechtsanwaltskammer auf den Vorfall aufmerksam gemacht hast (rak-x.de), da Du Dich über das gesteigerte Interesse an korrekten AGB von jemandem gewundert hast, der de facto in keinem Konkurrenzverhältnis zu Dir steht.


    Gute Idee, die RAK mit so einem Verdacht eines unfassbaren Berufsverstoßes des RA zu behelligen, noch dazu wo hier jegliche Anhaltspunkte für ein standeswidriges Verhalten fehlen :rolleyes:
    Manchmal kann man sich nur wundern, was hier immer wieder für Tips gegeben werden :mad:

  • loyo:


    Wenn man Suchmaschinen mit dem Namen des Abmahnenden füttert zeichnet sich ein leicht anderes Bild ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von loyo
    Gute Idee, die RAK mit so einem Verdacht eines unfassbaren Berufsverstoßes des RA zu behelligen, noch dazu wo hier jegliche Anhaltspunkte für ein standeswidriges Verhalten fehlen :rolleyes:
    Manchmal kann man sich nur wundern, was hier immer wieder für Tips gegeben werden :mad:


    Nachdem Du mich hier zitierst: würdest Du Deinen Punkt bitte ausführen? Was ist an der reinen Aussage an die Gegenseite, den Sachverhalt zur Kenntnis zu bringen sowohl :rolleyes: als auch :mad:? Glaubst Du allen ernstes, es geht hier darum, sauberen Wettbewerb zu garantieren und eine für den Verbraucher hochnachteilige Klausel zu tilgen?

  • Selbst mit nur oberflächlichen Kenntnissen der Materie sind die im ersten Posting aufgeführten AGB in mehreren Punkten wettbewerbswidrig und abmahnfähig. Insofern gibt er hier nichts zu beschönigen. Das man in diesem Rechtsbereich schnell den Überblick verlieren kann, ist unbestritten. Diese Verantwortung lässt sich aber vergleichsweise leicht delegieren, kostet allerdings Geld und wird gern (vorerst) eingespart ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Nachdem Du mich hier zitierst: würdest Du Deinen Punkt bitte ausführen? Was ist an der reinen Aussage an die Gegenseite, den Sachverhalt zur Kenntnis zu bringen sowohl :rolleyes: als auch :mad:? Glaubst Du allen ernstes, es geht hier darum, sauberen Wettbewerb zu garantieren und eine für den Verbraucher hochnachteilige Klausel zu tilgen?


    Die Rechtsanwaltskammern sind u.a. für berufsrechtliche und standesrechtliche Verstöße von Rechtsanwälten zuständig und nicht dafür, ob ein Gewerbetreibender einen anderen abmahnt oder nicht. Die Kammer wird sich dafür (zurecht) nicht interessieren, es sei denn, es sind die oben genannten berufs- und/oder standesrechtlichen Themenkreise berührt.
    Und für so etwas fehlen hier doch offensichtlich die Anhaltspunkte.
    Und wenn sich dann jemand gleich an die Rechtsanwaltskammer wenden soll, dann ist das aus meiner Sicht sowohl :rolleyes: als auch :mad: ;)


    Gruß,
    Loyo

  • Stimmt, das mit der Rechtsanwaltskammer halte ich auch nicht gerade für einen Knaller, da die ich deren Neigung, den Kollegen in aller Stille "auf die Finger zu klopfen" (mehr ist ohnehin nicht zu erwarten), nicht als besonders hoch einstufe.


    Darum hatte ich ja angeregt die Staatsanwaltschaft zu unterrichten. Persönlich würde ich zunächst mal die am (Wohn-)Sitz des Anwalts auswählen. Ist was dran an den Vermutungen des TE, läuft man dort möglicherweise schon offene Türen ein. Das schließe ich bei einer RAK eher aus.


    Nur der Staatsanwalt, bei dem mögliche Eingaben zusammenlaufen, kann sich letztlich ein abschließendes Bild über die Intention eines Abmahners machen. Ich denke, dass wir ihm diese Chance nicht nehmen sollten. ;)


    Ich denke mal, dass das auch im Sinne von Loyo sein dürfte.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von RolloGoesMystic
    Selbst mit nur oberflächlichen Kenntnissen der Materie sind die im ersten Posting aufgeführten AGB in mehreren Punkten wettbewerbswidrig und abmahnfähig. ...


    nicht nur das, AGB sind im reinen endkundengeschäft komplett überflüssig und sollten gar nicht erst erstellt werden. das BGH steht eh drüber, und nur danach hat sich der endverbraucher und du zu richten.


    die widerrufsbelehrung von ebay ist schon mal ein anfang. nur darauf achten: keine telefonnummer rein schreiben, keine faxnummer, wenn kein fax vorhanden.


    wenn man risikofreudig ist könnte man folgendermassen vorgehen:


    - unterlassungserklärung abändern auf einen streitwert unter 5000,- € = 4950,00 € und unterschreiben und faxen


    - ansonsten nix zahlen und abwarten


    - lieber 10x nachprüfen ob du auch weirklich überall die korrekte WRB drinne hast, denn ein fehler und es wird SEHR teuer.


    da der streitwert unter 5000,- ist müsste der gegner, bzw dessen anwalt, dich an DEINEM gerichtsstand verklagen. die reisekosten könnten ihn aber davon abhalten ;)


    - danach den gegner mal ganz genau unter die lupe nehmen und ggfls eine gegenabmahnung (selber) schreiben.


    nicht zur nachahmung empfohlen, könnte teuer werden ;)
    alle angaben ohne gewähr, hab ich mal gehört dass das so klappen könnte :D :cool:

  • das ist was anderes, der streitwert wird ja extra hoch angesetzt damit der anwalt zum einen mehr verdient und zum anderen der fliegende gerichtsstand gilt. unter 5000,- ist der gerichtsstand der des abgemahnten. ob du da jetzt 4950,- oder 3000,- einträgst ist dann egal.


    aber mit oben verlinktem beitrag hätte man ein gutes argument den streitwert entsprechend noch niedriger anzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von nehvada
    das ist was anderes, der streitwert wird ja extra hoch angesetzt damit der anwalt zum einen mehr verdient und zum anderen der fliegende gerichtsstand gilt. unter 5000,- ist der gerichtsstand der des abgemahnten. ob du da jetzt 4950,- oder 3000,- einträgst ist dann egal.


    aber mit oben verlinktem beitrag hätte man ein gutes argument den streitwert entsprechend noch niedriger anzusetzen.


    Wie kommst du denn darauf?

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