Handy erfüllt zugesicherte Leistung nicht - Rücktritt vom Kaufvertrag?

  • Hallo,


    ich habe mir gestern in einem Shop ein Nokia N8 gekauft, laut Herstellerangaben kann man es mit dem WLAN-Standard n nutzen.


    Nachdem ich es mit unserem WLAN verbunden habe, brach das gesamte Funknetz zusammen! :(
    Nur eine Drosselung im Router auf einen langsameren Standard sorgte für Abhilfe.
    Ein Test mit dem Gerät eines Kollegen brachte Selbiges.


    Der Händler möchte gerne das Gerät tauschen und will neue Ware bestellen, ich persönlich will vom Kaufvertrag zurücktreten, da dieser Fehler nach meiner Meinung durch einen Tausch nicht behoben wird.


    Habe ich ein Anrecht auf Erstattung des Kaufpreises?


    Das Telefon ist auch ansonsten absolut nicht mein Ding, insofern wäre ich froh, so aus der Nummer herauszukommen.


    Gruß


    Oliver

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • nein du musst dem Verkäufer eine Chance auf Nachbesserung geben, außer du befindest dich noch in der Widerrufsfrist

  • Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    nein du musst dem Verkäufer eine Chance auf Nachbesserung geben, außer du befindest dich noch in der Widerrufsfrist


    War ein Kauf im Ladengeschäft, daher kein Widerrufsrecht.


    Was soll er denn nachbessern, wenn jedes Modell diesen Fehler aufweist?

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Erkläre dem Händler das doch so, er wird doch sicher einsehen das es sich nicht bessert....

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Re: Handy erfüllt zugesicherte Leistung nicht - Rücktritt vom Kaufvertrag?


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Ein Test mit dem Gerät eines Kollegen brachte Selbiges.


    Ein weiteres N8?


    Was sagt dir, dass dein Router die WLan-Spezifikationen korrekt einhält? Hast du es mit einem anderen "n-Netz" probiert?

  • Re: Re: Handy erfüllt zugesicherte Leistung nicht - Rücktritt vom Kaufvertrag?


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Ein weiteres N8?


    Was sagt dir, dass dein Router die WLan-Spezifikationen korrekt einhält? Hast du es mit einem anderen "n-Netz" probiert?


    Ein weiteres N8! habe es nun auch mal mit einem anderen Speedport getestet, selbes Problem.


    Mit anderen Handys funktioniert es ja und im Internet liest man von weiteren Fällen.


    Der Händler will es einschicken und nach Überprüfung würde mir dann der Kaufpreis erstattet.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kann ohnehin nur dann wirksam erklärt wird, wenn eine nicht nur unerhebliche Pflichtverletzung vorliegt.


    Der Mangel am Handy - sofern er denn überhaupt am Handy vorliegt - beschränkt sich hier auf die Nichtnutzbarkeit mit einem WLAN-Standard (802.11a, b und g-WLANs werden wohl laufen). Die WLAN-Konnektivität ist zudem nicht die Hauptfunktion eines Mobiltelefons.


    Daher dürfte es schon an der Erheblichkeit des Mangels scheitern.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Moin,


    mich als Badageplagten interessiert das Thema auch ;). Inwiefern kann man denn Nokia oder Samsung direkt in die Verantwortung nehmen? Der Händler kann ja nichts dafür, wenn die Hersteller Mist bauen.


    greetz

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kann ohnehin nur dann wirksam erklärt wird, wenn eine nicht nur unerhebliche Pflichtverletzung vorliegt.


    Der Mangel am Handy - sofern er denn überhaupt am Handy vorliegt - beschränkt sich hier auf die Nichtnutzbarkeit mit einem WLAN-Standard (802.11a, b und g-WLANs werden wohl laufen). Die WLAN-Konnektivität ist zudem nicht die Hauptfunktion eines Mobiltelefons.


    Daher dürfte es schon an der Erheblichkeit des Mangels scheitern.


    Nokia liefert (leider) genug berechtigte Gründe, beispielsweise ständige Systemabstürze oder die Meldung "Simkarte einlegen", welche nur durch Neustart zu beheben ist.


    Des Weiteren hat mir der Verkäufer vor Zeugen versichert, es wäre ein freies Gerät, nun aber gibt es Schwierigkeiten mit meiner T-Mobile-Karte, ein O2-Branding hat es auch.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Des Weiteren hat mir der Verkäufer vor Zeugen versichert, es wäre ein freies Gerät, nun aber
    gibt es Schwierigkeiten mit meiner T-Mobile-Karte, ein O2-Branding hat es auch.


    Hat das Gerät SIM-Lock? Nein? Dann ist es "frei" - ein O2 Branding (ich hasse BRANDINGS!) sagt nicht aus, dass Du es mit anderen Karten nutzen kannst.


    Ein Freund wollte unbedingt ein Nokia. Nun hat er ein Nokia mit Touch - warum Nokia? Nun, weil er mal ein 3210 und 6310 hatte... toll. Egal, er hat sich das X6 geholt - nach 2 Wochen war das Teil bei eBay drin... Jetzt sagt er: nie wieder Nokia! Ich find es lustig. Er läuft nun mit nem HTC HD rum und meckert nicht mehr.

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
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