Ausserordentliche kündigung von Base

  • Zitat

    Original geschrieben von fbn1985
    Naja, also so reichst du dein Problem mit dem AG "einfach" an jemand anderes weiter. Vielleicht sollte man seine Handyverträge o.ä. auch einfach nicht so planen, dass sie bei einem Verdienstausfall von einem Monat nicht mehr bedient werden können, da liegt auch eine gewisse Fahrlässigkeit drin!


    Zum anderen ist der Fall hier ja auch noch etwas anders geartet als deiner, da er einfach durch Vergessen (mehrfach!) zustande gekommen ist, also noch ein Grund mehr sich an die eigene Nase zu packen!


    Was mir passiert ist - nur so am Rande : März dieses Jahres unverschuldeter Unfall. Bis Ende September krank mit Krankengeldbezug. Anfang Oktober wieder gearbeitet. Gemerkt das das nix wird wegen des Unfalls. Andere Arbeit gesucht.


    Und schon ist es Essig mit der Planung ... geht also schneller, als so mancher denkt mit dem Ärger wegen "eines" Monatsgehaltes ... wenn Du vorher Krankengeld bezogen hast z.B. sind die Reserven ratz fatz futsch.
    :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Die zweite Mahnung ist eh ohne echte Bedeutung. Entweder tritt Verzug an einem vorher bestimmten oder exakt bestimmbaren Kalendertag ein (oft aber zu ungenau und damit nicht exakt bestimmbar), oder eben mit einer Mahnung. Die kam hier aber auf jeden Fall.


    Die obige Klausel ist nicht exakt kalendermäßig in Bezug auf den Verzugsbeginn bestimmt, sie beschreibt nur die Fälligkeit und regelt den Verzugsbeginn mit keinem Wort. Also bleibts bei dem Erfordernis einer Mahnung. Fälligkeit ist ungleich Verzugseintritt! Erst entsteht eine fällige Forderung, dann - im Regelfall ab Mahnung oder im Vertrag bestimmtem Verzugseintritt dieser fälligen Forderung - der Verzug. Die Mahnung führt nicht die Fälligkeit herbei, sondern setzt eine fällige Forderung voraus. Sie bewirkt vielmehr den Verzugseintritt (vgl. Wortlauf § 286 BGB "kommt er durch die Mahnung in Verzug"). Und ab ebendiesem laufen die Folgekosten (Verzugsschaden etc.) an. Es geht dabei um diese Folgen, die den Schuldner erst ab Verzug, und damit nur ab einem exakt bestimmbaren Termin oder nach einem Warschuss (Mahnung) treffen sollen.


    Nunja, nun weiß ich nicht, welcher Quelle ich glauben schenken soll, da ich davon ausgehen will, dass Autoren bei Wikipedia eben auch etwas vom Fach verstehen.
    Und dort steht es anders:
    Wenn durch vertragliche Vereinbarung mit dem Schuldner für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder sich nach einem vorausgehenden Ereignis kalendermäßig berechnen lässt (z. B. „zwei Wochen ab Lieferung“, „ab Zugang der Rechnung“, „ab Kündigung“), ist die Mahnung nicht erforderlich (§ 286 Abs. 2 BGB).
    Ferner:
    Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt - ohne dass er gemahnt werden müsste - spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Ist der Schuldner Verbraucher (§ 13 BGB), muss er auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden sein.



    Ist aber immer noch egal, weil der TE ja in jedem Fall in Verzug war, da es ja die Mahnung gab.

  • Zitat

    Original geschrieben von pchb
    Ist es nicht so, dass der Käufer in Zahlungsverzug kommt, wenn der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt war? Meistens steht ja immer ein entsprechender Hinweis dabei.


    Wie willst du, ohne die Rechnung gesehen zu haben, den korrekten Betrag überweisen?
    Das lässt sich so nur anwenden, wenn der Betrag im Voraus (vertraglich) festgelegt wurde: Kaltmiete, Versicherung, etc. Dann steht im Vertrag drin, dass spätestens am 1. eines Monats Betrag X zu überweisen ist.


    Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    BASE-AGB 5.7: Die Rechnungen sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.


    Ersteinmal müssen wir das ja so als gegeben hinnehmen. Und genau diese Formulierung macht eine Mahnung überflüssig. ($ 286 Abs 2 BGB).


    Es wird nicht auf die Folgen der Nichteinhaltung hingewiesen. Es steht kein fester Termin drin. Es steht nicht drin, wie hoch die Verzugszinsen sind.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Das eigentliche Problem des TE`s dürfte der mit der Kündigung verbundene Schufa-Eintrag sein. Der bleibt für die nächsten drei Jahre bestehen, auch wenn der gesamte Betrag beglichen wurde. Und dieser Eintrag führt dazu, dass es in den nächsten drei Jahren keine Kredite, Kreditkarten oder auch Handyverträge gibt.

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Wie willst du, ohne die Rechnung gesehen zu haben, den korrekten Betrag überweisen?
    Das lässt sich so nur anwenden, wenn der Betrag im Voraus (vertraglich) festgelegt wurde: Kaltmiete, Versicherung, etc. Dann steht im Vertrag drin, dass spätestens am 1. eines Monats Betrag X zu überweisen ist.



    Es wird nicht auf die Folgen der Nichteinhaltung hingewiesen. Es steht kein fester Termin drin. Es steht nicht drin, wie hoch die Verzugszinsen sind.


    In den sogenannten AGB kann viel drinstehen, was rechtlich, (juristisch) nicht haltbar ist. Die sind oft nicht das Papier Wert auf den sie gedruckt sind.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Er führt nicht dazu, er KÖNNTE dazu führen.


    Der wird dazu führen, ganz sicher. Der negative Eintrag bekommt nach Zahlung den Vermerk "erledigt", wird aber noch drei Jahre angezeigt. Damit geht dann bzgl. Krediten, Handyverträgen u.ä. in diesen drei Jahren so gut wie nichts mehr. Die Sachen, bei den damit geworben wird, dass alles ohne Schufa läuft, habe ich jetzt mal nicht berücksichtigt ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Was mir passiert ist - nur so am Rande : März dieses Jahres unverschuldeter Unfall. Bis Ende September krank mit Krankengeldbezug. Anfang Oktober wieder gearbeitet. Gemerkt das das nix wird wegen des Unfalls. Andere Arbeit gesucht.


    Und schon ist es Essig mit der Planung ... geht also schneller, als so mancher denkt mit dem Ärger wegen "eines" Monatsgehaltes ... wenn Du vorher Krankengeld bezogen hast z.B. sind die Reserven ratz fatz futsch.
    :rolleyes:


    Mein Beileid für den Unfall (wobei ich mich frage, ob du keinen Schadensersatz bekommst, wenn der Unfall von die nicht verschuldet war) - es gibt tatsächlich natürlich auch solche Fälle, die die ganze langfristige Planung über den Haufen werfen, aber der eine Monat bezog sich aber eher auf den TE, der ja scheinbar seine Handyrechnung erst zahlen kann, wenn das nächste Gehalt da ist.

    Tarif: E+ T&M 50 Web Code 25 mit Treuevorteil, Top-3-Flat und F&P (11,50€/Monat)
    Handy: Nokia E63-1 Midnight Black (FW: 500.21.009)


    Handyhistorie: Nokia 6233 classic black, Motorola V525, Siemens C25
    Notebooks: Lenovo Thinkpad X201 (Windows 7 Professional 64 Bit und Ubuntu 10.04), Asus Eee PC 901 (Windows XP) - Historie: Acer Aspire 5050

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!