Ausserordentliche kündigung von Base


  • Naja, also so reichst du dein Problem mit dem AG "einfach" an jemand anderes weiter. Vielleicht sollte man seine Handyverträge o.ä. auch einfach nicht so planen, dass sie bei einem Verdienstausfall von einem Monat nicht mehr bedient werden können, da liegt auch eine gewisse Fahrlässigkeit drin!


    Zum anderen ist der Fall hier ja auch noch etwas anders geartet als deiner, da er einfach durch Vergessen (mehrfach!) zustande gekommen ist, also noch ein Grund mehr sich an die eigene Nase zu packen!

    Tarif: E+ T&M 50 Web Code 25 mit Treuevorteil, Top-3-Flat und F&P (11,50€/Monat)
    Handy: Nokia E63-1 Midnight Black (FW: 500.21.009)


    Handyhistorie: Nokia 6233 classic black, Motorola V525, Siemens C25
    Notebooks: Lenovo Thinkpad X201 (Windows 7 Professional 64 Bit und Ubuntu 10.04), Asus Eee PC 901 (Windows XP) - Historie: Acer Aspire 5050

  • Wie kann man denn vergessen zu zahlen, wenn einen das Handy-Display bei jedem Blick darauf daran erinnert, dass man mit seinen Verbindlichkeiten in Verzug ist...
    Die Sim-Karte dürfte doch knapp 5 Wochen inaktiv gewesen sein?


    Der Verzug beginnt übrigens schon mit Erhalt der Rechnung.
    Und ich kenne Unternehmen, bei denen statt der ersten Mahnung gleich ein Schreiben vom Inkassobüro kommt.
    Das ist übrigens rechtens, da, wie gesagt, der Zahlungsverzug mit der Rechnungsstellung einsetzt.
    Und da "Geldschulden" bekanntermaßen "Bringschulden" sind, ist es nur verständlich, dass bei zuviel Ignoranz seitens Kunden (der Anruf kam erst nach der 2. Mahnung!) der Geschädigte irgendwann die Reissleine zieht.


    Mahnungen und Erinnerungen sind daher eigentlich genaugenommen sogar als kundenfreundlich zu erachten!
    Verpflichtet sind BASE und Co. dazu nämlich nicht. Von daher würde ich immer Zurückhaltung üben, wenn ich behaupte BASE würde in diesem Fall aber etwas voreilig reagieren!

  • Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    Ich benötige eine Papierrechnung, damit ich diese steuerlich absetzen kann.
    Gruß Boris


    OT:


    Hallo Boris,


    die Pflicht zur Signatur bei pdf-Rechnungen entfällt demnächst wegen einer EU-Richtlinie ("Angleichung von Rechung in Papierform an elektronische und umgekehrt").

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    Der Verzug beginnt übrigens schon mit Erhalt der Rechnung.


    Wo hast du das denn her? Jedenfalls nicht aus § 286 BGB.
    Natürlich ist keine zusätzliche Mahnung notwendig, aber der Verzug beginnt erst nach Ablauf einer Zahlungsfrist ab Zugang der Rechnung.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Wo hast du das denn her? Jedenfalls nicht aus § 286 BGB.
    Natürlich ist keine zusätzliche Mahnung notwendig, aber der Verzug beginnt erst nach Ablauf einer Zahlungsfrist ab Zugang der Rechnung.


    Ist es nicht so, dass der Käufer in Zahlungsverzug kommt, wenn der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt war? Meistens steht ja immer ein entsprechender Hinweis dabei.

  • Wieso bucht BASE bei Papierrechnung beim TE nicht mehr ab? Bei mir (ich habe auch auf Papierrechnung gewechselt schon vor Monaten) ziehen sie das Geld selbstverständlich weiter ein.


    Oder hat BASE sein Verhalten geändert? Bei mir jedenfalls nicht. Ist auch lästig wenn man sowas immer selbst machen muß. Wobei ich sagen muß eine falsche Rechnung hatte ich jetzt bei BASE noch nie und da ist das "einziehen" des Rechnungsbetrages einfach praktisch.

  • Zitat

    Original geschrieben von pchb
    Ist es nicht so, dass der Käufer in Zahlungsverzug kommt, wenn der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt war? Meistens steht ja immer ein entsprechender Hinweis dabei.


    Wenn ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung steht, ist dieser nicht Verzugsbegründend. Der Zahlungstermin muss im Vertrag kalendermäßig bestimmt sein, wenn Verzug ohne Mahnung eintreten soll. Es kommt also auf die AGB an. Da dort aber oft wischiwaschi etwas von zahlbar x Tage nach Zugang der Rechnung steht (wann ging sie denn - exakt bestimmbar - kalendermäßig zu?), wirds wohl eher auf die Notwendigkeit einer Mahnung hinauslaufen.

  • Ich bin kein Jurist, aber immerhin scheint man sich aber schonmal darauf verständigen zu können, dass man i.d.R. nach der Rechnung plus einer Frist im Verzug ist, und nicht erst nach der zeiten Mahnung. Die folgte ja knapp einen Monat nach der ersten...


    Das sollte dem TE und Kunden mit ähnlicher Zahlungsmoral deutlicher werden!


    BASE-AGB 5.7: Die Rechnungen sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.


    Ersteinmal müssen wir das ja so als gegeben hinnehmen. Und genau diese Formulierung macht eine Mahnung überflüssig. ($ 286 Abs 2 BGB).
    So steht es jedenfalls bei Wikipedia...

  • Die zweite Mahnung ist eh ohne echte Bedeutung. Entweder tritt Verzug an einem vorher bestimmten oder exakt bestimmbaren Kalendertag ein (oft aber zu ungenau und damit nicht exakt bestimmbar), oder eben mit einer Mahnung. Die kam hier aber auf jeden Fall.


    Die obige Klausel ist nicht exakt kalendermäßig in Bezug auf den Verzugsbeginn bestimmt, sie beschreibt nur die Fälligkeit und regelt den Verzugsbeginn mit keinem Wort. Also bleibts bei dem Erfordernis einer Mahnung. Fälligkeit ist ungleich Verzugseintritt! Erst entsteht eine fällige Forderung, dann - im Regelfall ab Mahnung oder im Vertrag bestimmtem Verzugseintritt dieser fälligen Forderung - der Verzug. Die Mahnung führt nicht die Fälligkeit herbei, sondern setzt eine fällige Forderung voraus. Sie bewirkt vielmehr den Verzugseintritt (vgl. Wortlauf § 286 BGB "kommt er durch die Mahnung in Verzug"). Und ab ebendiesem laufen die Folgekosten (Verzugsschaden etc.) an. Es geht dabei um diese Folgen, die den Schuldner erst ab Verzug, und damit nur ab einem exakt bestimmbaren Termin oder nach einem Warschuss (Mahnung) treffen sollen.

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