Wie kommt ihr eigentlich darauf dass ein Privatverkäufer grundsätzlich nicht haften soll? Das ist Unfug.
Problem mit Paket-Versicherung (Nachweis), Anwalt?
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Re: Re: Re: Problem mit Paket-Versicherung (Nachweis), Anwalt?
ZitatOriginal geschrieben von Bavarianernie
Weil er Ahnung von Jura und ein Rechtsempfinden hat.
Du bist in der Pflicht den Kaufpreis zu erstatten, denn du trägst die Leistungsgefahr bis zum eintreffen beim Empfänger. (Schickschuld)
Ausserdem hat nur der Versender als Vertragspartner gg. der Post Ansprüche. Der Empfänger keine.Da sitzt du mit ihm in einem Boot. Oder sogar in einem U-Boot

Bei einem Versendungskauf, der nicht Verbrauchsgüterkauf ist, geht die Gegenleistungsgefahr (nur diese ist für für das Schicksal der Kaufpreiszahlung relevant) ebenso wie die Leistungsgefahr mit Übergabe der Kaufsache an den Frachtführer vom Verkäufer auf den Käufer über.
D.h., alles was nach dem Abliefern beim Frachtführer mit der Kaufsache auf dem Transport zum Käufer passiert hat keine Auswirkung auf den Kaufpreiszahlungsanspruch des Verkäufers mehr.
Weiterhin stehen dem Emrpänger sehr wohl eigene (gesetzliche) Ansprüche gegen den Frachtführer zu, vgl. §§ 421, 425 HGB.
Das führt im Ergebnis dazu, dass der TE hier den Kaufpreis nicht an den Käufer hätte zurückzahlen müssen.
@TE:
Kommuniziere über einen RA mit DHL/SNL. Anders lernen die es nie...
Ich würde auch direkt an DHL über die §§ 421ff. HGB herantreten, und mich nicht mit einem Versicherer der DHL rumnschlagen. -
Ich hätte dem Käufer auch nicht sein Geld zurückgeschickt. Das Ganze hätte einfach sein Risiko/Problem sein müssen. Jetzt bist du nämlich der ,,Dumme"...
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Zitat
Original geschrieben von göttingencity
Ich hätte dem Käufer auch nicht sein Geld zurückgeschickt. Das Ganze hätte einfach sein Risiko/Problem sein müssen. Jetzt bist du nämlich der ,,Dumme"...
Das ist ja alles rechtlich richtig, und ich hätte es grundsätzlich wohl genauso gemacht, aber rein moralisch finde ich es höchst anständig, daß der TE die Kohle trotzdem erstattet hat! :top:Aber auch von mir der Tipp:
Mach das direkt mit DHL aus!Oder steht irgendwo in deren AGB, daß man für die Zusatzleistung "Transportversicherung bis 2500€" einen "extra" Vertrag mit irgendeinem Versicherungsdienstleister eingeht? Ich habe dazu auf die schnelle zumindest nichts finden können!
Gut zu wissen wärs eigentlich schon, ich habe letztens auch erst iPhones mit diesem Zusatz verschickt, Gott sei Dank ging alles gut...

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Hat den Betamax überhaupt die Extendend-Versicherung genutz?
Laut DHL wird das Paket nur aufwendiger protokolliert, mehr nicht.
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Zitat
Original geschrieben von Betamax
... die Versicherungen 2.500eur und 25.000eur werden "ausgelagert" und von der SNL bearbeitet.
Daraus schließe ich daß der TE die Versicherung abgeschlossen hat!
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Aha...:-)
Überlesen. -
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von eisi
Das ist ja alles rechtlich richtig, und ich hätte es grundsätzlich wohl genauso gemacht, aber rein moralisch finde ich es höchst anständig, daß der TE die Kohle trotzdem erstattet hat! :top:Aber auch von mir der Tipp:
Mach das direkt mit DHL aus!Oder steht irgendwo in deren AGB, daß man für die Zusatzleistung "Transportversicherung bis 2500€" einen "extra" Vertrag mit irgendeinem Versicherungsdienstleister eingeht? Ich habe dazu auf die schnelle zumindest nichts finden können!
Gut zu wissen wärs eigentlich schon, ich habe letztens auch erst iPhones mit diesem Zusatz verschickt, Gott sei Dank ging alles gut...

Stimmt schon, moralisch war das Ganze in Ordnung. Das Problem an der heutigen Zeit ist aber und das musste ich bis vor einigen Jahren selbst schmerzlich erfahren: Mit reiner Gutmütigkeit, Nachsichtigkeit und Moral ist man am Ende immer der ,,Idiot". Seitdem ich das begriffen habe, gelten diese Grundsätze für mich nur noch innerhalb der eigenen Familie.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall vor kurzer Zeit bei Ebay. Da kam die Ware zwar an, war aber sehr beschädigt. So leid es mir zwar für den ehrlichen Käufer tat und ich wusste, dass es für ihn nur sehr schwer möglich sein wird, die Versicherungsansprüche bei der DHL durchzusetzen, bin ich letztendlich nicht für den Schaden eingesprungen.
Ich wünsche dem Beitragsersteller, dass er doch noch zu seinem Recht kommt und seine Lehren für die Zukunft daraus zieht.
Grüße,
Meik
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Re: Re: Re: Problem mit Paket-Versicherung (Nachweis), Anwalt?
ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
Weil er Eier hat....
Ich bin auch der Meinung, dass der TE hier richtig gehandelt und das Geld zurück an den Käufer gezahlt hat.
Denn ich bin der Meinung des TE, dass ich als Verkäufer das auch gemacht bzw. selbst als Käufer ebenso erwartet hätte.Es stellt sich letztlich ja auch die Frage, wie der Käufer, dem nichts geliefert wurde, den Inhalt der Ware und damit dessen Wert zur Schadensregulierung bei DHL nachweisen sollte?
Die Originalrechnung, soweit vorhanden, ist in solchen Fällen stets im verschollenen Paket.
Die Absendung des Pakets wird von DHl ja nicht bestritten.
Mit welchen Unterlagen sollte der Käufer also seine Forderungen bei DHL durchsetzen?Zudem finde ich es in solchen Fällen noch immer eine Frechheit von Dienstleistern, die ja den Verlust der Ware zu verantworten haben, jegliche Zahlung durch solchen Ärger zu verhindern. Dort wurde das Paket gestohlen, verbummelt oder was auch immer.
Mein Tipp an Betamax:
Rechtsanwalt nehmen, ein erstes RA-Schreiben an DHL mit Druck zur Durchsetzung der Forderungen kostet den TE gerade mal einen sehr geringen dreistelligen Betrag, über die Verbraucherzentrale vielleicht sogar weniger.
Vielleicht ist damit schon alles erledigt. -
Off topic, aber: das Verhalten von Apple ist an Arroganz nicht zu überbieten. So scheiße mit Kunden umzugehen ist schon bemerkenswert... Und es ist ja kein Einzelfall, sondern generelle Firmenpolitik. Es kostet Apple absolut NICHTS mal eben einen Stempel und ne Unterschrift auf das Blatt zu pinnen, und dennoch verweigern sie ihre Hilfe - allerunterste Schublade.
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