Problem mit Paket-Versicherung (Nachweis), Anwalt?

  • Ja mei, dann geht man halt den Umweg über Drittschadensliquidation. Ändert aber nichts am Ergebnis.


    @ laudanum:


    lieber gutmensch als arroganter pinkel.


    Zeig mir mal wo der Empfänger, mal abgesehen von einer abtretung, einen anspruch gegenüber dem transportunternehmen hat. Er bekommt das Geld direkt, da du deinen Anspruch an den Empfänger abgetreten hast.


    @ betamax: kannst du dir den nachweis nicht in einem apple store beglaubigen lassen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Bavarianernie
    Zeig mir mal wo der Empfänger, mal abgesehen von einer abtretung, einen anspruch gegenüber dem transportunternehmen hat.


    Bis dato gab es mit einer Abtretung meines Anspruchs auf Regulierung des Schadens noch nie Probleme!


    Das ist aber jetzt hier auch nicht das Thema! ;)

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von Bavarianernie
    @ betamax: kannst du dir den nachweis nicht in einem apple store beglaubigen lassen?


    Sehr gute Frage, das wäre zwar eine längere Fahrt bis zu einem Store, aber es würde sich ja lohnen. Doch wer sagt mir, dass die dann nicht einen anderen scheinheiligen Grund erfinden, auch wenn es beglaubigt ist? Wenn ich die Sachbearbeiterin anrufe, dann sagt die wieder nur "ja ja" und sobald das Dokument da ist siehts doch wieder ganz anders aus...:(

  • Finde es ne gute Idee mit der Beglaubigung!
    Versuch ist es ja wert.


    Spätestens dann würde ich aber auch:

    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    ...ein Schreiben aufsetzen, mit kurzer Schilderung des Sachverhaltes und besagtem Schreiben beigefügt, mit einer Fristsetzung von 14 Tagen unter Androhung von rechtlichen Schritten und Veröffentlichung im Internet!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von Betamax
    Sehr gute Frage, das wäre zwar eine längere Fahrt bis zu einem Store, aber es würde sich ja lohnen. Doch wer sagt mir, dass die dann nicht einen anderen scheinheiligen Grund erfinden, auch wenn es beglaubigt ist? Wenn ich die Sachbearbeiterin anrufe, dann sagt die wieder nur "ja ja" und sobald das Dokument da ist siehts doch wieder ganz anders aus...:(


    Ruf doch erst mal beim Apple Store an, frag nach, ob das geht oder ob Du denen das Dokument vielleicht sogar einfach mailen könntest, damit die das Ausdrucken, Abstempeln und Dir zuschicken... und dann könntest Du denen ja dafür was für die Kaffeekasse und die "Unkosten" überweisen oder wie auch immer.

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    Ruf doch erst mal beim Apple Store an, frag nach, ob das geht oder ob Du denen das Dokument vielleicht sogar einfach mailen könntest, damit die das Ausdrucken, Abstempeln und Dir zuschicken... und dann könntest Du denen ja dafür was für die Kaffeekasse und die "Unkosten" überweisen oder wie auch immer.


    Gesagt, getan. Im Store dürfen sie mir das nicht beglaubigen, die haben mit der Sache nichts zu tun und könnten das nur, falls die mir das Dokument selbst ausgestellt hätten. Aber ich soll nochmal bei Apple anrufen und fragen ob ich es dort einschicken kann zur Beglaubigung - werde ich dann morgen machen, ich denke jetzt ist dort keiner mehr da, der da etwas in der Richtung entscheiden darf.

  • Ja laudanum ist ein ganz schlimmer...mehrmal bei ihm gekauft und immer ohne probleme.... schrecklich sowas :rolleyes:



    /Ironie off




    shelter.... seit wann tut apple etwas für einen "Kaffeekassen" betrag?

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    shelter.... seit wann tut apple etwas für einen "Kaffeekassen" betrag?


    Das war ja nur auf den Shop bezogen, FALLS die so nett sein sollten und es einem zuschicken... UND es war ein klein wenig Sarkasmus darin versteckt, denn vor meinem geistigen Auge hatte ich da schon Aussagen wie "ja, aber das kostet dann Bearbeitungsgebühr" - Allerdings unabhängig davon, dass das ein Apple-Shop wäre.


    Allerdings frage ich mich jetzt, warum denn nicht der Store so ein Dokument ausstellen könnte. Oder haben die etwa keinen Zugriff auf Kundendaten ;)

  • doofe Frage:
    was spricht dagegen wie im Eröffnungspost getan auch an die Posttochter die ganze Geschichte zu erzählen und die Rechnung vom ursprünglichen Handy sowie den Schriftverkehr/Beleg vom Umtausch durch Apple beizulegen?


    Ansonsten hat hier im Thread jmd. was interessantes geschrieben (natürlich sind alle Beiträge interessant ;-)):
    Wenn tatsächlich der korrekte Weg wäre eine Abtretung der Ansprüche an den Gebrauchtkäufer zu machen = der Gebrauchtkäufer bekommt seinen Kaufpreis vom Paketdienstleister wieder könnte doch dieser Weg bestritten werden und der TE stellt dem Gebrauchtkäufer eine Rechnung aus - kann er ja auch als Privatperson problemlos.
    Ich halte es für unwahrscheinlich das der TE dann immer noch den Eigentum an der Ware nachweisen muss :top:

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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