Rufnummer während (!) Vertragslaufzeit aus dem Vertrag portieren? §46 TKG ab 10.05.12

  • Juhuu, ich werde dann endlich meine Rufnummer aus meinem Vodafone Vertrag herausbekommen. Ich werde dann direkt am 1.Mai anrufen und die Nummer portieren lassen. Jedoch - wie mach ich das genau? Bei wem soll ich anrufen? Die Regelungen lauten doch, dass man ein Portierungsformular zu den Anbieter schicken muss damit NACH der Vertragslaufzeit die Rufnummer portiert werden kann. Muss ich dann bei o2 am 1 Mai anrufen damit ich am 2 Mai mit der Rufnummer telefonieren kann? Und wenn das nicht einwandfrei abläuft, steht mir dann laut Gesetzt auch noch irgendwelche entschädigung zu? Weil die sind ab dem 1 Mai nun mal dazu verpflichtet, dass das max 1 Tag dauern darf.

  • Es ist doch nicht mal was beschlossen worden.
    Dass solch eine Regelung bis Mai verabschiedet wird, halte ich mal für vollkommen unrealistisch.

  • In Österreich funktioniert das längst.


    Die Nummer wird einfach während der Vertragslaufzeit portiert,und vom alten Provider erhält man eine neue Nummer, die in die Schublande wandert.


    Wählt man dann die portierte Nummer ertönt eine Ansage das man in das Netz von blabla anruft.


    Viele Nutzer haben ja interne Freiminuten und sehen bei einer portierten Nummer nicht in welches Netz sie anrufen, aus diesem Grund ertönt vorher die Ansage.


    Das Ganze ist in Österreich sehr gut geregelt und wurde bereits vor Jahren umgesetzt.


    Ich habe dieses Verfahren selbst mehrmals in Anspruch genommen.

  • Hallo,


    sehr erfreulich, komisch das die Österreicher uns immer Vorraus sind?


    Warum geht das bei denen immer so einfach und bei uns dauert das immer ewig?


    Auch die Tarife wie z.b. von T-mobile sind viel billiger.


    mfg


    Schanzer

  • Zitat

    Original geschrieben von wischi
    Was ich nicht ganz verstehe: Tritt ger ganze Spass im Mai in Kraft oder wird dann erst darüber abgestimmt?

    Das frage ich mich auch. ;)


    Gibt es irgendwelche Neuigkeiten in dieser Angelegenheit?

  • Hallo,


    vielleicht hier:


    http://www.bmwi.de/BMWi/Naviga…teilungen,did=381892.html


    Und hier der Gesetzentwurf:


    http://www.bmwi.de/BMWi/Redakt…i,sprache=de,rwb=true.pdf


    Genauer: Artikel 43b)


    Nach § 43a wird folgender § 43b eingefügt:
    㤠43b
    Vertragslaufzeit
    Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter
    von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten darf 24 Monate nicht überschreiten. Anbieter
    von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten sind verpflichtet, einem Teilnehmer
    zu ermöglichen, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abzuschließen.“


    Und noch genauer: Artikel 46


    (4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer
    zuzuteilen.


    Wenn das so durch geht, kannst Du künftig, jederzeit beim Anbieter A mit Deiner Nummer abhauen, mußt aber für das Ende der Laufzeit den alten Vertrag weiter bezahlen, wahlweise mit neuer Nummer für den alten Vertrag oder als Vertrag ohne Nummer, wo nur noch monatliche Grundgebühren/Mindestverzehr/Kontopflegegebühr (falls welche berechnet werden) zu bezahlen sind.


    Das könnte richtig spannend werden.

  • Ein bisschen warten dürfen wir aber noch


    Zitat

    Die erste Befassung des Bundesrates ist für den 15. April 2011 vorgesehen, die parlamentarischen Beratungen im Bundestag werden voraussichtlich im Mai beginnen. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.


    Vorgabe der EU ist zwar eine Umsetzung bis Mai 2011; aber wo kein Kläger, da kein Richter.
    Wenn die EU sieht, dass die vorgesehenen Änderungen in Planung sind, wird sich bei der EU auch keiner mehr dafür interessieren, ob eine Umsetzung bis Mai oder bis Ende des Jahres erfolgt.

  • Wäre schön, wenn dann auch die Übertragung der Rufnummer innerhalb des selben Anbieters möglich werden würde!

    ___________________________________________
    Grüße in die Runde.

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