ZitatOriginal geschrieben von Vodafone
"Das geänderte Telekommunikationsgesetz ist entgegen den allgemeinen Erwartungen nicht zum 1.4.2012 in Kraft getreten. Insbesondere durch die Neuwahl des Bundespräsidenten verzögert sich die Unterzeichnung des Gesetzes und damit das Inkrafttreten auch der neuen Regelungen zur Rufnummernmitnahme weiter.
Da diese Information uns nicht rechtzeitig erreichte, konnten wir die Vodafone-interne Kommunikation an die Verkaufsstandorte nicht mehr stoppen.
Wir bitten um Entschuldigung und danken sehr für Ihr Verständnis!"
Wenn mir das jemand so sagen würde, dann würde ich fragen: "Ist das denn nach dem bisherigen Gesetz verboten?"
Wer hat bei Vodafone so etwas entschieden..? Schade dass das Thema zuwenig Leute interessiert - viel dümmer kann man Kunden doch nicht verärgern und sein Image beschädigen. Noch dazu ohne jede Aussicht auf eigene Vorteile.
- Vodafone hat also technisch/organisatorisch alles klar gemacht - so kennt man ja auch die gute Organisation bei Vodafone.
- Aber dann schickt jemand interne Unterlagen raus, ohne sich über das Inkrafttreten des Gesetzes zu informieren - wie kann das passieren?
- Und der Gipfel: Irgendjemand stopt dann die Umsetzung, nur weil das Gesetz fehlt. Und schickt diese peinliche Begründung rum.
- Was erreicht man damit? Man verärgert Kunden, die - aus welchen Gründen auch immer - eine Nummer portieren wollen.
- Was verliert man? Die Vertragsumsätze bleiben grob erhalten, es entfallen vielleicht Zusatzumsätze über die Grundgebühr hinaus und IC-Entgelte für eingehende Anrufe, wenn der Vertrag in die Schublade wandert. Aber ob ein verärgerter Kunde große Zusatzumsätze macht, ist doch zweifelhaft. Also eher geringe Umsatzverluste.
- Was gewinnt man? Man spart sich vorläufig Verwaltungsaufwand für die Durchführung.
:confused: