Kostenlose Genion-Original-BWHZ mit ausgeschaltetem Ankerhandy?

  • Moskauinkasso:


    Sollte das wirklich als allgemeine Linie von Freenet vertreten werden, wird Henning wahrscheinlich auch nicht mehr helfen können.


    Gegenüber schlagkräftigen Argumenten, logischen Gedankenketten und rechtlichen Ggegebenheiten zeigt sich Freenet meiner Erfahrung nach völlig resistent. Die Kommunikation mit Freenet halte ich für ähnlich ertragreich wie die mit einem Toastbrot.


    Anlässlich zweier Probleme, die ich mit dem Laden hatte, musste ich in beiden Fällen die Justiz bemühen, um die Erkenntnis durchzusetzen, dass die Erde keine Scheibe ist.


    Als wenn ich es geahnt hätte: Seit Übernahme von Debitel durch Freenet habe ich die RUL nicht mehr genutzt und nur noch einige Gelegenheitstelefonate aus der Homezone ins Festnetz geführt, um ein paar Rechnungsposten zu produzieren. Für mich war es nur eine Frage der Zeit, bis Freenet zum großen Halali gegen die arglose Kundschaft bläst. Wäre das nicht früher oder später passiert, hätte mich das wirklich sehr verwundert.


    Ich gehe davon aus, dass das gegenwärtige Problem nur eins von vielen ist/sein wird. Persönlich hoffe ich einfach darauf, dass Freenet demnächst von potenter Seite angezählt und in die Schranken verwiesen wird. Zunächst werde ich meinen Genion S daher noch einige Zeit nominal weiterführen und der Dinge harren. Jetzt sind mal andere dran, sich mit diesem Laden herumzuzanken.


    Frankie

  • Ich habe am 08.06.2011 über das Portal die Rechnung reklamiert und die entsprechende Rechnung als PDF angehängt. Bisher keine reaktion von dem "Verein". :mad:


    Wenn die das nicht freiwillig erstatten muß ich doch glatt mal ausprobieren wofür ich eigentlich eine Rechtschutzversicherung bezahle. Cirka 340 € bekommen die jedenfalls nicht von mir ohne vorher eine Anderung der Verträge anzukündigen!

  • Zitat

    Original geschrieben von ID4
    Cirka 340 € bekommen die jedenfalls nicht von mir ohne vorher eine Anderung der Verträge anzukündigen!


    Meine 445,50 € auch nicht. Wenn/falls die vom Kto. abgebucht werden hole ich mir das am selben Tag zurück und überweise denen für Mai und Juni lediglich den Kinder-€uro.

    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages

  • Old School


    ... nur zur Ergänzung:
    Das Ankerhandy war im betreffendem Fall täglich "mühsam" aus und eingeschaltet worden.
    Also keine Trickserei mit vorrangiger RUL wie hier im Thread-Titel beschrieben.
    Umso ärgerlicher ist dieses Geschäftsgebaren!


    Hoffe auch, dass man sich hier von eindrucksvoller Seite der Angelegenheit einmal annimmt!
    Das sind ja reinste Wildwest-Methoden......


    Seriöser wäre gewesen, die betreffenden Kunden vorab zu informieren, dass künftig Weiterleitungen der Festnetznr. berechnet werden und ihnen eine Wahlmöglichkeit, nämlich Akzeptanz oder Kündigung anzubieten.
    Jetzt, also zum Teil nach 3 Jahren (!!) einfach diesen Dienst zu berechnen und sich dann noch dreist auf einen vermeintlichen Fehler bei Vertragsabschluss zu berufen ist schon mehr als grenzwertig!

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Gibt es im TK-Sektor eigentlich eine Omdudsstelle, wie sie Banken, Versicherungen und andere Unternehmenszweige haben? Gehört oder gelesen habe ich davon noch nichts - was aber nicht heißen muss, dass etwas derartiges nicht existiert.


    Ein Fall wie der Vorliegende wäre eine klassische Konstellation, die man zunächst auf solchem Wege zu lösen versuchen könnte.


    Einen Grund, bei der BNetzA vorstellig zu werden, sehe ich - jedenfalls bisher - nicht.


    Frankie

  • Dass zur BNetzA eine Schlichtungsstelle gehört, war mir unbekannt. Ich kenne nur Schreiben der BNetzA selbst, die jegliche Einmischung in rechtliche Probleme zwischen TK-Anbietern und Kunden ablehnen und empfehlen, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatung zu wenden (jedenfalls sinngemäß).


    Warum weist man in diesen Schreiben dann nicht auf die Schlichtungsstelle im eigenen Haus hin? :confused:


    Frankie



    Erg:
    Der Bereich, in dem die Schlichtungsstelle vermitteln kann, ist in §47a TKG eng umrissen und beschränkt sich auf Vorschriften des TKG. Auf den ersten Blick scheint mir die rechtliche Auslegung einzelner Vertragsverhälnisse nicht dazu zu gehören. Die Schlichtung scheint mir eher auf grundlegende Punkte beschränkt - was dem Verbraucher in den meisten Fällen wohl eher nicht helfen dürfte.


    Ombudsstellen nach klassischem Muster, die sich mit vielen Einzelfällen beschäftigen, sind nicht bei Behörden angesiedelt und werden von der Wirtschaft finanziert. Dass eine mit öffentlichen Geldern finanzierte Stelle derartiges leistet, wäre ziemlich unüblich - auch wenn die Verfahren bei der BNetzA gebührenpflichtig sind. Die Gebühren decken in der Regel nämlich nicht einmal einen Bruchteil der Kosten.


    Erg.2:
    Die Schlichtungsordnung setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Darin heißt es:


    "Können sich die Parteien nicht einigen ... , endet das Verfahren mit der Feststellung, dass keine Einigung im Rahmen des Schlichtungsverfahrens erzielt werden konnte und die Schlichtung gescheitert ist. ... Die Schlichtungsstelle stellt auf Antrag eine Bescheinigung über das Scheitern der Schlichtung aus."


    Vor diesem Hintergrund macht die Anrufung der Schlichtungsstelle durch den Verbraucher für mich wenig Sinn. Außer Spesen nix gewesen ... sozusagen. :mad:


    Kein Wunder, dass dieses Schlichtungsverfahren weitgehend unbekannt ist.

  • Hat jemand eine Preisliste für die Gratisumleitung beim 2,50 Euro Tarif ?


    Meinte die gabs auch beim 2,50 Euro Tarif, aber Mobilcom hat mir folgendes geschrieben:



    "Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXX,


    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.06.2011.


    Im Zuge der Zusammenlegung von mobilcom, debitel und Talkline gibt es einige Veränderungen für Bestandskunden.


    Insbesondere ist hier der Umgang mit Rufumleitungen für den Genion S Tarif zu nennen.


    Bisher wurden die Rufumleitungen aus Kulanz nicht berechnet, obwohl Sie im Tarifdatenblatt von der Kostenbefreiung ausgeschlossen sind. Wir haben das Tarifdatenblatt nochmals an diese Mail angehängt.


    Wir werden Ihren Rechnungsbetrag in Höhe von 17,66 Ihrem internen Kundenkonto gutschreiben.


    Bitte beachten Sie, dass diese Gutschrift einmalig erfolgt und Sie hiermit über die veränderten Abrechnungsmodalitäten informiert worden sind.


    Wir bitten, die Probleme, die in Folge der Zusammenlegung auftreten, zu entschuldigen.


    Freundliche Grüße aus Erfurt


    Ihr mobilcom-debitel Kundenservice


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    MfG


    HH

  • happyhypo, habe auch den 2.5 vetrag. eine seite vorher ist meine geschichte, so hats bei mir geklappt. viel glueck!

  • Zitat

    Original geschrieben von xemino
    happyhypo, habe auch den 2.5 vetrag. eine seite vorher ist meine geschichte, so hats bei mir geklappt. viel glueck!



    Nur mir mailen die das Tarifdatenblatt zu, wo die Kosten draufstehen.... daher bräuchte ich die Liste, woraus die Kostenfreie RUL zu entnehmen ist.

    MfG


    HH

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