Problem mit TT-User nach Handykauf. Wie vorgehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Das mit der Rechnung ist natürlich nicht ganz Koscher.
    Darauf wär ich erst garnicht eingegangen.
    Ist IMO immerhin Urkundenfälschung


    -SF³


    Ob das rechtmäßig ist oder nicht sei mal dahingestellt. Jedoch ist das hier doch gängige Praxis, auch wenn keiner darüber spricht, oder?!?!


    Und es liegt doch immer im Ermessen des Händlers eine Rechnung für ein gebrauchtes Telefon oder Vorführgerät auszustellen, oder nicht?!?! Zumindest wurden schon mehrfach Geräte im Biete angeboten, die nicht mehr ganz taufrisch waren, jedoch eine Rechnung auf Namen des Käufers und datiert auf das Kaufdatum beinhalteten. Aber das it ja hier im Moment nicht Thema...!


    -Andi-

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  • Ja, leider scheint dies zu einem Kavaliersdelikt zu avancieren. Immer mehr Händler holen sich aus Neugier das neueste Gerät, benutzen es selbst zwei, drei Wochen und verkaufen es dann als Neuware.
    Andere wiederum kaufen ein gebrauchtes Mobiltelefon auf (wofür es schon einmal einen Kaufbelge gab), setzen eine neue Oberschale drauf und verkaufen es auch als Neugerät.
    Ob das nun ein grosser Schaden ist (statt unbenutzes Neugerät ein zwei Jahre altes in neunem Gewand) oder ob es nur "ein Testlauf" war, in beiden Fällen wird etwas zum verkauft, was nicht den vereinbarten entspricht. Sowas nennt der Gesetzgeber "arglistige Täuschung".
    Sicher lässt sich das bei dem zweiwöchigen Testlauf noch per Minderung zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Abschluss bringen, aber wenn z.B. ein Händler ein Nokia 8850 im Dezember 2002 für 200 euro (inkl. Vertrag) verkauft (mit neuen Gehäuse), jedoch das Gerät schon im April 2000 das erste Mal im Service war, ist wohl nicht mehr von einer "Testphase" zu reden.
    Auch scheinen aufgrund der geringer werdenden Margen einige Händler zu Geräten zu greifen, die wohl "vom Laster gefallen sind".


    Ich weiss, das ich hier einige Schreckensszenarien aufgezeigt habe.
    Diese sind aber in den letzen zwölf Monaten alle passiert, sollten jedoch nicht pauschal gelten. Viele Händler haben einen (zu recht!) guten Ruf und würden diesen nicht durch solche Machenschaften riskieren. Ich hoffe, das ich hier zumindest die Händler, die mit dem Gedanken spielen, hier "mitzumischen", durch meinen Beitrag davon abhalten konnte.


    Andi:
    Wäre ich an deiner Stelle, würde ich den Verkäufer einfach davon informieren, das du das Geschäft rückgängig machst. Schicke ihm das Gerät wieder zu und verlange das Geld zurück.
    Ich denke, wenn er sich so windet wg der Rechnung, hat er ein Problem, diese erstellen zu lassen und versucht, das nun auszusitzen.
    Deshalb wird ihm die Rückgängigmachung des Kaufvertrages zumindest das Problem vom Tisch räumen ;).


    Hoffe, geholfen zu haben
    Bakaroo

    Vorsicht in dem Zoo da draußen!

  • Ausführliche Problem Beschreibung: Kurze/ schnelle Lösung!


    Hi Andi,


    mein Tipp: User XY diesen Beitrag, bzw. Link per PN zusenden. Frist setzen, bis wann die Rechnung bei Dir sein soll, z. B. 5 Tage. Wenn nichts kommt namentlich benennen!


    Achtung: Ich bin NICHT für's öffentliche Brandmarken, an den Pranger stellen, oder sonstiges ... . D. h. jeder hat m. E. eine eine 2. Chance verdient, jedoch keine 4. oder 5.


    Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • Warum namentlich nennen?
    Bleiben wir doch beim üblichen Kaufmannsverhalten und setzen eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung.


    -SF³

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Warum namentlich nennen?
    Bleiben wir doch beim üblichen Kaufmannsverhalten und setzen eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung.


    -SF³


    Mehr als ein Monat und drei Aufforderungen halte ich für kaufmännisch genug ;). :rolleyes:


    -Andi-

    Signatur:
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  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Warum namentlich nennen?

    a) um andere User zu warnen
    b)

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Mehr als ein Monat und drei Aufforderungen halte ich für kaufmännisch genug

    Ich ebenfalls!

    Newbie-Reloaded :-)

  • Wenn das deine Nachfrist war - OK.
    Dann ist der Kaufvertrag jetzt ungültig und du kriegst dein Geld und er sein Handy wieder.


    -SF³

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Wenn das deine Nachfrist war - OK.
    Dann ist der Kaufvertrag jetzt ungültig und du kriegst dein Geld und er sein Handy wieder.


    -SF³


    Schön wär´s! Schonmal mit einem geredet, der nicht antwortet? Wird meist ein ziemlich einseitiges Gespräch...!


    Ich hau gleich nochmal ne Mail raus und werde 7 Tage Nacherfüllung gewähren, danach werd ich weitersehen (müssen)


    -Andi-

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  • Viel Glück, dass du dein Geld wiederbekommst, oder wenigstens eine Rechnung erhältst..


    -void

  • Naja, wenn nicht (bzw. wenn nicht ohne weiteren Aufwand), dann erfahren wir hier immerhin, mit wem wir keine Deals mehr machen sollten. Hat ja auch sein Gutes... :rolleyes:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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