ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
...der Anbieter stellt's nicht mitten im Abrechnungszeitraum ein, sondern macht nur von seinem zugunsten des Kunden asymmetrischen Kündigungsrecht nach drei Monaten Gebrauch. Dafür braucht er sich nicht zu rechtfertigen...
Das hat der Anbieter (o2) auch gar nicht nötig, diesen Job übernehmt ihr ja bereits. ![]()