handschrifterkennung streikt - bis morgen - Erg.: Test -
O2 kündigt nach 600.-€ Einheiten
- ColinC
- Geschlossen
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So, ich lebe wieder - in virtueller Hinsicht.
flatty:
Der von Dir verlinkte Fall passt in vielerlei Hinsicht nicht. So unterliegt 02 (im Gegensatz zu Sparkassen) keinerlei Kontrahierungszwang, so dass mir Dein Beispielfall als denkbar ungeeignet erscheint.Im übrigen:
Die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit ordentlicher Kündigungen unterliegt in der Tat hohen Hürden. Da hat phonefux zweifellos Recht.Das Zauberwort m diesem Zusammenhang heißt "Treu und Glauben". Will heißen: Selbst wenn man ein Recht grundsätzlich hat (ordentliche Kündigung), darf man es nicht ausüben, wenn es gegen Treu und Glauben verstieße.
Übertragen auf vorliegenden Fall:
Wenn o2 mit dem Kunden einen Vertrag abschließt, dessen wesentlicher Bestandteil das Recht ist, solange telefonieren zu dürfen wie er will, darf er auf diese Aussage vertrauen. Kündigt 02 dann, weil der Kunde im Vertrauen hierauf das ihm zugesagte Recht auch ausübt und tatsächlich so viel telefoniert, wie er will, ist das seitens 02 m. E. ein Vertrauensbruch. Und dann wäre 02 an der Ausübung eines zunächst einmal bestehenden Rechts aus Rechtsgründen gehindert.
Und dieses Ergebnis halte ich für so eindeutig, dass ich sogar einen Kiste Sehkt drauf verwetten würde. Für in Kiste Schampus reicht es allerdings nicht.

Frankie
Erg. einfach mal zum Nachdenken:
Wir soll es möglich sein, das Recht, in unbegrenztem Umfang telefonieren zu dürfen, durch die bloße Führung gewöhnlicher Telefonate zu missbrauchen? Das ist schon begrifflich völlig unmöglich. Ein Missbrauch kann etwa erfolgen durch überlassung des Rechts an Dritte oder andre Verhaltensweisen des Kunden, die nicht Bestandteil seiner vetragsgemäßen Rechte sind.
Frankie -
Da setz ich gegen.
Jetzt brauchen wir nur noch einen Betroffenen, der bis zum BGH geht. Freiwillige vor.

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Wie wäre es mit unseren Verbraucherschützern? Außer Gezeter kommt momentan von dieser Seite nicht viel ...
Die Frage ist allerdings, ob sie in dieser Fallgestaltung überhaupt ein Klagerecht haben.
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Das eine ordentliche und fristgerechte Kündigung vom OLG kassiert wird, halte ich für ausgeschlossen und würde mit einer Flasche Metternich dagegen halten....
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Darauf kannste auch ruhig ne Kiste setzen, weil die OLGs gar nicht zuständig wären.

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Zitat
Original geschrieben von phonefux
Was macht Euch eigentlich so sicher, dass nicht beispielsweise (und insbesondere) 1&1 irgendwann ebenfalls anfangen wird, Verträge ordentlich zu kündigen, bei denen viel telefoniert wird, aber deutlich unter den 15.000 Minuten, die sie für eine außerordentliche Kündigung angeben?Nichts und Niemand ist Sicher vor allem wenn er Missbräuchliches planen sollte. Wird die SF irgendwann anderen Tarifen weichen, werden die Bestandskunden nicht Zwangsumgestellt. Dann gibt es eben immer schlechtere Handysubvensionen.
Aber: von Vodafone hörte ich diesbezüglich noch nichts von Kündigungen wegen zu viel Nutzen.Allerdings wird meine SF auch nicht von mir Vermietet und eine Ultracard nutze ich persönlich auch nicht.
Da meine SF keine Minutenbegrenzung hat (SF 2008), mache ich mir keine Sorgen darüber und telefoniere ohne Bedenken, wie bisher weiter.
Bleiben wir (wie schon erwähnt) beim Thema O2 und O2o.
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Nichts und niemand. Aber ich wuerde mit der Anklage warten, bis es etwas anzuklagen gibt. Und keine Sorge, WENN da etwas passiert, wirst du hier einen Thread darueber finden. Garantiert.Bis es soweit ist koennen wir uns ja wieder dem Thema dieses Threads zuwenden
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Erg. einfach mal zum Nachdenken:
Wir soll es möglich sein, das Recht, in unbegrenztem Umfang telefonieren zu dürfen, durch die bloße Führung gewöhnlicher Telefonate zu missbrauchen? Das ist schon begrifflich völlig unmöglich. Ein Missbrauch kann etwa erfolgen durch überlassung des Rechts an Dritte oder andre Verhaltensweisen des Kunden, die nicht Bestandteil seiner vetragsgemäßen Rechte sind.
FrankieDas wäre dann auch das was ich unter Missbrauch verstehe.
O2 wirbt zwar jetzt nicht mehr mit Flat, also würden die neuen Kunden sich an die 600 € Grenze halten müssen wenn sie davon in Kenntniss gesetzt würden durch Informationen auf der Seite. Für ide alten Bestandskunden sollte sich doch am Tarif nichts ändern. Meiner Meinung nach.
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Sorry, ich wollte nicht Zitieren sondern Editieren.
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Auf was soll der Kunde den Klagen? Das o2 sein Recht auf ordentliche Kündigung ausübt? Nennt sich Freie Marktwirtschaft, Kunde kann sich Unternehmen und anders rum aussuchen.
Wie wärs wenn o2 den Kunden verklagt, weil Kunde kündigt, und o2 darauf vertraut der der Kunde lebenslänglich bei ihm Kunde ist?
Sry find ganze hier langsam eher lächerlich. o2 Kündigt ordentlich zur nächsten Frsit, wobei die Frist sogar länger ist als für den Kunden selbst. VF und co werfen kunden wenn eher Außerodentlich und ggf. Fristlos raus. Risiko ist bei VF zwar wohl geringer, anderer seids nimmt VF auch gut doppelte an Grundgebühr wie o2. Der Kunde wird ja nicht eingeschränkt bei o2, oder muß mehr zahlen oder ähnliches. Der o2 Kunde kann bis zur Kündigung auch Frei soviel telefonieren wie er möchte.
Wäre o2 rechtlich soooo schlimm, hätten die Verbrauchzentralen bestimmt schon Klage eingereicht. Hat sich den schonmal wer diesbezüglich an o2 gewendet, dass die doch bitte solch ein Hinweis mit einem Limit aufnehmen? Oder ganze der Verbraucherzentrale gemeldet?
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Die Klage müsste auf vertragsgemäße Leistung gehen. Davon hat der Kunde nur nichts, denn o2 könnte ja bereits nach einem Monat erneut kündigen. Oder als Schadensersatz auf die (tatsächlichen!) Mehrkosten für einen anderen Vertrag bis zum nächsten möglichen ordentlichen Kündigungstermin (auch wiederum einen Monat). Dafür hat man dann die VF-Superflat für 24 Monate am Hals.

Schon hieran sieht man, dass die Argumentation nicht passt.
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