Die Arbeitsmarktlage ist hier nach meiner Meinung gut. Es gibt relativ viele Stellengesuche.
Wir wohnen im Rhein-Ruhrgebiet. Teilzeit kommt auch in Frage.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Die Arbeitsmarktlage ist hier nach meiner Meinung gut. Es gibt relativ viele Stellengesuche.
Wir wohnen im Rhein-Ruhrgebiet. Teilzeit kommt auch in Frage.
Kundenkontakt (z.B. im Ladenverkauf) wurde hier noch nicht erwähnt - könnte mir vorstellen, dass dies nicht ganz unproblematisch ist. Also vielleicht lieber z.B. bei einem Blumen-Versandhändler bewerben. Fürchte nur, so was gibt es nicht in Reinform und dieses Geschäft wird eher nebenbei von klassischen Laden-Händlern betrieben.
ZitatOriginal geschrieben von Benjamin911
Merkzeichen sind B & G .
Jetzt würde mich mal interessieren warum deine Freundin das G bekommen hat. Kenne mehrere Leute mit total kaputten Knie+ Hüftgelenken, die es nicht bekommen. Epilepsie betrifft ja nur das Gehirn, und nicht die laufleistung..sprich ein an Epilespie erkrankter Mensch kann sogar einen Marathon laufen, da stellt sich die Frage, was für Einschränkungen hat sie noch?
ZitatOriginal geschrieben von Diera
Jetzt würde mich mal interessieren warum deine Freundin das G bekommen hat. Kenne mehrere Leute mit total kaputten Knie+ Hüftgelenken, die es nicht bekommen. Epilepsie betrifft ja nur das Gehirn, und nicht die laufleistung..sprich ein an Epilespie erkrankter Mensch kann sogar einen Marathon laufen, da stellt sich die Frage, was für Einschränkungen hat sie noch?
Habe ich hier entnommen: LETZTER SATZ-
http://www.sozialhilfe24.de/so…usweis-merkzeichen-g.html
Merkzeichen G
G steht für erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Unter diese Definition fällt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Üblicherweise zu Fuß zurückgelegt werden Wegstrecken innerhalb geschlossener Ortschaften bis zu zwei Kilometern und einer Gehdauer von ca. einer halben Stunde. Es kommt dabei auf den durchschnittlichen Verhältnisse im Bundesgebiet an, nicht auf die besonderen Örtlichkeiten, die der Antragsteller in seinem Wohnumfeld antrifft.Es muss diese Unmöglickeit (2km, halbe Stunde) auf behinderungsbedingten Ursachen beruhen.
In den versorgungsmedizinischen Grundsätzen finden sich Regelfälle von Behinderungen, bei welchen immer davon ausgegangen wird, dass sie die Ursache für eine Einschränkung des Gehvermögens sind. Hervorzuheben sind Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und der Wirbelsäule mit einem GdB von allein mindestens 50. Haben sie Auswirkungen auf das Gehvermögen, so wird immer das Merkzeichen G zuerkannt. Ähnlich verhält es sich mit Herz- oder Lungenerkrankungen, die für sich allein bereits einem GdB von 50 zuzuordnen sind. Weitere Beispielsfälle sind schwere Störungen der Orientierungsfähigkeit aufgrund von Sehbehinderungen oder Erkrankungen des Gehörs. Ähnliches gilt bei hirnorganischen Anfallsleiden.
Ja, trotzdem verwunderlich. Die Leute die ich kenne bekommen es nicht, und die KÖNNEN wirklich kaum größere Strecken zurück legen..., von daher ist es immer wieder verwunderlich das leute es bekommen, die ohne Probleme zu Fuss sind.
wir haben uns damals auch gewundert vor allem über die 70 %. Aber natürlich das System ist alles andere als fair.
Vielleicht liegt auch da euer Problem.. eine Gehbehinderte Floristin stelle ich mir als schwer vermittelbar vor..man ist ja den ganzen Tag auf den Beinen
ZitatOriginal geschrieben von Diera
Jetzt würde mich mal interessieren warum deine Freundin das G bekommen hat. Kenne mehrere Leute mit total kaputten Knie+ Hüftgelenken, die es nicht bekommen.
Merkzeichen bekommt man normalerweise nur, wenn feststeht, das die entsprechende Behinderung mindestens 6 Monate besteht. Knie- und Hüftgelenke lassen sich heutzutage relativ schnell austauschen, so dass man nach der OP und anschließender Reha mit etwas Glück wieder rennen kann, wie ein junger Hund!:cool:
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man nur wegen geschädigtem Knie- und Hüftgelenk einen SBA mit mindestend 50% und Merkzeichen G bekommt!;)
ZitatOriginal geschrieben von *Hirschi*
Merkzeichen bekommt man normalerweise nur, wenn feststeht, das die entsprechende Behinderung mindestens 6 Monate besteht. Knie- und Hüftgelenke lassen sich heutzutage relativ schnell austauschen, so dass man nach der OP und anschließender Reha mit etwas Glück wieder rennen kann, wie ein junger Hund!:cool:
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man nur wegen geschädigtem Knie- und Hüftgelenk einen SBA mit mindestend 50% und Merkzeichen G bekommt!;)
Ist leider so... meine Mutter zB bekommt trotz kaputter Kniee, Hüfte und Rücken kein G, sie war bis zum Sozialgericht.
Mein Bruder genau das selbe, er bekommt es auch nicht. Und unter 60 findet man kaum einen Arzt der einem die Gelenke austauscht.
beide haben aber 70, bzw 50% auf Grund dieser Behinderungen bekommen.
ZitatOriginal geschrieben von Diera
Vielleicht liegt auch da euer Problem.. eine Gehbehinderte Floristin stelle ich mir als schwer vermittelbar vor..man ist ja den ganzen Tag auf den Beinen
Soweit kommt es ja gar nicht, so bald die Epilepsie erwähnt wird ist es ja schon vorbei.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!