Sparvertrag - Auflösung - Rückkauf


  • In aller Ehre: Wer sich soweit aus dem Fenster lehnt sollte das was zum Thema geschrieben wird auch erstmal verstehen ansonsten ist es in der Tat sehr müßig und Hr. Nuhr lässt grüßen...


    Der von einem Minderjährigen geschlossene Vertrag ist zunächst schwebend unwirksam vgl. 108 BGB. Wird wie in diesem Fall der TE während der Laufzeit volljährig kann er selbst nachträglich den Vertrag genehmigen und damit wirksam machen vgl. 108 Abs. BGB.


    Und nichts anderes habe ich oben dargestellt. Wenn es so etwas wie schwebende Unwirksamkeit nicht geben würde warum hat das LG Frankfurt dazu geurteilt?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    In aller Ehre: Wer sich soweit aus dem Fenster lehnt sollte das was zum Thema geschrieben wird auch erstmal verstehen ansonsten ist es in der Tat sehr müßig und Hr. Nuhr lässt grüßen...


    Der von einem Minderjährigen geschlossene Vertrag ist zunächst schwebend unwirksam vgl. 108 BGB. Wird wie in diesem Fall der TE während der Laufzeit volljährig kann er selbst nachträglich den Vertrag genehmigen und damit wirksam machen vgl. 108 Abs. BGB.


    Und nichts anderes habe ich oben dargestellt. Wenn es so etwas wie schwebende Unwirksamkeit nicht geben würde warum hat das LG Frankfurt dazu geurteilt?


    Den Hr. Nuhr habe ich jetzt mal überlesen.
    Sonst haben wir beide ein Problem!!


    Klinke ich mich jetzt hier aus..


    Gruß Hope0815 :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Hope0815
    Den Hr. Nuhr habe ich jetzt mal überlesen.
    Sonst haben wir beide ein Problem.


    Ach wie niedlich...
    Es steht Dir frei den Hr. Nuhr durch Fakten und nicht nur durch leeres Geblubber zu wiederlegen.
    Aber erst "auf die Wurst hauen" und wenn es um Inhalte geht dann kneifen spricht für sich.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ach wie niedlich...
    Es steht Dir frei den Hr. Nuhr durch Fakten und nicht nur durch leeres Geblubber zu wiederlegen.
    Aber erst "auf die Wurst hauen" und wenn es um Inhalte geht dann kneifen spricht für sich.


    Belassen es wir dabei..


    Ist besser für uns beide. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Hope0815
    Belassen es wir dabei..


    Ist besser für uns beide. ;)


    :rolleyes:


    Was hältst Du davon mal Fakten zu posten und nicht nur herum zu lullen? :p

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    :rolleyes:


    Was hältst Du davon mal Fakten zu posten und nicht nur herum zu lullen? :p


    Man könnte ja alternativ auch sich einfach mal eingestehen das man sich geirrt hat, aber wenn einem da das eigene Ego im Weg steht muss man sich halt auf Geblubber beschränken...

  • Ohgottogottogott! Egokampf! Darf ich mitmachen, bitte, bitte bitte? (-:=


    Davon abgesehen:


    Hat die Versicherung sich schon geäussert zum minderjährigen Abschlussalter?

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Ohgottogottogott! Egokampf! Darf ich mitmachen, bitte, bitte bitte? (-:=


    Davon abgesehen:


    Hat die Versicherung sich schon geäussert zum minderjährigen Abschlussalter?


    Hallo,


    habe gestern mit dem AWD telefoniert und der Mitarbeiter sagte, er wüsste nicht ob man für einen VL Vertrag 18 Jahre alt sein müsste. Er wollte sich kundig machen.


    Er gab mir noch den Tipp, dass ich mich auch direkt an meinen Versicherer wenden soll, den Volkswohlbund. Habe mein FAX um den Satz der "Nicht-Volljährigkeit" erweitert und an den Volkswohlbund gefaxt.


    Bisher also nichts halbes und nichts ganzes.


    Gruß,
    schore3000

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Ohgottogottogott! Egokampf! Darf ich mitmachen, bitte, bitte bitte? (-:=


    Solltest Du ein Ego-Problem haben, tu Dir keinen Zwang an. Du solltest aber auch schon gemerkt haben, dass man sich damit eigentlich nur selbst lächerlich macht s.o. ;)


    Ansonsten um hier nicht vollkommen OT zu werden:


    schore3000
    Hier noch mal ein wenig zum Lesen was das Thema angeht als Argumentationshilfe gegenüber AWD:


    http://www.bafin.de/cln_152/nn…digung/Abschluss__02.html
    http://www.mobilitaet-morgen.de/Minderjaehrige.htm
    http://grundmann-norderstedt.de/gfbbafin1.htm
    http://www.kanzlei-prof-schwei…rat/urteile.html?id=12408
    http://www.money-advice.net/view.php?id=20397
    http://classic.unister.de/Unis…ken10996_0_stichwort.html


  • Vielen Dank für eure Hilfe.


    Also ich habe dem Volkswohlbund nun mitgeteilt, dass ich zu dem Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht Volljährig war und somit auch nicht Voll Geschäftsfähig. Ich habe den Verein auch noch darauf hingewiesen, dass der Vertrag seit Beginn schwebend unwirksam ist, da keine Zustimmung meiner Erziehungsberechtigten bis heute vorliegt.


    Der AWD-Mann meinte gestern noch, er wüsste zwar nicht, ob man als Minderjähriger VL-Verträge abschließen dürfe, er aber meine, wenn der Arbeitgeber mitunterschreibt, dass der Vertrag dann rechtens sei. Was das mit der Zustimmung meiner Erizehungsberechtigten zu tun hat, konnte er mir auch nicht sagen.


    Naja warten wir mal ab.


    Danke nochmal für eure Hilfe.


    Habe nochmals ein FAX an den Volkswohlbund geschickt, da ich gerade mit den Kundendienst gesprochen habe und dort nichts vorlag:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit bestehe ich auf die Aufhebung des o.g. Vertrages Rückwirkend zum Versicherungs-beginn.


    Zum Zeitpunkt des Abschlusses war ich minderjährig und somit nicht voll geschäftsfähig.


    Jeder Vertragsabschluß benötigte die Zustimmung meiner Erziehungsberechtigten. Diese lag und liegt bis heute nicht vor. Somit ist der abgeschlossene Vertrag seit Beginn „schwe-bend unwirksam“.


    Hierzu auch ein Text der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):


    „Verträge mit Minderjährigen sind wirksam, wenn diese mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – geschlossen worden sind und das Vertragsverhältnis einschließlich der Prämienzahlung nicht länger als ein Jahr nach dem Eintritt der Volljährlich-keit fortdauern soll. Wenn eine längere Frist über das 19. Lebensjahr hinaus vorgesehen sein sollte, ist (von den gesetzlichen Vertretern) die vormundschaftsrechtliche Zu-stimmung des Familiengerichts einzuholen (vgl. § 1643 Abs. 1 BGB i.V.m § 1822 Nr. 5 BGB).
    Ein ohne die erforderlichen Zustimmungen geschlossener Versicherungsvertrag ist schwe-bend unwirksam und muss auf Verlangen des Versicherungsnehmers rückwirkend ab Beginn aufgehoben werden. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Versicherungsneh-mer diesen nach Erreichen der Volljährigkeit ausdrücklich genehmigt.“
    Weder die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten noch die ausdrückliche Genehmigung meinerseits liegt Ihnen vor, somit ist der Vertrag komplett Rückabzuwickeln! Ferner liegt die vormundschaftsrechtliche Zustimmung des Familiengerichts auch nicht vor!
    Ich verlange die Rückzahlung meiner Beiträge i. H. v. 1880,00 EUR + angefallener Zinsen bis zum 19.08.2011.


    Diese sind zu zahlen an folgende Bankverbindung:


    Kontoinhaber: xxxxx
    Bank: xxxxx
    Bankleitzahl: xxxxx
    Kontonummer: xxxxx


    Sollte ich bis zum 19.08.2011 keine Reaktion bzw. Zahlungseingang feststellen, werde ich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren und weitere Maßnahmen einleiten.


    Hochachtungsvoll,





    xxxxx

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