Sparvertrag - Auflösung - Rückkauf

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Davon ab haben die Gerichte ja auch bereits eindeutig geurteilt, dass die bloße Zahlung von Beträgen keine entsprechende Anerkennung oder Genehmigung durch den Versicherungsnehmer sind, hier fehlt es also nach wie vor an einer wirksamen und expliziten Genehmigung.


    Das der Volkswohlbund vom Taschengeldparagraphen gesprochen wird, welcher zweifelsfrei hier nicht einschlägig ist, da er nicht auf Dauerschuldverhältnisse anzuwenden ist spricht für sich. Denke mal weniger das die es nicht verstehen wollen, sondern dass die sich einfach auf dumm stellen in der Hoffnung damit den Kunden doch noch bei der Stange halten zu können.


    ChickenHawk
    Mehr oder weniger wollte ich das durch meine Postings transparent machen. ;)
    Vielleicht habe ich etwas verkehrt ausgedrückt.


    Gruß Hope0815 :)

  • In die Lücke wären Mobilfunkbetreiber und andere Lautzeitvertragsanbieter ja längst gestoßen, wenn der Taschengeldparagraph auch den Abschluss von Dauerschuldverhältnissen erlauben würde. Ein Betrag ist ja da ja wohlweislich nichtmal festgelegt worden, weil ja auch der finanzielle Spielraum je nach Familiensituation sehr unterschiedlich ausfällt. Wären die monatliche Kosten innerhalb der generellen Möglichkeiten würden Minderjährigen schnell alle möglichen und unmöglichen Laufzeitverträge angedreht. Der Taschengeldparagraph dreht sich um Alltagsgeschäfte im Einzelfall, eben nicht als anhaltender oder sogar jahrzehntelanger Zustand.


    Die Firmenantwort ist sowas von rotzfrech, unverschämt, falsch und angesichts des dort zu vermutetenden Expertentums sogar betrügerisch, daß die Firma es verdient hätte damit in den Medien zu landen.

    Je suis Charlie

  • Ich habe heute nochmal mit dem Volkswohlbund telefoniert.


    Nun ist der Fall zuende bearbeitet worden und Endergebniss ist, ich bekomm nicht 100% wieder, sondern, nur wenn ich kündige die 50%.


    Begründung:


    Nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz dürfen Minderjährige VL-Verträge ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten abschließen - diese sollen dann auch rechtskräftig sein! Außerdem kam das Geld ja immer von meinem Arbeitgeber und somit ist der Vertrag rechtskräftig.


    Weiterer Punkt wäre: Im Falle einer Rückzahlung - egal ob 50% oder 100% bekommt der Arbeitgeber die Summe und nicht ich, da ich ja dann keinen Anspruch gehabt hätte auf VL?!


    Ich soll dann nur die Grundsumme, die ich eingezahlt habe und nicht alles.


    Das kann doch nicht sein, oder? Die wurden jetzt auch richtig patzig am Telefon und wollten mich auch nicht in die Fachabteilung weiterleiten.


    Ich glaube ich geh jetzt an die Presse damit!


    Gruß,
    schore3000

  • Hallo schore3000,


    hast Du eine Verbraucherzentrale in der Nähe?
    Wenn ja, frag bei denen mal nach.
    Da sind bestimmt Leute, die sich damit auskennen. ;)



    Gruß Hope0815 :)

  • Auch wenn meine Beiträge weiter oben schon mal pauschal als Quatsch abgetan worden sind, will ich noch einmal etwas dazu schreiben.


    Im KONZ Steuerlexikon findet man unter dem Eintrag "Vermögenswirklsame Leistungen" folgenden Absatz:
    ...
    Bei einem minderjährigen ArbN, den sein gesetzlicher Vertreter zum Abschluss des Arbeitsvertrages ermächtigt hat, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass er ohne ausdrückliche Zustimmung des Vertreters Verträge mit dem ArbG über vermögenswirksame Leistungen abschließen kann.
    ...



    Vielleicht zielen die ja genau darauf?.


    Ähnliche Aussagen finden man übrigens auch im Zusammenhang mit Minderjährige, Mietvertrag für Wohnung, wenn diese für die Ausübung einer Ausbildung benötigt wird
    und der Ausbildungsvertrag wiederum mit dem gesetzlichen Vertreter/Erziehungsberechtigten zusammen abgeschlossen worden ist.


    Gruß Walter

  • Hallo,


    im Briefkasten war nun auch ein Brief:


    ....


    für eine Aufhebung der Versicherung ab Beginn verbunden mit einer Rückzahlung der bereits gezahlten Beiträge besteht keine Rechtsgrundlage:


    Die vermögenswirksame Kapitalversicherung unterscheidet sich von anderen Versicherungen dadurch, dass die Beiträge nicht durch den Versicherungsnehmer, sondern dessen Arbeitgeber überwiesen werden. Da auch minderjährige Arbeitnehmer die Leistungen des Vermögensbildungsgesetzes in Anspruch nehmen können, müssen sie zwangsläufig als Arbeitnehmer auch Versicherungsnehmer des entsprechenden Versicherungsvertrages werden. Die Versicherung ist somit wirksam zustande gekommen.


    Im Übrigen könnten die Beiträge im Falle einer Rückabwicklung auch nicht Ihnen erstattet werden, sondern müssten an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden, da sie auch von diesem überwiesen wurde.


    Eine Vorzeitige Beendigung des Vertrages ist nur durch eine Kündigung, unter Auszahlung der bediungsgemäßen Rückvergütung, möglich. Wir hoffen aber, dass Sie die Versicherung fortführen.

  • Aber, ohne juristisches Wissen, rein logisch gesehen, hat die Versicherung mit den 50% doch Recht, bzw. was heißt 50%, aber mit dem Anteil, der vom AG gezahlt wurde.


    Wenn der Vertrag rückwirkend aufgehoben wird, dann hat auch der AG nie Anteile bezahlt, und die Auszahlungssummer wäre in dem Fall eben um den AG-Anteil vermindert (der Anteil müsste natürlich an den AG gehen und nicht von der Versicherung einbehalten werden).


    So würde ich das zumindest (wie gesagt, keine juristische Grundlage oder Wissen, nur meine Meinung!) sehen.


  • Der Vertrag hat aber eine Gesamtlaufzeit von 45 Jahren...

  • Zitat

    Original geschrieben von walter01


    Im KONZ Steuerlexikon findet man unter dem Eintrag "Vermögenswirklsame Leistungen" folgenden Absatz:
    ...
    Bei einem minderjährigen ArbN, den sein gesetzlicher Vertreter zum Abschluss des Arbeitsvertrages ermächtigt hat, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass er ohne ausdrückliche Zustimmung des Vertreters Verträge mit dem ArbG über vermögenswirksame Leistungen abschließen kann.
    ...


    Du hast die oben fett markierte "Kleinigkeit" vergessen ... und dafür gibt es weder eine Aussage noch irgendeine Information, also irrelevant.

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