Sparvertrag - Auflösung - Rückkauf

  • Es ist wohl klar, dass der TE sich jetzt langsam mal um eine wirklich professionelle, rechtliche Beratung kümmern sollte.


    Ich verstehe den so schön fett markierten Passus so, dass der gesetztliche Vertreter mit seiner Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag - und diese Unterschrift wird es wohl beim TE geben, eben diese Ermächtigung getätigt hat.


    Gruß Walter

  • Zitat

    Original geschrieben von walter01
    Ich verstehe den so schön fett markierten Passus so, dass der gesetztliche Vertreter mit seiner Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag - und diese Unterschrift wird es wohl beim TE geben, eben diese Ermächtigung getätigt hat.


    Nein, das ist eine extra "Vollmacht", dass derjenige den Arbeitsvertrag selbst und allein unterschreiben darf.


    Das kommt so gut wie nie vor.

  • Hallo,


    unter meinen Ausbildungsvertrag hat meine Erziehungsberechtige (Mutter) unterschrieben, aber das heißt doch nicht direkt, dass ich nun quasi die Erlaubnis meiner Mutter für einen VL-Vertrag hatte?!


    Ich habe mal eine Mail an die Bild geschrieben und "DieAkte" bekommt auch noch eine. Sind zwar jetzt nicht die super Stellen, aber meist kann man durch diese eben mehr Druck ausüben.


    Einen Anwalt kenne ich, der das auch gerne machen würde, aber wenn ich wirklich "verliere" bzw. nichts von dem Volkswohlbund bekomme bleibe ich natürlich auf den Kosten sitzen, oder? Ich weiß nicht ob ich dieses Risiko eingehen kann.


    Nochmals vielen Dank für eure rege Beteiligung am Thread - super Forum!

  • Den Gang zum Anwalt scheuen aber die Bild und Akte anschreiben?
    *kopfschüttel* Wo sind nur hingekommen...


    Der befreundete Anwalt wird nach genauer Analyse des
    Sachverhalts schon sagen können wie Deine Chancen stehen.

  • Bild und Akte sind halt heute die Anwälte der Verbraucher. Und kostenlos. Anwalt kostet ja wieder Geld.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Den Gang zum Anwalt scheuen aber die Bild und Akte anschreiben?
    *kopfschüttel* Wo sind nur hingekommen...


    Der befreundete Anwalt wird nach genauer Analyse des
    Sachverhalts schon sagen können wie Deine Chancen stehen.

    #


    Das ist kein befreundeten Anwalt, sondern ein Anwalt der auch gerne bezahlt werden möchte!


    Ich weiß nicht wo das Problem mit der Bild und der der Akte ist?! Ich werde mich nebenbei noch um einen Anwalt bemühen, der aber erstmal kostenlos bzw. für einen kleinen Beitrag drüber schaut. Ich denke die meisten Anwälte nehmen ja alleine für eine Analyse Geld, oder?!


    Ich hab mit Anwälten wenig bis gar keine Erfahrungen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Bild und Akte sind halt heute die Anwälte der Verbraucher. Und kostenlos. Anwalt kostet ja wieder Geld.


    Sorry, entweder ich bin mir meiner Position soweit sicher das ich mir gute Erfolgschancen ausrechne, dann kann es mir auch egal sein ob dadurch Kosten produziert werden - diese hätte dann auch die Gegenseite zu tragen.


    Oder ich weiß selbst nich so richtig ob die von mir vertretene Auffassung korrekt ist, dann lasse ich da aber lieber ganz die Finger von und gehe nicht über solche Schund-Sammler wie Bild oder Akte.
    Mal davon ab, dass der Fall für die beiden genannten Parteien wahrscheinlich sowieso nicht in Frage kommt (nicht melodramatisch/reißerisch genug - hier steht ja keine Existenz auf dem Spiel und es ist niemand körperlich zu Schaden gekommen) - will ich wirklich meine Nase vor eine Kamera halten um dann von der Zeitung oder dem Sender vor der Nation vorgeführt zu werden?


    "Heute in Akte 2011 - AWD und Volkswohlbund zocken Azubis ab! Sehen sie gleich nach der Werbung die schockierende Wahrheit... Der traumatisierte geschädigte Schore3000 berichtet von seinen traumatischen Erlebnissen mit dem AWD Vertreter..."


    schore3000
    Erstberatung durch einen Anwalt kostet nicht die Welt bzw. ein Vorabgespräch ohne Rechtsberatung zur Klärung der Sachlage gibt es sogar kostenlos. Wenn einem das die Sache nicht wert ist, dann sollte man die Angelegenheit lieber gleich beerdigen.

  • letztlich gehts hier wohl um 950 €. muss man sich hald überlegen ob man sich der sache so sicher ist, ein gerichtsverfahren in kauf zu nehmen.
    außergerichtlich sehe ich wenig chancen, dass deine anwaltskosten übernommen werden.

  • Hallo,


    habe am Montag einen Termin beim Anwalt.


    Es geht nicht um 950€ (wie kommst du darauf?), sondern um 1840 € inkl. der VL Beiträge des Arbeitgebers.


    Wenn wir die da raus rechnen (34 Monate x 13,06 + 12 x 6,67 = 524,08 EUR) sind wir immer noch bei 1315,92 € + Zinsen die mir nun zustehen würden. Ob mir die VL Beiträge nun zustehen, muss ich meinen Anwalt fragen. Bei meinem Arbeitgeber kennt sich damit keiner aus.


    Wenn der Anwalt nun tätig wird und ich im Recht bin, muss der Volkswohlbund die Kosten vom Anwalt dann ja übernehmen.

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