Autoverkauf Selbständige an Ehemann

  • Hallo,


    meine Frau ist Selbständig und hat sich nun ein neues Auto geleistet mit einem satten Rabatt, der allerdings beinhaltete, dass Sie zum Zeitpunkt des Kaufs bereits ein Auto auf die Firma zugelassen hat. Nun wird es als Einzelunternehmer schwierig sein zwei Autos als Firmenwagen zu halten. Daher dachten wir uns, dass meine Frau mir (dem Ehemann) das alte Auto für einen Symbolpreis verkauft. Geht das?


    Und Versicherungstechnisch:
    Jetzt ist der neue als Zweitwagen versichert - ziemlich teuer damit. Wenn Sie das alte Auto verkauft hat rutscht sie dann mit dem neuen automatisch in die günstigere Versicherung rein?


    Alles so kompliziert...


    Vielleicht habt ihr einen Tipp.
    Danke

  • Re: Autoverkauf Selbständige an Ehemann


    Zitat

    Original geschrieben von fotograf Daher dachten wir uns, dass meine Frau mir (dem Ehemann) das alte Auto für einen Symbolpreis verkauft. Geht das?


    Natürlich geht das nicht. Sonst würde jeder Selbstständige ein Auto für die Firma kaufen und abschreiben, und dann für 1€ an den LAP (Lebensabschnittspartner) verkaufen.


    Das Finanzamt wird bei dem Verkauf einen marktüblichen Kaufpreis ansetzen und besteuern.


    Und:
    Solche Fragen klärt man, bevor man sich das zweite Auto leistet, mit dem Steuerberater. Hinterher in Foren zu fragen, ist vielleicht nicht die cleverste Idee.

  • Re: Autoverkauf Selbständige an Ehemann


    Zitat

    Original geschrieben von fotograf
    ...Daher dachten wir uns, dass meine Frau mir (dem Ehemann) das alte Auto für einen Symbolpreis verkauft. Geht das?

    Natürlich geht das (auch wenn andere etwas anderes behaupten)! Ein Unternehmer ist zunächst generell frei in seiner Preisgestaltung. Das FA guckt jedoch (zurecht) nirgendwo so genau hin wie bei Fahrzeugen und wird hier im schlimmsten Fall (ebenfalls zurecht) versuchte Steuerhinterziehung vermuten. Das wird aber nur der Anfang sein, denn wer ein krummes Ding macht, bei dem ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er auch weitere macht. Also wird man sich die Bücher ganz genau ansehen und man wird etwas finden...
    Viel sinnvoller ist es, das Fahrzeug durch einen Sachverständigen (Kfz-Ing.-Büro oder dergl.) zunächst schätzen zu lassen. I.d.R. kann man den Sachverständigen von diversen Mängeln, die am Fzg sind, überzeugen, und er wird entsprechende, begründete Abschläge in den Schätzwert einfließen lassen. Diese Schätzung legt man dann später der Steuererklärung bei. Bei gewerbl. Verkauf fällt in jedem Falle USt. an, die abzuführen ist.

    Zitat

    ...Wenn Sie das alte Auto verkauft hat rutscht sie dann mit dem neuen automatisch in die günstigere Versicherung rein?...

    Hmm, normalerweise versichert man es doch so, dass das Altfahrzeug gleich zum Zweitwagen wird, damit das neue, teurere in den Genuss des höheren SFRs kommt, dann würde sich das Problem gar nicht ergeben. Wie dem auch sei, sollte man dies sicherheitshalber direkt mit der Versicherungsgesellschaft klären.

  • Re: Autoverkauf Selbständige an Ehemann


    Zitat

    Original geschrieben von fotograf
    Daher dachten wir uns, dass meine Frau mir (dem Ehemann) das alte Auto für einen Symbolpreis verkauft. Geht das?


    Wie schon gesagt, beäugt das Finanzamt alle Geschäfte "mit sich selbst" ganz besonders kritisch. Insbesondere hier dürfte der Steuerprüfer sicher von einer vorsätzlichen unberechtigten Steuerverkürzung ausgehen. Also vielleicht nicht nur die Nachzahlung der Steuern, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Betrachtungen des Vorgangs.


    Zitat


    Und Versicherungstechnisch:
    Jetzt ist der neue als Zweitwagen versichert - ziemlich teuer damit. Wenn Sie das alte Auto verkauft hat rutscht sie dann mit dem neuen automatisch in die günstigere Versicherung rein?


    Wie wär's mit Versicherung fragen? Ich kenne es so, daß das Neufahrzeug nach Verkauf des Altfahrzeugs den SF übernimmt. Man kann aber auch bekommen, daß die Versicherung für die Übergangszeit beide Fahrzeuge gleich einstuft.

  • Zunächst mal ist mir nicht ganz klar warum man als Einzelunternehmer nicht mehrere Autos "halten" kann. Was auch immer damit gemeint ist. Und wenn ich das "alte" Auto aus der Firma rausnehme dann muss halt entweder der aktuelle Listenpreis angesetzt werden oder aber es muss ein Gutachten existieren das Auto noch Wert xxx hat. So einfach ist es und das macht dann auch das Finanzamt mit.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Zitat

    Zunächst mal ist mir nicht ganz klar warum man als Einzelunternehmer nicht mehrere Autos "halten" kann.


    Es geht um die geschäftliche Nutzung
    über 50% - voll dem Betrieb u. 1%-Regelung bzw. Fahrtenbuch
    10-50% - gewillkürt, also Entscheidung ob Betrieb oder Privat
    unter 10% - nur privat und geschäftl. Fahrten bei den Werbungskosten.


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    Zunächst mal ist mir nicht ganz klar warum man als Einzelunternehmer nicht mehrere Autos "halten" kann. Was auch immer damit gemeint ist.


    Der Begriff "Fahrzeughalter" ist dir bekannt?

  • Re: Autoverkauf Selbständige an Ehemann


    Zitat

    Original geschrieben von fotograf
    meine Frau ist Selbständig und hat sich nun ein neues Auto geleistet mit einem satten Rabatt, der allerdings beinhaltete, dass Sie zum Zeitpunkt des Kaufs bereits ein Auto auf die Firma zugelassen hat. Nun wird es als Einzelunternehmer schwierig sein zwei Autos als Firmenwagen zu halten. Daher dachten wir uns, dass meine Frau mir (dem Ehemann) das alte Auto für einen Symbolpreis verkauft. Geht das?


    solltet ihr nicht gerade einen recht guten, rechtssicheren Ehevertrag haben der das Kapital des anderen wirklich sauber trennt wird das Geschäft eh sehr schwierig.


    Einzelunternehmer - das ganze Privatvermögen wird ja vereinfacht gesagt als Unternehmenskapital gesehen - also gehört "dein" Geld eigentlich auch dazu. Ein Geschäft zwischen deiner Frau und dir wäre also sozusagen von der linken Tasche in die rechte Tasche gewirtschaftet...


    Ist ja keine Gesellschaft in der das Firmenkapital schön vom Besitzer getrennt ist und mit der man ja auch als Unternehmer schön hin und herjonglieren kann ;)

  • Re: Re: Autoverkauf Selbständige an Ehemann


    Zitat

    Original geschrieben von hottek
    Ist ja keine Gesellschaft in der das Firmenkapital schön vom Besitzer getrennt ist und mit der man ja auch als Unternehmer schön hin und herjonglieren kann ;)


    kann man das? google sagt unter dem suchwort "versteckte gewinnausschüttung" was anderes.

  • Re: Re: Re: Autoverkauf Selbständige an Ehemann


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    kann man das? google sagt unter dem suchwort "versteckte gewinnausschüttung" was anderes.


    können ist etwas anderes wie dürfen und es gibt auch hinter manchen Sätzen ein ;)


    Fakt ist, ein Gesellschafter z.B. einer GmbH kann ( verglichen mit einem Einzelunternehmer ) um einiges einfacher solche "Geschäfte" machen, ob es legal ist ist die andere Seite ( bzw. immer auf das Können der Buchhaltung zurück zu führen... )


    Aber Fakt ist: als Einzelunternehmer ist es fast unmöglich so ein Geschäft zwischen Ehepartnern richtig zu verbuchen. Außer es gibt wirklich getrennte Konten und rechtsgültige Eheverträge. Und das Finanzamt wird trotzdem die Buchung gründlich unter die Lupe nehmen.

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