MM-Tiefstpreisgarantie überlisten

  • Hi Leute, angestachelt von dem TT Thread über's 6610 im Werbeforum hab ich mir mal überlegt, ob man theoretisch die MM Tiefstpreisgarantie ausnutzen könnte.


    Erstmals zur Tiefstpreisgarantie:
    MM gewährt, daß sie im Umkreis von 50 km den günstigsten Preis haben. Somit fallen Onlineshops meiner Meinung (und ich glaube auch seitens MM) raus.


    Meine Idee:


    Es schließen sich ein paar Leute aus verschiedenen Hauptstädten (z.b. München, Köln, Berlin) zusammen und holen sich einen Gewerbeschein. Dann gründen sie einen Onlineshop, der elektr. Geräte anbietet. Diese Geräte sind unglaublich günstig (also z.b. ein S///P800 für 99€). Dann geben die Leute auch an, daß die Geräte auch selbst abgeholt werden können. Somit wäre es ja kein reiner Onlineshop mehr, da die Geräte pesönlich (quasi vor Ort) gekauft werden können. Der Punkt ist der, daß der Shop die Geräte nur anbietet, man dort aber alle Bestellungen storniert, da keine Geräte verfügbar sind (könnte ja sein). Dann müßten doch die MM in den drei Städten, die jeweils im Umkreis von 50 km sind, einem das P800 für 98,99€ verkaufen, oder?


    Natürlich ist der Onlineshop nur ein Fakeshop, der allerdings nicht dazu da ist um Kunden über den Tisch zu ziehen.


    Wäre das technisch möglich?


    Gruß Basti

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    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Technisch ist das bestimmt möglich. Aber was machst Du wenn MM Dir zuvor kommt, und schnell mal eine Palette P800 bei Dir im "Laden" abholen will? :D:D
    Wenn MM nicht selbst eins von den Geräten in die Hände bekommt, werden sie wohl keins zu diesem Preis rausrücken.


    btw: schonmal was von Betrug gehört? ;)


    Sven

  • :confused:


    Wer glaubt, das dies funktioniere findet sich wahrscheinlich schneller vor Gericht wieder, als er denken kann.


    Ausserdem sind Scheingeschäfte nichtig und eben strafbar.


    -Andi-


    Edit: Ich empfehle ein Schloss.

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  • Naja, mit dem Wort Betrug wär ich vorsichtig. Also in dem Shop kann man natürlich die Geräte abholen, allerdings kann man ja auch sagen "Tut mir leid, nicht vorrätig." Das ist doch bei vielen Onlinehändlern so, daß man Ware bestellt und dann ne E-Mail kriegt, daß die Ware nicht vorrätig ist. Außerdem ist persönliches Abholen ja auch nur nach Terminvereinbarung. Somit wäre es doch theoretisch kein Betrug.

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  • Ich hoffe einmal später, das ihr in den Berufen seit, die Kunden haben wie ihr es jetzt seid.



    Natürlich will ich niemandem das Recht absprechen etwas günstig zu kaufen, aber Betrug ist Betrug.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord EX
    Somit wäre es doch theoretisch kein Betrug.


    Die Erklärung warum es kein Betrug sein sollte hab ich nicht so ganz verstanden. So mal schnell über den Daumen geschaut erfüllt Dein Vorschlag alle 4 objektiven Tatbestandsmerkmale des Betrugs. Aber ich bin kein Jurist, lasse mich da gerne eines Besseren belehren :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Ausserdem sind Scheingeschäfte nichtig und eben strafbar.


    Dann würde sich jeder Onlinehändler strafbar machen, der ein Gerät günstig anbietet und dann nicht liefern kann und später dann den Preis raufsetzt. Ein Geschäft entsteht doch erst, wenn auch der Laden ne E-Mail mit der Auftragsbestätigung rausgeschickt hat.


    Außerdem will ich hier niemand zum Betrug oder ähnliches anstiften, es war eigentlich nur ne theoretische Frage.


    Natürlich war die Sache mit dem P800 völlig übertrieben.

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  • mal davon abgesehen ; würde es diese tiefpreis-garantie dann nich mehr lange geben :flop:


    ich finde diese idee einfach nur weich...

    xxx

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord EX
    Dann würde sich jeder Onlinehändler strafbar machen, der ein Gerät günstig anbietet und dann nicht liefern kann und später dann den Preis raufsetzt.


    Wieso das? Der Händler hatte doch im Vorfeld keinen Vorsatz das Gerät nicht liefern zu können :confused:

  • BGB § 263 - Betrug


    Viel Spass hinter schwedischen Gardinen...

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