Ich möchte gerne einen Gerichtsvollzieher beauftragen

  • Danke gibt aber keinen Antrag. Bei der Agentur für Arbeit heißt es ja auch nur seit Jan. "Betrieb vermutlich in Insolvenz"

  • Hallo Benjamin,


    wenn es noch keinen Antrag gibt, die Arbeitsagentur also kein Aktenzeichen vom Insolvenzgericht hat, dann konnte auch noch kein Insolvenzgeld beantragt werden?


    Für den Insolvenzgeldantrag braucht man wenigstens das Aktenzeichen des Antrags oder des Ablehnungsbeschlusses. Wenn gar kein Antrag gestellt wurde, kannst Du auch kein Insolvenzgeld beantragen.


    Was ich aber mal sehr erfolgreich praktiziert habe in einem ähnlichen Fall: Ich habe beim Insolvenzgericht Insolvenzantrag gestellt (mündlich in der Geschäftsstelle zu Protokoll gegeben). Vorher bin ich noch beim ehemaligen Arbeitgeber vorbeigegangen und habe ihm gesagt: Ich bin gerade auf dem Weg zum Insolvenzgericht und stelle jetzt den Antrag. Wenn Sie zahlen, sehe ich davon ab. Der dachte allerdings, ich bluffe, und hat nicht gezahlt. Ich habe also den Antrag bei der Geschäftsstelle gestellt. Zwei Tage (!) später ruft er an, ich möchte mir doch Geld abholen. Bin ich natürlich hin, und er hat mir den halben Betrag gegeben. Wollte, dass ich den Insolvenzantrag zurücknehme. Ich habe gesagt, mache ich, wenn ich den ganzen Betrag habe. Nach 3 Wochen habe ich mir dann die andere Hälfte geholt. Dann habe ich den Insolvenzantrag zurückgenommen.


    Das war allerdings vor der jetzigen schuldnerfreundlichen Insolvenzordnung mit Restschuldbefreiung. Es wird nur funktionieren, wenn er nicht ins Insolvenzverfahren will und wenn es noch nicht läuft. Dann wird er Geld zusammenkratzen und zahlen, DAMIT der Antrag zurückgenommen wird.


    Ansonsten wenn Du bereits das Gerichtsurteil hast, könntest Du auch den Gerichtsvollzieher sein Geschäftskonto pfänden lassen, das kommt auch sehr gut.


    Gruß
    Lisa

  • 1000 Experten und 1000 Meinungen.
    Wenn ich jetzt in der Situation waere,wuerde ich wenn feststeht das kein Insolvenzantrag gestellt ist sofert den GV losschicken.
    Zumindest koennte man noch hoffen das der GV etwas pfaenden kann bevor der Schuldner den Insolvenzantrag auf dem Gericht abgibt.
    Sollte der GV allerdings feststellen das nichts zu pfaenden ist:>ggf. selber Insolvantrag stellen und zugleich auf der Rechtsantragsstelle doch das Ermittlungsverfahren "wg. Verdacht der Insolzenverschleppung" einleiten.
    Zwar ist das Geld dann immer noch nioct da aber der Schuldner ist auf jeden Fall noch ziemlich lange "beschaeftigt".:-)


    -ralf-

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  • Blackberrian Die Frage kann man zurückgeben: Wieso meldest Du Dich in einem Telefon-Forum an, um auf rechtliche Fragestellungen mitzuteilen, dass die nichts in einem Telefon-Forum verloren haben? Irgendwie paradox das Ganze.



    Wirkt irgendwie wie ein Crossmarketing-Post - wobei dann im Ergebnis auch wieder nicht. Blacky, ich kann Dich gerade nicht einordnen (zumal es hier ja gar nciht mehr ums arbeitsrechtliche Verfahren geht und WBS werden sicher vor Freude in die Luft springen, wenn sie mit der Vollstreckung beauftragt werden. ;) )
    Und haben die genannten Kollegen nicht genug mit Filesharing-Geschichten @ Co zu tun (RA S. leuchtet mir täglich mit irgendwelchen Videos entgegen...)?

  • Rechtssichere Zustellung einer Kündigung


    Hallo!
    Ich hole den Thread einmal aus der Versenkung, weil ich ebenfalls überlege, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Es geht um die rechtssichere Zustellung einer Kündigung einer Mietwohnung. Ich möchte noch diesen Monat (bzw. in den noch möglichen Tagen Anfang Januar) die Kündigung bei meinem Vermieter einreichen. Dieser ist jedoch "um Silvester verreist", wie er mir heute (als er noch nichts von meinem Vorhaben wusste) mitteilte. Wie ich nun gelesen habe, ist ein Einschreiben per Post in welcher Variante auch immer im Zweifel nicht rechtssicher. Es wird immer auf den Gerichtsvollzieher hingewiesen. Aber wie lange dauert es, gerade über die Feiertage, bis dieser die Kündigung übergibt? Wann muss das Schreiben beim AG eingegangen sein?
    Hat hier jemand Erfahrungswerte?


    Gruß
    Sven

  • einfach mal die Gerichtsverteilerstelle beim zuständigen AG anrufen und nachfragen.
    Ich würde aber mal bezweifeln, das der Gerichtsvollzieher über die Feiertage arbeitet und der gibs auch nur an die Post weiter bzw beauftragt diese.


    Edit:
    als Alternative auf die Kündigung schreiben
    Dieser Brief wurde von X Gelesen und wurde in dessem Beisein am X ten in den Briefkasten geworfen.
    Dieses dann auch so machen.


    PS: bin kein RA und begehe auch keine Rechtsberatung

  • svenni


    Ich kenn die Problematik zwischen deinem Vermieter und Dir nicht aber:
    Nimm einen Boten der auf einer Kopie deiner Kündigung vermerkt wann er diese übergeben hat bzw. durch die geöffnete Haustüre deines Vermieters geworfen hat.
    Der Bote oder die Botin muss natürlich Original und Kopie vergleichen wegen "der Beurkundung".
    Boten findest Du im sozialen Umfeld oder auch Taxiunternehmen oder Fahrradkuriere machen den Job.
    Kannst natürlich auch Morgen noch einen windigen Rechtsanwalt suchen und finden der für gutes Geld den Laufburschen macht.


    Gruss
    -ralf-

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  • Ändert aber nichts daran, dass der Vermieter (wenn er eine Selbstvermieter ohne Verwaltung ist) den Zugang nachweislich abstreiten wird, aufgrund des Urlaubes. Dass das keine gute Ausrede ist, ist eine andere Sache, kann und wird erafrungsgemäß aber einen Rechtsstreit nach sich ziehen.


    Was viele vergessen: Fax möglich? Auch eine bequeme Art und sogar am Urlaubsort des Vermieters möglich, wenn Nummer bekannt.


    Die viel wichtigere Frage ist: Kündigungsfrist seitens des Mieters eingehalten?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Ändert aber nichts daran, dass der Vermieter (wenn er eine Selbstvermieter ohne Verwaltung ist) den Zugang nachweislich abstreiten kann, aufgrund des Urlaubes.


    [...]


    Nein,wenn der Vermieter jetzt noch anwesend ist und der Bote die Zustellung bestätigt dann gibts da nichts zu rütteln.
    Ich meine nicht Einwurf in den Briefkasten bzw. unter der Türe durchschieben!
    Es muss schon eine persönliche Übergabe wie auch immer stattfinden.


    Gruss
    -ralf-

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