Nochmal:
Wenn der Vermieter anwesend ist und von der Willensbekundung Kenntnis nehmen kann, ist alles in Butter. Da ist es egal, ob Bote, GV oder Post.
Problematisch wird es immer (erst) dann, wenn keine Kenntnis (!) von der Willensbekundung genommen werden kann.
Boten können und dürfen den Inhalt einer Sendung nicht wissen, dem steht das Briefgeheimnis im Wege (der Post das Postgeheimnis). Dies dürfen nur GV bei Beurkundung des Inhalts.