Computer verkauft - nichts als Ärger, was tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Der Verkäufer muss sich an DHL wenden. Er ist doch der Auftraggeber und nicht der Empfänger.


    DHL teilte mir mit, der Käufer müsste dies tun, da ich den zustand ja gar nicht beurteilen könnte. Nun sei allerdings die Frist von 7 Tagen abgelaufen und man könnte leider nichts mehr für mich tun! :(

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Wenn es sich nun wirklich um einen Transportschaden handelt, dann hättest du doch auch was gegen den Käufer in der Hand, weil er es eben nicht innerhalb der 7 Tage gemeldet hat.
    Die Behauptung, dass ein Transportschaden auszuschließen sei ist eventuell nur Taktik des Anwalts, weil er wohl weiß, dass der Käufer sonst den Schäden hätte melden müssen.

  • Wie wahrscheinlich ist es denn, dass der Andere es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt?


    1. Wenn er wirklich einen defekten Rechner "tauschen" will --> nein
    2. Wenn es ein Transportschaden war --> dann kommt das raus und DHL ist drann
    3. Wenn er nur blufft --> nein

  • Mir ist vor kurzem ähnliches passiert:
    Habe in der Bucht ein Handy ersteigert (Schnäppchen gemacht :) )
    Aber der Verkäufer hat dann wohl aus Versehen ( ;) ) das falsches Ladegerät mit beigepackt...
    Mails hin - Mails her: Der Verkäufer konnte sich das überhaupt nicht vorstellen, weil er sonst kein anderes Handy hatte... und blablabla. Ich möge ihm doch das Handy wieder zurückschicken und er überweise mir dann das Geld. Ich ihm den Gegenvorschlag gemacht, das er mir doch bitte 10,- € überweisen soll und ich mir dann (in der Bucht) ein Ladegerät kaufe und ihm das 'falsche' Ladegerät wieder retoure schicke... Und fortan habe ich von diesem Verkäufer nichts mehr 'gehört'.


    MfG

  • Zitat

    Original geschrieben von JeGe
    Mir ist vor kurzem ähnliches passiert:
    Habe in der Bucht ein Handy ersteigert (Schnäppchen gemacht :) )
    Aber der Verkäufer hat dann wohl aus Versehen ( ;) ) das falsches Ladegerät mit beigepackt...
    Mails hin - Mails her: Der Verkäufer konnte sich das überhaupt nicht vorstellen, weil er sonst kein anderes Handy hatte... und blablabla. Ich möge ihm doch das Handy wieder zurückschicken und er überweise mir dann das Geld. Ich ihm den Gegenvorschlag gemacht, das er mir doch bitte 10,- € überweisen soll und ich mir dann (in der Bucht) ein Ladegerät kaufe und ihm das 'falsche' Ladegerät wieder retoure schicke... Und fortan habe ich von diesem Verkäufer nichts mehr 'gehört'.


    MfG


    Inwiefern hat das mit dem hier geschilderten Fall zu tun?


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Inwiefern hat das mit dem hier geschilderten Fall zu tun?


    Insofern will hier einer den anderen über den Tisch ziehen (meine unparteiische Meinung!).


    MfG

  • Re: Computer verkauft - nichts als Ärger, was tun?


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Ansonsten wolle man in einem selbstständigen gerichtlichen Beweisverfahren durch einen bestellten Sachverständigen feststellen lassen, dass eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen sei.



    Typisches Anwalt Geschwätz zur Einschüchterung. Wen interessiert, ob beim Transport etwas beschädigt wurde? Der Käufer hat ihn nach dem Auspacken beschädigt und muss - wenn er klagt - beweisen das der Rechner defekt ankam, was er nicht kann. Wenn er es nicht kann, bekommt er nichts.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Re: Re: Computer verkauft - nichts als Ärger, was tun?


    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Typisches Anwalt Geschwätz zur Einschüchterung...


    Kann doch durchaus möglich sein, das der Käufer Jurastudent (oder gar Rechtsanwalt himself) ist...


    MfG

  • Wenn die Sache einmal beim Anwalt ist, dürfte es auf ein gerichtliches Verfahren hinauslaufen. Niemand beauftragt einen Anwalt, um sich mit (möglicherweise auch berechtigten) Argumenten abspeisen zu lassen. Dann wird er in aller Regel seinen Anwalt selbst zahlen dürfen. Und ist er rechtsschutzversichert (und hat eine Deckungszusage erhalten), wird er wohl auch nicht von seinem Standpunkt abweichen. Die Karre ist bereits im Graben ... würde ich mal sagen. Leider ... :(


    Eine extrem missliche Situation, aus der man (zunächst) wohl nur mit Schaden wieder herauskommen wird. Für meine Einschätzung kann man nur versuchen, den möglichst gering zu halten und es nicht auf ein gerichtliches Verfahren ankommen zu lassen. Bei einem Vergleich (also wenn auch der Gegner in einem Punkt nachgibt), hast Du wahrscheinlich schon die gegnerischen Anwaltskosten gespart - je nachdem wie die Einigung dokumentiert wird.


    Schickt er dann was anderes zurück, als er erhalten hat, wird man vielleicht noch was machen können, wenn der Originalzustand irgendwo festgehalten ist.


    Frankie

  • Transportschäden können immer passieren, aber nicht in so einem Ausmaß und erst recht nicht, wenn es ordentlich verpackt ist. Aber, das ist der Punkt: man weiß nie, wer Recht hat. Es kann sein, dass der andere lügt, aber es kann auch gut möglich sein, dass er Recht hat. Das zu beurteilen ist die schwierigste Sache überhaupt, denn wenn man einen Lappi mal von oben wirft (auch wenn verpackt), kann das Laufwerk wirklich kaputt gehen.


    Ich würde aber mal vorschlagen: lass den Anwalt sprechen. Es geht schließlich um 600€.


    Apropos : wer ist denn der Verkäufer? Newbie, Altbekannter oder ähnliches? Schau mal bei ebay nach, ob so Leute aus seinem Ortsbereich vermehrt Macs verkaufen (oder bei ebay Kleinanzeigen)


    Btw was kriegt man für einen defekten Mac an Kohle?

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

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