Base 14 tägiges Widerrufsrecht/Was darf ich alles innerhalb dieser Frist machen?

  • Hallo,


    es betrifft den Netzbetreiber Base. Ich habe dort einen "Vertrag" online abgeschlossen und gestern die SIM Karte erhalten.
    Leider finde ich nirgends in den AGB´s bis wie weit das Widerrufsrecht gilt.


    Theoretisch kann ich die SIM Karte in mein Handy legen, dieses einschalten und erstmal in Ruhe testen wie es nun wirklich mit dem Empfang und Sprachqualität gestellt ist, sollte es mir innerhalb dieser 14 Tage nicht zusagen kann ich die SIM Karte wieder zurückschicken und der Vertrag wird geschlossen bzw. gekündigt.


    Oder darf ich mit der SIM Karte kein Telefonat führen um von dem Widerrufsrecht noch gebrauch zu machen ?


    Wer kennt sich aus, würde mich über Tips bzw. eine Antwort freuen,


    Gruß, Airbiker

  • Das regelt das deutsche Fernabsatzgesetz (oder so Ähnlich) für Einkäufe übers Internet. Folgenlose und unbegründete Kündigung innerhalb von 14 Tagen. Von Gebrauch habe ich da nichts gelesen.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Natürlich darfst Du die SIM gebrauchen. Sonst ergibt das Fernabsatzgesetz keinen Sinn. Man soll ja in die Lage vesetzt werden, Waren die man nicht persönlich im z.B. Geschäft testen kann, zu probieren und auf Fehler untersuchen.
    Gebrauch heisst aber nicht, dass nun alles kostenlos ist und Du nach Belieben verfahren darfst. Du musst schon sorgfältig mit den Dingen umgehen und die evtl. entstandenen Kosten werden dann in Rechnung gestellt.


    PS: Der Vertrag wurde bereits geschlossen. Dieser wird nicht erst nach 14 Tagen aktiv! Die Rückabwicklung durch die Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts ist ein anderer Schuh.

  • Das stimmt nicht ganz! Er kann die Sim aus der Halterung abbrechen und die Sim in das Netz einbuchen, fängt er aber den Dienst zu beanspruchen wie das Anrufen, Smsen oder Surfen so erlischt das Widerrufungsrecht auf der Stelle.

    Tanti Saluti - Il dado è tratto.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bella Italia
    Das stimmt nicht ganz! Er kann die Sim aus der Halterung abbrechen und die Sim in das Netz einbuchen, fängt er aber den Dienst zu beanspruchen wie das Anrufen, Smsen oder Surfen so erlischt das Widerrufungsrecht auf der Stelle.


    Das ist falsch. Woher hast Du das? Belege, Quellen? Es gibt genügend Urteile die genau besagen, dass auch ein "testen" durch Telefonate etc. mit einer SIM möglich sein muß. Es kann ja im Nachhinein die vom Käufer in Anspruch genommene Leistung genau abgerechnet und in Rechnung gestellt werden. Was auch meist gemacht wird. Es gab sogar einige Anbieter die diese Klausel "wenn Du einmal damit telefoniert oder gesimst oder sonst was gemacht hast" dein Rücktrittsrecht erlischt. Wurde als rechtswidrig von Gerichten gekippt.

  • Ich muss "sogar" Recht geben. Soweit ich weiß (und das im Falle von Base), kann man die Simkarte nutzen. Was berechnet wird, sind die Preise, die man vertelefoniert hat.


    Warum sage ich das? Mein Base Vertrag wurde nach 3 Monaten rückwirkend storniert, da ein Händler vergass es nach 1 Woche zu stornieren und ich erst nach 2 Monaten (nach dem die erste Abbuchung vom Konto erfolgte) bemerkte, dass der Vertrag noch aktiv war. Die Hotline meinte, es wird mir alles erstattet bis auf die getätigten Gesprächspreise.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Das ist ja genau der Zweck des Fernabsatzgesetzes. Und ganz pragmatisch ist es ein doppelt gutes Geschäft. Die Händler können ihre Waren absetzen und wissen genau worauf sich sich einlassen. Sie wissen ja - zumindest unterstelle ich es - was sie verkaufen.
    Der Kunde weiss ab und zu nicht was er kauft. Daher kann er es sorgfältig aber auch durchaus ausgibig testen und innerhalb der 14 Tagen sich entscheiden.
    Ein doppelt gutes Geschäft. Deshalb wurde es ja auch mit Mühe und Not ins BGB eingebracht, nachdem die EU das eh schon für alle Mitgliedsstaaten angewiesen hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von sogar
    Das ist falsch. Woher hast Du das? Belege, Quellen? Es gibt genügend Urteile die genau besagen, dass auch ein "testen" durch Telefonate etc. mit einer SIM möglich sein muß.


    Du bist fehlinformiert, nutzt man die Dienste ist das Fernabsatzgesetz nicht mehr anwendbar. Informiere dich lieber selbst als von anderen Forumsteilnehmern den Beweis präsentiert zu bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pegasus99
    Du bist fehlinformiert, nutzt man die Dienste ist kann das Fernabsatzgesetz nicht mehr angewendet werden. Informiere dich lieber selbst als von anderen Forumsteilnehmern den Beweis präsentiert zu bekommen.


    Das ist aber schmarrn. Natürlich darf man die SIM auch aktivieren und damit telefonieren.
    Dadurch wird das Fernabsatzgesetz (das es auch schon seit 2002 nicht mehr gibt!) nicht ausgehebelt.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Das ist aber schmarrn. Natürlich darf man die SIM auch aktivieren und damit telefonieren.


    An alle, die noch immer behaupten, man könne nach benutzen eines Dienstes den Vertrag ohne weiteren besonderen Grund innerhalb der 14 Tage widerrufen --> steht folgendes unter der Widerrufsbelehrung der E-Plus Service GmbH (Base)


    Zitat:


    "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn E-Plus mit der Ausführung der Dienstleistungen mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlaßt haben (z.B. durch Nutzung der Mobilfunkleistungen)."



    Aus diesem Grund gebe ich Bella Italia und Pegasus99 vollkommen Recht!


    Ist wirklich nicht schwer, nur ein Paar Mausklicks bis zur Antwort. ;)

    Zuerst gab es das erste nahtlose Stahlrohr - zuletzt war es das erste Digitale Private Mobilfunknetz!


    Und jetzt der grösste Mobilfunkkonzern!


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