Telekom verklagt Drillisch, und beendet Zusammenarbeit

  • Nun mal langsam, die Telekom kann keine Kunden von Drillisch (und deren Unterfirmen) übernehmen. Vertragspartner auch meiner "ja!" Karte im Surfstick ist die simply Communication GmbH. Diese muss mir, wenn mein Tarif nicht mehr fortgeführt wird, eine Portierung der Nummer z.B. ermöglichen. Das kann nun kommen, dass der Vertrag gekündigt wird seitens des Anbieters. Zweite Möglichkeit: Simply zieht zu einem anderen Netz um.


    Haben wir denn keinen Juristen da, wer denn ein gewisses Eigentumsrecht an der Nummer hat, ob einem hier z.B. kostenloses Portieren ermöglicht werden muss, weil die Vertragsgrundlage weg ist?

    Immer unterwegs auf Straße und Schienen mit:
    Samsung Galaxy A54 - Physische SIM: Vodafone + 1&1. // eSIM: o2 + Telekom.

    o2 VDSL mit AVM FritzBox 7590 AX /// Viele viele Test-SIM und ein im Aufbau befindliches Gerätemuseum.

  • Als damals Phonehouse all seine Kunden aufgrund eines Strategiewechsels an die jeweiligen Netzbetreiber zurückmigriert hat, hatte der Kunde IMHO auch kein Sonderkündigungsrecht. Die Verträge wurden einfach unter beibehaltung der Restlaufzeit bei dem neuen Vertragspartner fortgeführt.

    Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.: 0171-9908089 (Verbindungskosten zu dt. Mobilfunkrufnummer)
    www.vodafrank.de | info@vodafrank.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Ich würde mal vermuten, dass die Verträge mit sämtlichen Rechten und Pflichten - also ohne Änderungen - übergehen. Damit hätte der Kunde keine Ansprüche wie z. B. kostenlose Portierung.


    Wenn große Wohnungsgesellschaften mal eben tausende von Wohnungen an andere Gesellschaften veräußern ändert sich für die betreffenden Mieter rein rechtlich erst einmal auch nichts.

    S/// Xperia Pro mit Telco o2 All in M
    LG HB620T mit simyo
    Vodafone 845 mit netzclub Internet-Flat
    Samsung GT-E1182 mit o2 Genion Card S und Aldi Talk
    Motorola RAZR V8 mit VF CallYa OpenEnd Talk&SMS

  • Zitat

    Original geschrieben von elchris
    Nun mal langsam, die Telekom kann keine Kunden von Drillisch (und deren Unterfirmen) übernehmen. Vertragspartner auch meiner "ja!" Karte im Surfstick ist die simply Communication GmbH. Diese muss mir, wenn mein Tarif nicht mehr fortgeführt wird, eine Portierung der Nummer z.B. ermöglichen.


    Ganz genau so sehe ich das auch. "Verträge sind einzuhalten" (das gibts auch auf lateinisch.)


    Die Telekom trenne sich daher von Drillisch im Ganzen. Drillisch habe "trotz erdrückenden Beweismaterials den Sachverhalt nicht weiter aufgeklärt und die Vorwürfe sogar bestritten". Eine "datenschutzkonforme Analyse" der Telekom habe jedoch klar ergeben, "dass die Karten für Scheinkunden aktiviert wurden".


    Hört hört! Drillisch bestreitet den Vorwurf!! Klingt anmassend von der Telekom das gegen Drillisch auszulegen!
    Das heisst mit anderen Worten: es gilt bis auf weiteres die Unschuldsvermutung!
    Und was hat es mit der "datenschutzkonformen Analyse" auf sich?


    Heisst das etwa, sie haben Eb*y-Kunden nachgeforscht und herausgefunden, dass die beliebten aber datenschutzmässig oft etwas halbseidenen Null-Euro-xtra-Freikarten ("Sie müssen den 1 Euro nicht bezahlen") teilweise für 1 Euro angeboten und für Null Euro hergegeben wurden, weil die Verkäufer den Kaufpreis direkt von ihrem Provisionskonto bezahlt haben? Also hätte Telekom in die Kundenkonten der Endkunden geschaut von welchem Bezahl-Konto die Karte erworben wurde und verifiziert dass das Konto nicht dem Endkunden sondern Drillisch oder einem mit Drillisch zusammenarbeitenden Händler gehört?


    Und damit der Schuss nicht sofort nach hinten losgeht a la neuer Telekom-Datenskandal, hat man das Mäntelchen "Datenschutzkonform" vor die Ausforschung gehängt?


    Ein guter Grund für Drillisch sich zu wehren könnte darin liegen, dass auch solche Karten doch zumeist auf echte Endkunden mit deren Einverständnis und nicht auf Fantasiedaten (Haustiere etc.) nach TKG registriert sind. Jedenfalls werden die nicht so töricht sein und diese 10000 angeblich nichtexistenten Kunden alle auf Paschalis Choulidis registriert haben.


    igel-online:


    So ein reibungsloser Vertragsübergang bei einer Prepaid-Karte ist meiner Meinung nach nur zulässig ohne SoKü, wenn in den AGB ausdrücklich ein Wechsel des Vertragspartners (Überleitung) ausbedungen ist. Manche haben's drin, manche nicht! Hab das im Allmobil Thread auch mal geschrieben.

  • Und ich glaube auch, dass wenn nachweislich zum neuen Vertragspartner keine Vertrauensbasis besteht, weil die Telekom selbst z.B. Verträge vorher abgelehnt hat oder man wegen Problemen bei der Telekom sondergekündigt hat, dass man nicht gezwungen ist diesen Nachfolgevertragspartner zu akzeptieren.
    Umgekehrt würde ich z.B. meinen t-mobile-Vertrag nicht von simply übernehmen oder betreuen lassen ( wenn es andersrum wäre). Das wurde jedoch schon im Phonehousethread erörtert, dass man immer sonderkündigen kann, wenn man es nur will. Es ist halt nur nicht anzuraten, sich überall unbeliebt zu machen, sodass man später ggf. nicht so leicht Verträge mehr bekommt. Eine generelles "gibts nicht" gibts nicht ;)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Scheinkunden sind ja nicht solche, die nicht telefonieren, sondern gar nicht erst existieren.


    Ob man mit einer Sim - ob Prepaid, Postpaid oder Laufzeitvertrag - tatsächlich gleich oder irgendwann telefoniert oder sonstig kostenpflichtiges macht oder auch nur angerufen wird oder ausschließlich Inklusivleistungen nutzt oder nur zeitweise in ein Gerät eingelegt hat oder überhaupt gar nicht macht einen ja nicht zum Scheinkunden, sondern höchstens zu einem unprofitablen.


    Daß ab und zu Händler oder wie's in diesem Fall aussieht gleich ein ganzer Serviceprovider Karten auf Scheinkunden anmeldet zwecks Provisionserhalt ist natürlich kriminell. Wie schon erwähnt würde wohl kein Anbieter nicht nur mit einer stillen Einstellung der Zusammenarbeit reagieren, sondern sogar mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit treten, wenn er sich des grundlegenden Sachverhaltes nicht ganz sicher wäre. Der Wahrnehmungs- und Berichterstattungsschaden wäre viel zu groß, von Schadenersatzforderungen und Gerichtskosten ganz zu schweigen.


    Daß die Endkunden nicht oder nicht gleich mit abgeschnitten werden hat vielerlei Gründe. Zum einen haben die sich ja nichts zuschulde kommen lassen. Zum weiteren stellen sie ja auch zu Discounterpreisen eine gute und gewinnträchtige Einnahmequelle dar. Zu guter letzt würde ein Abschalten der Endkunden ihre Aufteilung auf alle vier existierenden Netzbetreiber bedeuten, denn längst nicht bei jedem ist die Netzpräferenz der ausschlaggebende Grund. Man würde also noch die Konkurrenz stärken und sich selbst möglicherweise sogar überproportional schwächen, weil die Endkunden bei einem aufgezwungenen Wechsel den beauftragten Netzbetreiber gleich mit abstrafen wollen könnten.


    Your mileage may differ...

    Je suis Charlie

  • Zitat

    ..ist natürlich kriminell ...


    Du stellst das so dar als hätte die Telekom recht. Korrekt wäre hier der Gebrauch des Konjunktiv! es gilt die Unschuldsvermutung.


    im übrigen hat laut Update des Teltarif-Artikels bis Börsenschluss die Drillisch-Aktie wieder Boden gutgemacht und von den tagsüber 60% Minus blieben bei Börsenschluss nur noch ca. 30% übrig.


    Auch viel, aber eine direkte Reaktion der Märkte auf Drillischs Gegenwehr-Statement, das offenbar triftig ist.


    Daraus kann man schliessen, dass der Fall mindestens unentschieden ist, und dass viele die Einblick in die Szene haben, sehr wohl auch Drillisch Glauben schenken.


    Die einzige Möglichkeit der Telekom Indizien für vermeintliche Scheinkunden zu sammeln geht doch über die Beschaffung der Karten und deren Bezahlung. Dass diese mindestens indirekt von Provisionen bezahlt werden, kann zumindest missverständlich sein; behauptet man dreist es handle sich nicht um schubladen- sondern um Scheinkunden, hat der so Angegriffene erstmal Erklärungsnot auch dann wenn er unschuldig ist, weil er zur Gegenwehr Kundendaten rausrücken müsste die er gar nicht rausrücken will / kann / darf. (Datenschutz.)


    Von aussen, nämlich von Netzbetreibersicht der den Traffic sieht, sehen Schubladenkarten und Scheinkunden durchaus ähnlich aus.


    Zitat

    würde wohl kein Anbieter nicht nur mit einer stillen Einstellung der Zusammenarbeit reagieren, sondern sogar mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit treten


    Aber diese Einschätzung der Öffentlichkeit lässt sich auch trefflich antezipieren und manipulieren...

  • http://www.jamobil.de/jamobil/AGB

    Zitat

    IV. Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag


    Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten an die T-Mobile Deutschland GmbH (Landgrabenweg 151, 53227 Bonn) oder an eine andere Gesellschaft des Konzerns Deutsche Telekom AG sowie an eine Gesellschaft des Konzerns der Drillisch AG (Wilhelm-Röntgen Straße 1-5, 63477 Maintal) ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig.

  • Danke, JHV, anscheinend kann Drillisch das machen ohne den Kunden zu fragen. Sind ja Drillisch - AGB und nicht Telekom-AGB.


    aber kann die Telekom das einseitig durchdrücken ohne Drillisch zu fragen? was, wenn Drillisch diese Kunden nicht hergeben will? und ist eigentlich klar, um welche Kunden es insgesamt geht?


    jamobil, Pennymobil, auch die vielen Pseudo-Prepaid-Kunden?
    Können auch letztere übergeleitet werden?

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Daraus kann man schliessen, dass der Fall mindestens unentschieden ist, und dass viele die Einblick in die Szene haben, sehr wohl auch Drillisch Glauben schenken.


    Pah, das glaubst auch nur du.
    Jeder der etwas Einblick in die Szene hat und Erfahrungen mit den beiden Griechen-Brüdern gesammelt hat, wird den Jungs gar nix mehr glauben. Ich erinner da nur ungern an die Geschichte mit Moobicent damals, wo die Kunden einfach durch und durch Verarscht wurden und es letztendlich sogar zu Gerichtsverhandlungen kam.


    Für mich ist der Fall glasklar und passt auch zu 100% auf meine Wahrnehmung vom Geschäftsgebaren dieser Firma bzw. deren Inhaber.
    Wie bereits gesagt wurde, die Telekom hätte sonst eine solche Pressemitteilung auch gar nicht veröffentlicht, davon kann man aber mal ganz stark ausgehen.

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