ZitatOriginal geschrieben von flatty
Wenn jemand behauptet, er hätte einen Schaden und so einen Anspruch gegen den Versicherer, dann kann der Versicherer sich dazu entschließen, das zu bestreiten und darauf warten ,verklagt zu werden.
Alternativ kann er, wenn er Schadenshergang und -höhe für plausibel hält, auf weitere Verzögerungen, die zu Lasten des Versicherers gingen, verzichten.
Richtig,Kulanz eben. :top: