first: habe in der suche nix dazu gefunden...
Bei ebay findet man in letzter zeit verstärkte Beschreibungen á la
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Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.
heißt das, jeder könnte seine Sachen normal verkaufen, obwohl sie defekt sind und als Käufer könnte man dann nichts machen?
Bitte um Aufklärung :top: