eplus Miethandy

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Der Käufer wird durchaus Eigentümer, sofern er gutgläubig ist (§ 932 BGB).


    Ich bin davon ausgegangen, dass die Sachlage auf der Rechnung (oder besser auf dem "Mietvertrag") ersichtlich ist.



    Der Vorschlag mit dem Bekanntenkreis erscheint mir als die beste und praktikabelste Lösung.


    Gruß
    Tommy

  • Ich bin natürlich auch davon ausgegangen, dass diese "Rechnung" bei einem so neuen Handy beim "Verkauf" auch beigelegt werden müsste. ;)
    Ich selbst würde jedenfalls kein Handy in dem Alter ohne Rechnung ersteigern/kaufen.


    Gruß
    Tommy

  • Die Bösgläubigkeit muss vor/beim Eigentumserwerb vorhanden sein. Nimmt der Käufer erst nach dem Eigentumsübergang Kenntnis von beiliegenden Unterlagen, dürfte das unschädlich sein.

  • Die Sache heißt aber nun mal ganz eindeutig Handy-Miete bei Eplus. Nach bei Ablauf der zwei Jahre kann man dann den dazugehörigen Gutschein zur kostenlosen Eigentumsübernahme des Gerätes einlösen. Erst dann hat man Eigentümerrechte.


    Der Verkäufer hat alles mögliche erzählt , nur um den Vertrag an Land zu ziehen und die Provision zu kassieren. Man muß sich das im Zweifel schriftlich belegen lassen.


    Mann kann natürlich auch versuchen, ein Mietwagen zu verkaufen, weil einem irgendwie nicht klar ist, daß einem das Auto nicht gehört und die Bedingungen erst nach Vertragsabschluß zur Kenntnis nahm.


    Tut mir leid, aber eine gründliche Prüfung eines Vertrages vor der Unterschrift bist Du Dir selbst schuldig, das ist Deine eigene Verantwortung.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Wieder ein Grund, wieso ich i.d.R. sollche Geschichten lieber im Internet abschließe, wo mich kein Verkäufer bequatscht und falsches Vertrauen vortäuscht.


    Wie gesagt, ist ja nicht so, dass ich hingegangen bin, "hey ich will nen Vertrag...".


    Sondern ich wollte es cash kaufen und die Verkäuferin meinte mit dem 24 Monatsvertrag hätte ich die Versicherung noch mit drin und keinerlei Nachteile. Auch der Verkauf wäre kein Problem, den ich extra nochmals angesprochen hatte.

    Google Pixel 3 XL @ Telekom Magenta L mit M1 mit 12GB
    3x Family Card Basic
    Tarif bis 06/19

  • Zitat

    Original geschrieben von soul4ever
    Wieder ein Grund, wieso ich i.d.R. sollche Geschichten lieber im Internet abschließe, wo mich kein Verkäufer bequatscht und falsches Vertrauen vortäuscht.


    Wie gesagt, ist ja nicht so, dass ich hingegangen bin, "hey ich will nen Vertrag...".


    Sondern ich wollte es cash kaufen und die Verkäuferin meinte mit dem 24 Monatsvertrag hätte ich die Versicherung noch mit drin und keinerlei Nachteile. Auch der Verkauf wäre kein Problem, den ich extra nochmals angesprochen hatte.


    Das das ist auch mein Grund, Mobilfunkgeschäfte zu meiden. Für einen reinen Handyverkauf hätten die keine Provision bekommen, also haben sie auch kein Interesse, einem einfach eins zu Verkaufen.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Weiß hier einer wie es mit dieser Treueprämie aussieht, wenn man den Vertrag nicht verlängert? Kann man sich die dann gleich von der Backe machen oder bekommt man das Handy dann trotzdem aufgrund der Treueprämie übereignet? Das Wort Treueprämie stimmt mich da nachdenklich :p


    Ich würde das Gerät auch Bekanntenkreis verkaufen, wenn dann ein Problem auftritt, kannst du die Abwicklung vornehmen und niemand merkt was :D


    Das gleiche Problem besteht übrigens auch bei den über o2 finanzierten Geräten, die darf man während der Laufzeit eigentlich auch nicht verkaufen.

  • Zitat

    Original geschrieben von chacha
    Weiß hier einer wie es mit dieser Treueprämie aussieht, wenn man den Vertrag nicht verlängert? Kann man sich die dann gleich von der Backe machen oder bekommt man das Handy dann trotzdem aufgrund der Treueprämie übereignet? Das Wort Treueprämie stimmt mich da nachdenklich :p
    ...


    "Der Treue-Gutschein verfällt nach Ablauf des Mietverhältnisses, sofern der Kunde ihn nicht ab dem 6. Monat vor Mietende wie oben beschrieben zur Einlösung im letzten Monat des Mietverhältnisses verwendet hat."


    Also: rechtzeitig Einlösen und Kündigen ist möglich

    LG: V30
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    Sony: Xperia X Compact;

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