• Nun ja, zur Rechnung kann ich auch Auskunft geben :)


    Aber angeblich erhalte ich gar keine Rechnung und MNP ist auch nicht möglich:


    Mal davon abgesehen, dass eine vorzeitige Kündigung nach 4 Wochen für mich kein Widerruf
    darstellt, frage ich mich, ob die Verweigerung der Rufnummernmitnahme rechtens wäre?

    Gruß Corrado aus HH

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von corrado
    Aber angeblich erhalte ich gar keine Rechnung und MNP ist auch nicht möglich:


    Mal davon abgesehen, dass eine vorzeitige Kündigung nach 4 Wochen für mich kein Widerruf
    darstellt, frage ich mich, ob die Verweigerung der Rufnummernmitnahme rechtens wäre?


    Das wäre ein Fall für mitlesende Volljuristen. Ich denke, wenn man sich auf einen Rechtsstreit einließe, würden sie "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" die Nummer herausrücken.

  • Warum sollte das kein Widerruf sein? Gesetzlich ist bei Fernabsatz und Co. 2 Wochen als Frist vorgesehen. Es ist ja aber nirgends verboten, diese Widerrufsfrist freiwillig auf 4 Wochen zu erhöhen. Die Gesetzesgrundlage stellt ja nur ein Mindestmaß dar... Wenn man also die Wioderrufsfrist freiwillig auf 4 Wochen erhöht, ändert das ja am Widerruf nix...

  • Hallo,


    es ist denkbar ungeschickt. Für die Mitnahme der Rufnummer hätte Yourfone noch 25 Euro berechnen können, sicher sie haben auch eigene Kosten, aber unterm Strich wäre da sicher was übrig geblieben.


    Vermutlich wurde der Prozess schlicht noch nicht implementiert.

  • Oder man bietet es in diesem Fall bewusst nicht an. Einerseits weil nach em Testzeitraum die Bindung an die Nummer noch nicht so groß ist, andererseits weil es eventuell auch ein Grund ist, doch dabei zu bleiben...

  • "Anbieten" oder nicht, die Sache an sich ist ja gesetzlich geregelt.


    Ich probier's mal aus die Tage. Auf FB berichtet heute jemand, dass Yourfone die Rufnummer rausgerückt hat. Daran merkt man schon, dass Spielraum vorhanden ist.

    Gruß Corrado aus HH

  • Zitat

    Original geschrieben von Carmen H.
    Warum sollte das kein Widerruf sein? Gesetzlich ist bei Fernabsatz und Co. 2 Wochen als Frist vorgesehen. Es ist ja aber nirgends verboten, diese Widerrufsfrist freiwillig auf 4 Wochen zu erhöhen. Die Gesetzesgrundlage stellt ja nur ein Mindestmaß dar... Wenn man also die Wioderrufsfrist freiwillig auf 4 Wochen erhöht, ändert das ja am Widerruf nix...

    Dann müsste Yourfone aber darauf hinweisen. Wenn ein Sonderkündigungsrecht nach einem Testmonat besteht, heißt das doch, dass ein Vertrag zustande gekommen und (zumindest teilweise) erfüllt sein muss. Andernfalls könnte man ja nicht (sonder)kündigen, sondern generell nur widerrufen. Oder seh ich das falsch?

  • Man kann auch bei einem Widerruf die Nummer mitnehmen.


    In meinem Fall hatte ich zu yourfone meine Nummer mitgenommen, dann widerrufen und die Nummer gestern zu Aldi Talk portiert.


    Für die MNP muss die yourfone Karte aber einmal aktiv sein, heißt: freischalten lassen, anrufen (stornieren lassen) und dann hast du 30 Tage Zeit einen neuen Anbieter zu suchen.


    Du musst aber 25€ bei yourfone bezahlen, auch wenn du widerrufen hast. Ich hab damit argumentiert, dass ich keine 25€ für einen Vertrag bezahle, den ich gar nicht habe (weil widerrufen/storniert). Inwiefern die für einen nicht zustande gekommenen Vertrag eine Gebühr verlangen können, weiß ich nicht, scheint aber ok zu sein.
    (Ich musste nichts bezahlen, aber nur, weil eine Mitarbeiterin meinte, es wäre kostenlos)

  • Ich habe jetzt auch bei Alditalk eine Mitnahme von Yourfone zu Alditalk in Auftrag gegeben. Bin gespannt, wann ich etwas von AT höre.


    Hast Du von Alditalk eine MicroSIM bekommen? Antwort gerne im Alditalk-Tread (kannst ja meine Frage dorthin zitieren). Klick.

    Gruß Corrado aus HH

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