Werbeanrufe mit Trillerpfeife abgewehrt - Geldstrafe

  • "Pirmasens - Weil sie aus Wut über unerwünschte Werbeanrufe kräftig mit einer Trillerpfeife in den Hörer gepfiffen hat, ist eine Pfälzerin zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt worden. Die 61-Jährige aus Pirmasens muss insgesamt 800 Euro bezahlen. Die Callcenter-Mitarbeiterin am anderen Ende der Leitung leidet bis heute unter den Folgen des Pfiffs vom vergangenen August. Sie erlitt ein akutes Lärmtrauma und hat nun Ohrgeräusche. Die 61-Jährige ist nun vorbestraft.
    (dpa)"


    Quelle


    Seltsam. Ich war immer davon ausgegangen, dass dieser alte "Trick" ohnehin nicht mehr funktioniert, weil in Zeiten der digitalen Übertragung da der Pegel abgeregelt wird...

  • Da in den CallCentern meist zwangsvermittelte Hartz IV - Empfänger arbeiten, trifft man mit solchen Maßnahmen ohnehin immer die Falschen :flop:
    Vermutlich wird das Schmerzensgeld auch noch auf die Hartz IV - Bezüge angerechnet.


    Einfach 'Danke' sagen und auflegen.

  • Um das Urteil beurteilen zu können müsste man wohl etwas mehr Input haben. Wenn es ein illegaler Anruf war, wüsste man nun wenigstens wen man dafür rankriegen könnte. Dass das Geräusch nicht abgeregelt wurde finde ich ebenfalls merkwürdig. Alles in allem eine sehr oberflächliche Meldung.


    jo

  • Da stellt sich doch schon die Frage, ob man überhaupt objektiv nachweisen kann, dass eine Person DIESEN gesundheitlichen Schaden hat. Ich denke, man ist hier nur auf die Angaben des Geschädigten angewiesen - dieser könnte dann auch lügen.


    Das nächste: Das Headset des Callcenter-Mitarbeiters lässt sich in der Lautstärke regeln, hat man dieses ggf. schon ohnehin sehr laut eingestellt, wird ein richtig lautes Geräusch vielleicht auch so laut, dass Ohrschäden drohen. Das ist bei Kopfhörern ja nicht anders.

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Da stellt sich doch schon die Frage, ob man überhaupt objektiv nachweisen kann, dass eine Person DIESEN gesundheitlichen Schaden hat.

    Es ist üblich, dass die Gespräche zum Beweis des gewünschten Vertragsabschlusses mitgeschnitten werden. Ab einer bestimmten, dadurch messbaren Lautstärke, gilt das als bewiesen.
    Ob das im vorliegenden Fall so war, kann ich natürlich nicht beurteilen.

  • Anhand von so einer Aufzeichnung hat man allerdings weder den Schalldruckpegel der am Ohr auftrat gemessen (je nach Lautstärkeeinstellung unterschiedlich!). Ebenso ist die Empfindlichkeit für derartige Krankheiten bei jedem Menschen unterschiedlich. Insofern kann man auch nicht sicher sagen, dass eine Schalleinwirkung das Krankheitsbild hervorruft.


    Zudem dürfte eine Aufzeichnung eines Gespräches ohne Einwilligung des Gesprächspartners meines Wissens nicht rechtmäßig. Und wenn bereits zu Beginn des Gespräches "gepfiffen" wurde, kann die Einwilligung noch nicht erfolgt sein.

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Zudem dürfte eine Aufzeichnung eines Gespräches ohne Einwilligung des Gesprächspartners meines Wissens nicht rechtmäßig. Und wenn bereits zu Beginn des Gespräches "gepfiffen" wurde, kann die Einwilligung noch nicht erfolgt sein.

    Es ging hier offensichtlich um einen cold call - also ohne Einverständnis des Angerufenen. Sonst wäre die Trillerpfeife wohl nicht zum Einsatz gekommen ;)
    Wer solche Callcenter betreibt, kümmert sich auch nicht um Datenschutz, der ja schon mit dem Anruf selbst gegen geltendes Recht verstößt.


    Der Pegel der Aufzeichnung ist auf jeden Fall messbar. Der Regelbereich der individuelle Einstellung ist begrenzt und bei so einer Schallquelle kann man davon ausgehen, dass es auch im gedämpften Pegel noch zu laut ist.
    Ein Hörschaden dieser Art ist auf Grund der charakteristischen Hörkurve zudem sehr sicher identifizierbar.

  • Die Hörkurve mag identifizierbar sein, nicht aber die Identität der Person, die in das (beabsichtigte) Gespräch durch einen Pfiff mit der Trillerpfeife eingegriffen hat.


    In etwa der Hälfte aller Fälle geht bei uns nicht der Anschlussinhaber ans Telefon. Und ob derjenige, der abhebt auch der "Whistler" ist, halte ich ebenfalls für Klärungsbedürftig.


    Zudem:
    Selbst, wenn man von einem "Mini-Tagessatz" von 10,- € ausgeht, reichen 800,- € (80 Tagessätze) nicht, um als vorbestraft zu gelten.


    Ein wenig dubios ist die Meldung in meinen Augen schon.


    Frankie

  • falls es sich um eine aufzeichnung ohne einwilligung der angerufenen handelte, dann wäre diese aber auch als beweis (für die trillerpfeifenaktion) nicht zulässig ...

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Selbst, wenn man von einem "Mini-Tagessatz" von 10,- € ausgeht, reichen 800,- € (80 Tagessätze) nicht, um als vorbestraft zu gelten.


    Es erfolgt lediglich kein Eintrag im Führungszeugnis. Vorbestraft ist man trotzdem.

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