Nennung des Geschäftsvolumens in der Vertrauensliste

  • Salut,


    ich rege an, bei den 'Vertrauensliste-Regeln' quasi als Empfehlung zu ergänzen, zukünftig auch das Geschäftsvolumen bzw. Gegenwert des Geschäfts ohne Versandkosten zu nennen.


    Es würde die Einschätzung eines Handespartners unterstützen, ob dieser eine positive Bewertung für die Abwicklung eines geringpreisigen Artikels oder für die Abwicklung eines Artikels mit größerem Gegenwert erhalten hat.


    Was haltet Ihr davon?

  • Ich wüsste jetzt nicht wirklich, wo da der Unterschied ist. Ob nun klein oder gross..
    oder gehts jetzt um die art und weise, zb betrüger bei ebay, die zunächst 1 euro artikel verkaufen, bis die kredibilität haben und 500 bewertungen um dann 50 dinge für 1000 zu verkaufen, welche sie gar nicht besitzen?
    Zumal Dinge für verschiedene Leute auch einen unterschiedlichen Wert haben.
    Wie will man das bemessen? Ausserdem würde ja jemand, der gleichartige Dinge verkauft,
    so auf einen Preis festgenagelt, den er eventuell aus ganz anderen Gründen wie einer guten Verhandlung oder eben anderweitigen Absprachen gemacht hat. Also ich würde von niemandem einfach so den Preis nennen, ausser, er hat nichts dagegen und ich auch nicht, oder er will es, weil es ihm was bringt..
    Ich persönlich würde es nicht wollen. Das macht eine vorher eventuell angegebene Verhandlungsbasis ein wenig unnötig.
    Vielleicht habe ich das Anliegen auch gar nicht begriffen...
    Heute ist sonntag, da ist alles möglich. Wie auch an jedem anderen Tag.


    viele grüsse

  • Zitat

    Original geschrieben von maxxxhardcore (gekürzt)


    1) .. gehts jetzt um die art und weise .. die zunächst 1 euro artikel verkaufen, bis die ... xx bewertungen, um dann .. dinge für 1.000 zu verkaufen, welche sie gar nicht besitzen?


    2.) Ausserdem würde ja jemand, der gleichartige Dinge verkauft, so auf einen Preis festgenagelt, den er eventuell aus ganz anderen Gründen wie einer guten Verhandlung oder eben anderweitigen Absprachen gemacht hat ..


    zu 1.) ja, so ähnlich habe ich es gemeint.


    zu 2.) Wieso? In der Vertrauensliste-Bewertung soll ja nur nach Abschluß eines Handels z. B. zusätzlich stehen:


    'Gegenwert des Handels/Geschäfts (z. B.) 20 EUR (oder hat eben 500 EUR).


    Derjenige, der die Vertrauensliste studiert, kann so sehen, ob sich z. B. die 20 positiven Bewertungen alle nur auf 5 Euro-Artikel oder insbesondere auch auf den Handel mit höherpreisigen Produkten (Mobiltelefone/Laptops) beziehen. Die Zusatzangabe soll im Idealfall eine zusätzliche Information über den potenziellen Handelspartner geben, nämlich: 'Ist der mögliche Handelspartner in TT auch bei Geschäften mit größerem Gegenwert positiv und/oder mehrmals positiv bewertet worden. Eine Nennung des verkauften Produkts ist in der Vertrauensliste dafür nicht notwendig. Es geht um das jeweilige 'Transaktionsvolumen', das für die Bewertung Anlass war.

  • ja klar, klingt ja auch logisch und ich hatte das glaube ich sogar auch richtig verstanden..
    hatte halt überlegt, dass wenn jetzt jemand dafür bekannt wäre, nur eine gewisse art von artikeln anzubieten, welche aber aufgrund verschiedener bedürfnisse, verschiedene preise erzielen (können). ist halt nur so ein gedanke...und auch davon abgesehen..
    aber grundsätzlich, als option, wenn sich da alle einig sind, ist es natürlich ok.
    vorausgesetzt es ist nicht noch zusätzliche arbeit , das dann zu übertragen,
    was es aber sicherlich ist. aber das weiss ich ja nicht, wie das läuft.

  • Da nur ein geringer Teil der Transaktionen überhaupt in der Vertrauensliste eingetragen wird, bringt die Nennung des Volumens auch nicht viel bzw. gar nichts.


    Wer will kann das ja gerne mit angeben, wer nicht will nicht. Vermutlich wird es bei 95% der Einträge sowieso vergessen, wenn nicht sogar der ganze Eintrag "vergessen" wird ;) ...

  • Dein Argument kann ich nachvollziehen und die Vertrauensliste wird nie vollständig sein.


    Gleichwohl dient sie vielen als Orientierung. Etliche User (dort auch nicht alle) schauen gerne vor Abschluß eines Geschäfts in den Vertrauensthread und sind froh, wenn ein Handelspartner dort mehrfach positiv gelistet ist.


    Die angeregte Zusatzangabe soll die Bewertung noch aussagefähiger machen.


    Damit die Anregung regelmäßig (freiwillig) umgesetzt werden kann, sollte es m. E. in den 'Wichtigen Informationen' am Anfang des Threads als Empfehlung der Macher der Vertrauensliste ausgesprochen werden. Machen das viele Bewerter, könnte es so 'gelebter' Standard werden. Und wir, die dort regelmäßig bei Handeln zu Gange sind, könnten es vorleben und versuchen, nachfolgende Bewerter dafür zu begeistern.

  • am besten gleich noch den aktuellen schufa score und einen kontoauszug dazu posten. :top:

    Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.


    -Douglas Adams-

  • Schade, dass Du es nicht schaffst, etwas Konstruktives einzubringen und deshalb nur die Sarkasmus-Keule schwingst. Von einem Junior Guru erwarte ich bessere Beiträge. Nix für ungut.

  • ach Sarkasmus ist für alt-user nicht erlaubt? das wusste ich natürlich nicht.

    Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.


    -Douglas Adams-

  • Re: Nennung des Geschäftsvolumens in der Vertrauensliste


    Zitat

    Original geschrieben von derAL
    ich rege an, bei den 'Vertrauensliste-Regeln' quasi als Empfehlung zu ergänzen, zukünftig auch das Geschäftsvolumen bzw. Gegenwert des Geschäfts ohne Versandkosten zu nennen.

    Halte ich fuer einen sinnvollen Vorschlag. Der exakte Betrag auf Heller und Pfenning interressiert dabei auch weniger als die grobe Groessenordnung. Eine Klassifizierung koennte z.B. so ausschauen:
    - < 10 EUR
    - 10-30 EUR
    - 30-90 EUR
    - 90-270 EUR
    - 270-800 EUR
    - > 800 EUR

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