ZitatOriginal geschrieben von rmol
[...] Die am Verfahren beteiligte Vbz könnte auch wissen, ob das Urteil nun rechtskräftig ist oder nicht.
Laut heutiger telefonischer Auskunft des vzbv ist es rechtskräftig, es wurde keine Revision eingelegt.
Ergo dürfte mit einem AGB-Widerspruch das Thema Kartenpfand für die Altverträge definitiv erledigt sein. :top:
Edit: schriftlich hab ich's jetzt auch:
ZitatSehr geehrter Herr,
das Urteil ist rechtskräftig. Die Revisionsfrist lief am 11.08.2012 ab.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rebelsky
Fachbereich 1 Sachbearbeitung Kollektiver Rechtsschutz
Section Legal Enforcement
Nochmal für alle zur Bezugnahme beim evtl. Streit ums Pfand: Az. 2 U 12/11 OLG Schleswig vom 03.07.2012.