Was ist eine "Einheitsbewertung Grundstück + EFH" vom Finanzamt?!

  • Hi



    Vor 6 Wochen habe ich mein neues EFH bezogen.


    Jetzt habe ich vom Finanzamt ein Schreiben erhalten. "Einheitsbewertung für das Grundstück in xxxxx Errichtung eines Einfamilienhauses"


    Dort wollen die von mir eine Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung und haben mir einen Fragebogen beigelegt.
    Dort wollen sie auch wissen, was noch nicht fertig ist vom Haus, wem das ganze gehört, Fertighaus oder nicht, Baukosten.


    Sowie eine Ausführung, ob bestimmte Umstände den Wert beeinflussen.


    Ich habe sämtliche Gerichte - Notare - und was es noch so alles gibt bezahlt.
    Aber wozu soll das jetzt dienen?!


    Ich habe da wirklich keinen Dunst.


    Evtl. für die Jährliche Grundsteuer? Aber die zahle ich ja bereits an die Gemeinde :confused:


    Sollte ich auf irgendwas achten? Die zahlen kann man ja auch eher auf- oder abrunden - was ist da denn klüger? Vermutlich eher tiefstapeln?


    Besten dank für jede Info!


    viele Grüße

  • Die Grunderwerbssteuer musste ich ja bereits mit einer netten Einmalzahlung begleichen.


    Ich muss gleich nochmals die Unterlagen prüfen - aber ich zahle bereits seit dem Kauf der Grundstücks jedes halbe Jahr an die Gemeinde. :confused:


    Muss ich normal die laufende Steuer an die Gemeinde oder das Finanzamt zahlen? :confused:

  • Wäre auch in ca. 2 Sekunden zu ergooglen gewesen:


    Zitat

    Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet.

    Quelle


    Da steht auch, an wen gezahlt wird. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Weiß eigentlich jemand wie weit die Klage (?) vor dem BVerfG bzgl. der Einheitswertsermittlung ist?

    Klingt interessant, isses aber nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von randyh
    Die Grunderwerbssteuer musste ich ja bereits mit einer netten Einmalzahlung begleichen.


    Ich muss gleich nochmals die Unterlagen prüfen - aber ich zahle bereits seit dem Kauf der Grundstücks jedes halbe Jahr an die Gemeinde. :confused:


    Muss ich normal die laufende Steuer an die Gemeinde oder das Finanzamt zahlen? :confused:


    Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf enes Grundstückes einmalig an (soweit keine Befreiung vorliegt) und ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Wird als Einmalbetrag fällig und geht ans Finanzamt bzw. an die Finanzkasse.


    Das, was Du jetzt schon an die Gemeinde zahlst, ist wohl die Müllgebühr, Oberflächenwasser, Abwasser, Kehrgeühr o.ä.. Steht aber auf dem entsprechenden Bescheid der Gemeinde. Die Gemeinden haben diese zahlungen immer am 10.02., 10.05., 10.08. und 10.12. eines jeden Jahres.


    Die Grundsteuer wird anhand des Einheitswertes festgesetzt. Also Einheitswert * Umrechnungsfaktor (je nach Gebäudeart) * Hebesatz der Gemeinde. Diese kommt dann mit auf den Bescheid der Gemeinde und wird ukünftig zu o.g. Terminen fällig.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

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