Es setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass Teile der aktuell an Deutschland gerichteten Forderungen Griechenlands berechtigt sind - leider nur noch nicht an den richtigen Stellen.
Unter der Voraussetzung der Richtigkeit bisher unbestrittener Fakten halte ich persönlich die Forderung nach Rückzahlung des restlichen "Besatzungskredits" für gerechtfertigt. Hier handelt es sich nicht um Reparationen, die möglicherweise bereits reguliert sind - was noch näher zu prüfen wäre.
Forderungen aus Krediten an das Dritte Reich waren dem bisherigen Kenntnisstand folgend stets außen vor und sollten in einem Friedensvertrag geregelt werden, der aus Sicht der Mitte des letzten Jahrhunderts Verhandelnden sicher längst hätte geschlossen werden sollen.
Nach nunmehr 70 Jahren hielte ich eine Begleichung durchaus für angebracht, weil es einen förmlichen "Friedensvertrag" nicht mehr geben kann. All das, was dort zu regeln gewesen wäre ist Teil des "2+4-Vertrags". Es kann nicht angehen, dass allein die abweichende Bezeichnung des abschließenden Vertragswerks Deutschland von der Rückzahlung des seinerzeitigen Darlehns befreien soll.
Im Hinblick auf die gegenwärtige lange Griechenlands hielte ich es für geboten, kurzfristig eine Vereinbarung zu schließen und das Geld umgehend fließen zu lassen. Diskutiert werden nach Währungsumrechnung und Verzinsung Beträge zwischen 5 und 11 Mrd. Euro. Böte man Griechenland 7 Mrd. an, könnte sowohl Griechenland geholfen und ein uralter Dauerstreit (der natürlich auch vor den EUGH getragen werden könnte) beendet werden. Damit wäre den Interessen aller genügt - insbesondere der griechischen Bevölkerung, deren Sozialkessen derzeit geplündert werden.