Dann würde es sich für die beiden E-Netzler ja lohnen, wenn sie in den besonders aussichtsreichen, weil hochfrequentierten Ländern wie Türkei, Schweiz, Kroatien oder Ägypten irgendeinen kleinen, verkorksten Netzbetreiber dort auf dem kurzen Dienstweg anrufen und ihn bitten, daß er doch auch weiterhin außerstande sein möge zur Echtzeitübermittlung. Gegen eine kleine Gewinnbeteiligung wäre da doch sicher etwas zu machen.
Betrachten die beiden denn tatsächlich die Länder außerhalb der EU einzeln, sodaß in manchen Ländern die Kostenbremse greift? Dann müsste es ja auch Listen geben der Ländern mit und ohne Kostenbremse. Oder ziehen sie sich darauf zurück, daß nicht sämtliche Länder liefern und dann außerhalb der EU leider generell keine Kostenbremse zum Einsatz kommt? Falls es keine Listen gibt deutet das ja schon auf solches, rechtswidriges Verhalten hin.