Zwangstarifwechsel für Nutzer alter Tarife von o2

  • Moin Leute,


    es macht kein Sinn groß zu spekulieren. Wartet den Liebesbrief ab. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob man unter solchen Gebaren und etc. Die Geschäftsbeziehung fortsetzen möchte.


    Ich bekomme die Tage meine VIP Nummern von Congstar. Mit tut das alles nicht weh.


    Manchmal tut es gut, wenn einem Entscheidungen abgenommen werden. -:) :top:

  • Na klasse. Alle meine Geschäftnummern laufen über Genion festnetznummern und kostenlose Rufumleitungen auf ein einziges Handy mit einer Easy Money Loop. Muss ich mir jetzt also ein neues Konstrukt bauen! :rolleyes: es handelt sich ja nur um insgesamt 4 Verträge!


    Weiß jemand, ob beim E-Plus professional plus die RUL kostenlos sind, oder gelten die immerhin auch als kostenlose, firmeninterne Gespräche?

  • Ich Denke mal an alle die Widerspruch nach 15.2 einlegen, gewährt O2 einen dauerhaften 5€ Rabbat damit diejenigen wieder auf die 0€ kommen die einen Genion mit 0€ ggb haben.


    Ist mein Tipp.

    Grüße Bakolein

  • Mein Tipp ist, dass o2 den Widerspruch unglücklicherweise aus Versehen in eine Sonderkündigung uminterpretiert, die sie dem Kunden auf dessen Wunsch gleich durch Deaktivierung der Simkarte stattgeben.
    Was meckert ihr denn nur? Der Tarifwechsel in den aktuellen nach dem persönlichen Telefonieprofil des Kunden ausgewählten Ersatztarif ist sogar kostenlos, wie im Brief betont wird ;)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Und was ist dann mit den Datenpacks?Ich habe ja bei meinem Genion 300mb Datenpack dabei,geht das dann bei dem O2o auch?Hab auch drei Multisim,gehen die dann auch alle noch?

  • Das wäre ein guter und fairer Kompromiss.
    Aber darauf wollte sich der Mitarbeiter im Chat grade nicht einlassen. Wörtlich: "Es ist keine Ermäßigung vorgesehen".
    Trotzdem ist Widerspruch wohl besser als nix tun und einfach kündigen.

  • Weiß ich nicht. Wie Vodafone und Debitel schon mal vor Gericht lernen mussten, bedeutet Nichtstun leider keine Zustimmung zu einer einseitigen Vertragsänderung. Wer also gerne erst andere kämpfen lassen möchte, könnte durchaus besser fahren, erst 79 Tage nach Rechnungsstellung der Dezemberrechnung, die Umstellung zum 1.12. (oder je nach Höhe der neuen monatlichen Zusatzkosten erst viel später) als tatsächliche Vertragsmaßnahme nach dem damaligen Werbebrief zu begreifen...

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Wie Vodafone und Debitel schon mal vor Gericht lernen mussten, bedeutet Nichtstun leider keine Zustimmung zu einer einseitigen Vertragsänderung.


    Wenn es einem prinzipiell egal ist, dann könnte man O2 natürlich in einen Musterprozess hetzen. Ausserdem macht es sich sicher gut, wenn das Image von O2 wieder mal am Boden ist, so kurz vor Börsengang ;).

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Wer also gerne erst andere kämpfen lassen möchte, könnte durchaus besser fahren, erst 79 Tage nach Rechnungsstellung der Dezemberrechnung, die Umstellung zum 1.12. (oder je nach Höhe der neuen monatlichen Zusatzkosten erst viel später) als tatsächliche Vertragsmaßnahme nach dem damaligen Werbebrief zu begreifen...


    Äääääähh....... wie meinen!?!?


    Kannst du die Teilsätze bitte so sortieren, dass ich verstehe, was genau du hiermit zu tun empfiehlst wenn man einen Genion -Vertrag hat?


    Zitat

    Weiß ich nicht. Wie Vodafone und Debitel schon mal vor Gericht lernen mussten, bedeutet Nichtstun leider keine Zustimmung zu einer einseitigen Vertragsänderung.


    Ich möchte auch mal den genaueren Hintergrund dazu ansprechen:


    Schweigen = Zustimmung gilt IIRC laut Handelsgesetzbuch nur unter (Voll-)Kaufleuten.


    In der Anfangszeit des Mobilfunks , als es noch 50 oder mehr DM pro Monat Grundentgelt kostete, waren ja sehr viele Nutzer gewerbliche. Da mag sich oben genannte Gleichung in den Köpfen der Mobilfunker festgesetzt haben.


    Irgendwann ist die Klausel auch in die Endkundenverträge reingerutscht, aber "jemand" mit funktionierenden Rechtskenntnissen (Verbraucherzentralen) hat - mit einiger Verzögerung - gemerkt, dass sie da nicht hingehört. Daher die erfolgreichen Klagen.


    Von einem Kaufmann der für sein Warenhaus regelmässig Lieferungen bezieht, kann erwartet werden, dass er sich rechtzeitig energisch protestierend auf die Hinterbeine stellt, wenn er unaufgefordert einen Sonderposten mit hunderttausend Rollen Klopapier zugeschickt bekommt, ansonsten der Vertrag gilt.


    Von einem Endverbraucher wird derlei Wachsamkeit jedoch nicht verlangt, zumal sich seine Rechte in erster Linie aus dem BGB und nicht aus dem HGB herleiten.

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