Rücktritt bei Ebay?

  • Ich hab bei eBay aus Versehen was gekauft. Hab dem Verkäufer das bereits so vor Gebotsende geschrieben. Er ist aber der Meinung, dass ich verpflichtet bin das Geld (350 Euro) zu bezahlen.
    Er sagt ein Rücktritt ist nicht möglich. Aber ich meine, er kann mich zum Bezahlen ja auch nicht zwingen?


    Wie soll ich weiter Vorgehen?

    TT bekommt es seit 2002 nicht auf die Reihe, meinen Benutzernamen von "DJane Bluna" auf "DJ Bluna" zu ändern!

  • Du warst also am Ende das höchste Gebot? Pacta sunt servanda oder nicht?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Du kannst natürlich einfach nicht bezahlen. Dann kann er das Teil dem Nächsthöchstbietenden anbieten. Dabei macht er nur 1€ "Verlust". Ist nicht die feine englische von dir, aber das Kräfteverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer ist bei eBay nicht sehr ausgeglichen, was dir hier zum Vorteil gereicht. Entsprechend verringert sich allerdings dein Karma.. ;)

  • Bin seit 10 Jahren treuer Ebay-Käufer und Verkäufer. 120 positive und keine negativen Bewertungen. Ich habe bewusst nicht aus Spaß geboten. Er war wirklich ein Versehen. Ich war aber auch der Einzigste Bieter.


    Wo liegt das Problem, dass der Verkäufer das einsieht und einfach seinen Artikel neu einstellt?

    TT bekommt es seit 2002 nicht auf die Reihe, meinen Benutzernamen von "DJane Bluna" auf "DJ Bluna" zu ändern!

  • Zu den Fragen:


    Privater Kauf


    und


    ich war der Einzigste Bieter

    TT bekommt es seit 2002 nicht auf die Reihe, meinen Benutzernamen von "DJane Bluna" auf "DJ Bluna" zu ändern!

  • Ein Widerrufs-/Rücktrittsrecht hast Du bei Privatkäufen nicht. Insoweit ist die Auskunft des VK richtig.


    Die bereits alternativ genannte Möglichkeit einer Anfechtung des Gebots wegen Inhalts-/Erklärungsirrtums mag möglich sein - im Streitfall wäre der Irrende beweispflichtig. Hier gab's mal Dauerposter, die im Zivilrecht richtig fit waren und eine Abhandlung zur Rechtslage hätten verfassen können. Das waren noch Zeiten ...


    Zur Zahlung zwingen kann Dich der VK zwar nicht ... er kann aber Klage erheben und ob Du dann mit einer unverzüglich zu erklärenden Anfechtungserklärung Aussicht auf Erfolg hast, wird man vorab kaum beurteilen können. Aus praktischer Sicht sähe ich eine Erfolgsaussicht wie beim Würfeln. Das einzig sichere ist, dass eine solche Würfelrunde für einen von Euch ziemlich teuer kommen wird.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von DJane Bluna
    Bin seit 10 Jahren treuer Ebay-Käufer und Verkäufer. 120 positive und keine negativen Bewertungen. Ich habe bewusst nicht aus Spaß geboten. Er war wirklich ein Versehen. Ich war aber auch der Einzigste Bieter.


    Wo liegt das Problem, dass der Verkäufer das einsieht und einfach seinen Artikel neu einstellt?


    Zuerstmal: (ohne klugscheißern zu wollen) das Wort "Einzigste" gibt es nicht: http://www.einzigste.info/


    Zu deinem Problem: Da verstehe ich den Verkäufer voll und ganz. Als Verkäufer nervt das nämlich mittlerweile ganz gewaltig. Mit Gebotsabgabe geht man bei eBay einen gültigen Kaufvertrag ein, also solltest du dich auch daran halten. Sicher gibt es Verkäufer die über so etwas großzügig hinwegsehen, aber wenn der Verkäufer (zu Recht!) darauf besteht sollte man als Käufer dann so fair sein und den Artikel auch bezahlen.


    Du kannst ihn ja auch selbst später wieder weiter verkaufen.

    Aktuell in Nutzung: Samsung Galaxy S24 Ultra 512 GB Titanium Violet (SM-S928B/DS), Samsung Galaxy J7 2016 (J710FN), Motorola Moto G5 (XT1676), Nokia N95 8GB

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