Hallo.
Ich habe eine Frage:
http://www.bahn.de/p/view/serv…ationale_regelungen.shtml
ZitatErstattung erforderlicher Kosten aufgrund von Verspätungen
-Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, hat der Fahrgast das Recht, ein anderes Verkehrsmittel zu nutzen (z.B. Bus oder Taxi). Die Kosten hierfür werden bis maximal 80 EUR erstattet.
Wie ist das zu verstehen? Die Bahn ist der Meinung, dass die Taxifahrt nur zum Zielbahnhof gilt.
Ich bin aber der Meinung, dass ich zum Reiseziel, d.h. dahin, wohin mich ja sonst der Bus oder die Tram durch das Bahnticket kostenlos hinfahren würde, enthalten sein muss. Die Taxifahrt hat 6 Euro gekostet.

