Polizei soll bei "Gefahr" Handynetze abschalten

  • Könnte auch gut ins Geplauder passen:
    http://www.teltarif.de/polizei…schaltung/news/49315.html


    Wenn wir schon bei Gefahr keine entführten Flugzeuge abschiessen dürfen dann wollen wir bei Gefahr doch wenigstens einen "NOTAUS" für Handynetze.
    Nagut,etwas weit her geholt.
    Ist bloss dämlich wenn die ersten Steine bei einer Demo fliegen das Handynetz deaktiviert wird und wenn dann noch der AllIP Anschluss daheim aus welchen Grund auch immer ausfällt dann wird es eng mit dem Notruf.
    Bisher hielt ich die USA seit dem WTC Terror für paranoid aber nun setzt sich das hierzulande fort.


    -ralf-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
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    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • Re: Polizei soll bei "Gefahr" Handynetze abschalten


    Zitat

    Original geschrieben von flensi
    ...Bisher hielt ich die USA seit dem WTC Terror für paranoid, aber nun setzt sich das hierzulande fort.


    Na ja, Flensi/ralf, das is ja nun wirklich nix neues, daß seit dem 11. september jede einschränkung der bürgerrechte, die vor dem 11/09 zu empörungsstürmen in der deutschen medienlandschaft (und bei den zuständigen gerichten) geführt hätte, eben mit dem totschlagsargument der angeblichen terrorabwehr durch den bundestag, die medien, die gerichte und das freiheitliche bewusstsein der bürger gepeitscht wird, ohne daß irgendeiner der genannten hörbar "Aua" sagt. Das bundesverfolgungswahnministerchen wolferl hosenscheißerle, äh schäuble, machte es möglich und bereitete den weg für die mediale komplizenschaft, alle nach ihm treten hirn-, bedenken- und gewissenlos in seine fußstapfen.


    [small]wie viele kamen am 11/09 ums leben ? Wie viele menschen sind seit dem ende der RAF in D durch terror ums leben gekommen ? Wie viele sterben alljährlich (!) allein auf deutschen straßen [knapp doppelt so viele wie am 11/09] oder an nikotin- [je nach quelle zwischen 25x und 60x so viele] oder alkoholsucht?[/small]

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Also, von einer Abschaltung ganzer Netze, lese ich in dem Artikel nichts.


    Zitat:
    "Die Befugnis enthält einerseits die Möglichkeit, Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen dazu aufzufordern, die Kommunikationsverbindungen eines bestimmten Mobilfunkendgeräts oder in einer bestimmten Mobilfunkzelle zu unterbrechen ..."


    Alles andere hätte mich schon sehr gewundert. Als Maßnahme der Gefahrenabwehr stehe ich der Maßnahme gar nicht so skeptisch gegenüber - im Rahmen der Strafverfolgung ist für solche Maßnahmen natürlich kein Raum. >Das ist aber auch nicht vorgesehen, wenn ich nichts überlesen habe.


    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Also, von einer Abschaltung ganzer Netze, lese ich in dem Artikel nichts.


    Lies nochmal etwas "genauer" über deinen Zitat.


    Zitat

    Zitat:
    "Die Befugnis enthält einerseits die Möglichkeit, Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen dazu aufzufordern, die Kommunikationsverbindungen eines bestimmten Mobilfunkendgeräts oder in einer bestimmten Mobilfunkzelle zu unterbrechen ..."


    Alles andere hätte mich schon sehr gewundert. Als Maßnahme der Gefahrenabwehr stehe ich der Maßnahme gar nicht so skeptisch gegenüber - im Rahmen der Strafverfolgung ist für solche Maßnahmen natürlich kein Raum. >Das ist aber auch nicht vorgesehen, wenn ich nichts überlesen habe.


    Frank


    Naja,im Falle von Castor reicht es vielleicht noch aus so um die 2-3 Zellen mal eben auszuknippsen,in der Stadt wo alles feinmaschiger ist und bei der theoretischen Reichweite von Mobilfunk wird da wohl etwas mehr als eine Zelle ausgeknippst werden müssen.


    -ralf-

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  • Ich lese immer noch nichts desgleichen. :(


    Zudem:
    Die Gesetzesbegründung ist Teil des Gesetzes - hierin vorgegebene Ermessensgrenzen sind bei entsprechenden Anordnungen selbstverständlich zu berücksichtigen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Anordnende die Begründung kennt ... und auch verstanden hat ...


    Frank

  • Steht quasi in (1).
    Wenn unbekannt ist welche SIM z.B im Handy des Bombenkoffers steckt wird man wohl nicht umhin kommen alle vier Netzbetreiber aufzufordern den betreffenden Bereich X auszuknippsen oder?
    Und muss der Netzbetreiber nicht jede Zelle im Umkreis von bis (?)35 Kilometern ausknippsen damit wirksam verhindert wird den "Bombenkoffer" zu zünden?
    Das die nicht bundesweit ausknippsen ist ja wohl klar oder schreiben wir aneinander vorbei?
    Im Moment schreiben die noch von Sachsen Anhalt.
    Wenn der schwammige Gesetzesentwurf bundesweit übernommen wird dann frage ich mich wie das z.B Grenzüberschreitent z.B im Dreiländereck zur Anwendung kommen soll?


    -ralf-

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  • Gegen Bomben bringt sowas doch ueberhaupt nichts. Wenn bekannt ist das Mobilfunk abgeschaltet werden kann, dann stellt man gegen die Bomben einfach auf PMR Funk um. Oder macht eine einfache Zeitsteuerung.


    Nur bei Demonstrationen wuerde der Polizei das wohl helfen, weil sich dann groessere Demonstrationen nicht mehr so gut organisieren koennen und in kleinere Bloecke zerfallen.

  • Und parallel dazu wird überall ein öffentliches WLAN-Netz aufgebaut :D


    Die Gefahrenabwehr ist übrigens Ländersache, der Gesetzesentwurf kann also nicht "Bundesweit" übernommen werden, sondern höchstens in den anderen 15 Bundesländern ebenfalls initiiert werden, was m.E. nicht so schnell passieren wird, da die Gefahrenabwehrverordnungen der Länder teils deutlich variieren.


    Für Länderüberschreitende Regelungen wird mit Sicherheit aber auch gesorgt werden, wie es z.B. heute auch schon bei "Verfolgungsjagten" über die Grenzen passiert.


    Insgesammt ist der Schritt der Abschaltung natürlich, wie im Bericht geschrieben immer eine Ermessensfrage. Das Problem beim Ermessen ist, dass die Situation hinterher immer von vornherein ganz klar war :D


    Ich bin übrigens der Meinung, dass der Schritt der Abschaltung in bestimmten Situationen eine gute Sache ist, allerdings wird es grade in Deutschland, wo zwar alle Meckern, aber niemand auf die Straße geht, kaum Situationen geben wird, in denen eine Abschaltung wegen einer eskalierten Demo von Nöten sein wird...

  • Zitat

    Original geschrieben von MRGood
    ...
    Die Gefahrenabwehr ist übrigens Ländersache, der Gesetzesentwurf kann also nicht "Bundesweit" übernommen werden, sondern höchstens in den anderen 15 Bundesländern ebenfalls initiiert werden, ...


    Geht es um Dummfug, werden sich Landesinnenminister schnell einig, wird es wichtig, können sie wie kleine Kinder sein. :p


    Frankie

  • Es dürfte in D wirklich keinen Flecken geben, wo nicht mindestens ein Handynetz aus für einen Notruf ankommt.


    Ausserdem sind funktionierende Handynetze für die Rettungsdienste mittlerweile wichtiger als der grausige analoge BOS-Funk. Wenn das Netz abgeschaltet wird, Notrufe noch ankommen, aber die Kräfte nicht mehr disponierbar sind kann man einfach jeden Toten, der nachweislich durch ein funktionierendes Netz gerettet werden hätte können anzeigen. Ob der Herr Stahlknecht (ein CDU-ler im Osten - nicht nur auf der Piste ein Garant für gefährliche Situationen) dann auch in die Niederungen der Partei verzieht?

    Immer unterwegs auf Straße und Schienen mit:
    Samsung Galaxy A54 - Physische SIM: Vodafone + 1&1. // eSIM: o2 + Telekom.

    o2 VDSL mit AVM FritzBox 7590 AX /// Viele viele Test-SIM und ein im Aufbau befindliches Gerätemuseum.

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