Die Hoffnung stirbt zuletzt. Vielleicht kommt es auch bei uns, wer weiß
2 Jahre Garantie für alle Apple Produkte in der Schweiz ab 2013
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Ohne ein besonders großer Apple-Verfechter zu sein, aber ich verstehe nicht, warum alle ausgerechnet bei Apple auf der einjährigen Garantie herumhacken?
1. Ist eine Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers und
2. gibt es leider auch einige andere Hersteller, welche die Garantie auf ein Jahr beschränken (und keinen Nachkauf-Service a la AppleCare anbieten - siehe RIM.)
3. Kann man sich ja auch einfach für einen anderen Hersteller mit anderen Garantiebedingungen entscheiden.Aber kundenfreundlich ist diese Regelung dennoch, glückwunsch an alle Apple-Nutzer in der Schweiz
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Re: 2 Jahre Garantie für alle Apple Produkte in der Schweiz ab 2013
ZitatOriginal geschrieben von JackJona
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Vielleicht kommt es auch bei uns, wer weißStimmt doch nicht. Es gibt 2 Jahre Gewährleistung, die hast Du hier auch wenn Du was erwirbst. Ob es in Helvetien eine Beweislastumkehr ab XY Monaten gibt entzieht sich meiner Kenntnis.
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Einfach bei Manor kaufen, dort gibt es auch auf Apple Profukte 24 Monate GARANTIE!
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Zitat
Original geschrieben von Limp BiZkiT
Ohne ein besonders großer Apple-Verfechter zu sein, aber ich verstehe nicht, warum alle ausgerechnet bei Apple auf der einjährigen Garantie herumhacken?
Weil Apple nicht nur durch den Preis das Attribut "Premium" kommuniziert. Und zu einem Premium Gerät sollte der Hersteller so viel vertrauen haben, dass er ohne Schwierigkeiten 2 Jahre Garantie geben kann. -
Re: Re: 2 Jahre Garantie für alle Apple Produkte in der Schweiz ab 2013
ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
Stimmt doch nicht. Es gibt 2 Jahre Gewährleistung, die hast Du hier auch wenn Du was erwirbst. Ob es in Helvetien eine Beweislastumkehr ab XY Monaten gibt entzieht sich meiner Kenntnis.Das stimmt schon, denn Gewährleistung, ist keine Garantie. Über den Unterschied brauchen wir hier wohl nicht zu diskutieren
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Re: Re: 2 Jahre Garantie für alle Apple Produkte in der Schweiz ab 2013
ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
Stimmt doch nicht. Es gibt 2 Jahre Gewährleistung, die hast Du hier auch wenn Du was erwirbst. Ob es in Helvetien eine Beweislastumkehr ab XY Monaten gibt entzieht sich meiner Kenntnis.
Das Problem ist doch nicht nur die Bewieslastumkehr!Durch AGB wird die Gewährleistung i.d.R. so eingeschränkt, dass sie weit hinter übliche Garantieversprechen zurücktritt. Bei einer Verbatim-HDD habe ich etwa eine zweijährige Austauschgarantie, die mir beim Ausfall eines Geräts jeweils kurzfristigen Ersatz sichert (als Beispiel aus dem praktischen Leben).
Gewährleistungsansprüche sind dagegen de facto häufig so ausgestaltet, dass ein Gerät auch ohne Beweislastumkehr schnell mal drei Monate im Rahmen der Nachbesserungsversuche nicht zur Verfügung steht.
Bei schnelllebiger Technik wie Mobiltelefonen kann die Gewährleistung schnell zum Papiertiger mutieren - wer will schon ein Vierteljahr mobil nicht erreichbar sein. Eine zweijährige Garantie kann je nach Ausgestaltung ein deutliches Plus gegenüber der Gewährleistung sein.
Jedes Qualitätsprodukt eines namhaften Herstellers wird in diesem Sektor mit (zumindest) zweijähriger Herstellergarantie ausgeliefert. Den jämmerlichen Rest der Produkte kann man getrost in der Pfeife rauchen. Aber eins dürfte klar sein: auch solche Billig-Ware hat durchaus ihre Berechtigung - nur sollte man nicht allzu viel Geld dafür ausgeben.
Frankie
Edit: Ups ... war ich jetzt wieder fies? :p
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