Rasen zerstört beim Umzug

  • Der TE kann von Glück sagen, das die Damen und Herren von der Polizei


    a) nicht noch geschaut haben, ob der Gehweg beschädigt wurde (teuer!)
    b) nicht noch eine Verkehrsunfallflucht gefertigt haben (§ 142
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Er sagt ja nicht, ob er schon weg war.


    Das eine Verkehrsunfall stattgefunden hat, ist unstrittig, da hier der Bagatellwert deutlich überschritten wurde. Das manche User ernsthaft bestreiten wollen, das ein Schaden vorliegt, wundert mich. Rasen pflanzen und pflegen kostet Geld, und auch der Rasen an sich hat einen Wert, der ermittelbar ist. Das die Regreßpflicht aus BGB greift, ist unstrittig, da Eigentum einen anderen geschädigt wurde.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Man könnte das auch so lösen, dass auf Kosten des Schädigers an dieser Stelle 3 Privatparkplätze für den Hausbesitzer angelegt werden (gepflastert natürlich, evtl. auch mit Carport), und der Schädiger verpflichtet sich, für den Eigentümer 3 Jahre lang Schnee zu schippen.


    Und jeder von uns, der dem Schädiger hier geholfen hat, bekommt eine Kostenpauschale erstattet (z.B. aktuelles Smartphone seiner Wahl).


    In unserem schönen Land sollte sowas wohl durchsetzbar sein.


    Gruß Jörg

  • Mein Posting war durchaus ernst gemeint.
    Die Leute, die mich hier kennen, wissen das. Das ganze ist ein Verkehrsunfall. Nicht mehr, nicht weniger.
    Wenn er sich Unerlaubt entfernt, ist das ganze eine Straftat, wenn man den Tatbestand subsumiert und die Bagatellgrenze betrachtet (aktuell: 650 Euro)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Ich war natürlich vor Ort wo die Herren von der Polizei da waren. Meine Mutter ist innerhalb der Straße umgezogen. Die haben das auch ziemlich locker genommen, aber da es halt ein Anruf gab mussten sie das auch aufnehmen. Die haben 10min. miteinander gesprochen wie man dies aufnimmt, anscheinend hatten die solch ein "Schaden" nicht. Auf dem Bericht steht halt Rasenfläche Flurschaden.


    Da ich die Fläche jeden Tag sehe sieht es schon besser aus. Das wird schon, ist halt stink normaler Rasen der ab und an mal gemäht wird, das wars dann auch schon. Wie o.g.werde berichten...

     iPhone 5 16GB Frei von Werk  + Telekom.de 
     iPad 3 4G 32GB + Telekom.de 

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Das ganze ist ein Verkehrsunfall. Nicht mehr, nicht weniger.
    Wenn er sich Unerlaubt entfernt, ist das ganze eine Straftat, wenn man den Tatbestand subsumiert und die Bagatellgrenze betrachtet (aktuell: 650 Euro)


    Was für ein abstruses Geschreibsel - aus Wikipedia entnommen ([http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsunfall#Definition) und wild konstruiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von dr.choc
    Was für ein abstruses Geschreibsel - aus Wikipedia entnommen ([http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsunfall#Definition) und wild konstruiert.


    Leider nicht.
    Ich hab mal beim Ausparken rückwärts einen Zaun touchiert und es nicht bemerkt. Als ich zwei Stunden später wieder zurück war haben schon die Herren in Grün auf mich gewartet.
    Knapp zwei Monate später fand ich mich dann bei der Kripo wieder, Bilder machen vom Auto. Und jeden Kratzer am Heck rechtfertigen.


    Ende vom Lied: Dank Staatsanwaltschaft Papierkram ohne Ende und 160 Mark an die Landesbank.

  • Zitat

    Original geschrieben von dr.choc
    Leider doch, auch wenn du den Unterschied nicht erkennst.



    viele lesen auch im BGB und meinen es zu verstehen, hab da gerade mal wieder so einen ebay Fall, er schreit nur 433, lach mich tot

  • @dr.choc:


    Vielleicht weis ich es doch besser; aus welchen Gründen auch immer. Die Leute, die mich länger kennen, wissen warum. Ich werde mich aber hüten, Rechtsberatungen oder Tipps zu geben.


    Fakt ist: Du liegst falsch. Aber du kannst mir gerne erklären, warum du richtig liegst und ich lasse mich überzeugen:


    Aber ein "abstruses Geschreibsel" und ein Link auf Wiki reichen mir leider nicht und zeugen nicht von Argumentationskraft oder logischer Subsumation am Sachverhalt.


    Booner (Gruß and dich!:..aka Dauerposter :) fehlt mir hier wirklich, aber manchmal kann ich ihn verstehen.....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!