Sipgate: SIM mit mehreren Mobilfunk- & Festnetz-Nummern (ehem. simquadrat) |09/22: Gratis-Tarif sipgatebasic eingestellt!

  • Es wurde versucht, es zu erklären:

    Eine Kündigungsbestätigung liegt bei sipgate nicht vor, da ein Opt-In (bei Prepaid üblich) gesetzt wurde.

    In Folge muss congstar auch entsprechen anfragen: Also auf Basis von Prepaid (bei simquadrat) und nicht auf Basis eines Vertrages (bei Simquadrat).

    Ein Ticket bei sipgate hilft nicht weiter, wie zuvor mehr als deutlich und mehrfach erklärt.

  • OK, danke; ich werde wie gesagt als nächstes mich mit Congstar in Verbindung setzen. Für den Kunden ist diese Differenzierung, zumal im Falls von Sipgate, nicht gerade transparent. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, wieso es diese Differenzierung gibt (aber das ist ein anderes , grundsätzlicheres Thema).

  • Die Differenzierung gibt es, da im Tool der Portierung jeweils ein Haken gesetzt werden muss, ob die Nummer aus einem privaten oder Business-Vertrag kommt und / oder es sich ggf. um Prepaid handelt. Der Rest läuft automatisch ab (es sitzt niemand bei sipgate, der nun Nummern portiert oder zustimmt).

    Wenn der Haken falsch gesetzt wurde (hier: congstar) dann kommt es eben zu einer "Fehlermeldung" aus dem gemeinsamen System aller beteiligten Provider.

    Oder noch bildlicher: Congstar fragt im Tool an "Ich will eine Rufnummer aus einem Vertrag portieren" und Sipgate antwortet "Diese Nummer ist keine aus einem Vertrag."

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  • Die Unterscheidung ist durchaus sinnvoll, auch bei Prepaid, da damit dem Wunsch vieler Verbraucher sowie dem Willen des Gesetzgebers entsprochen wird, die Rufnummer vom eigentlichen Vertragsverhältnis Erbringen von Mobilfunkdienstleistungen zu trennen. Leider interpretieren bzw. koppeln viele Anbieter bei tatsächlichem Prepaid eine Portierung auch per Opt In gleichzeitig als Kündigung. Da die Kündigungsfrist meistens sowieso nur vier Wochen sind, besteht auch wenig Chancen die Trennung manuell durchexerzieren zu wollen, indem beispielsweise nachvollziehbar auf lediglich die Portierung und den Willen den zugrundeliegenden Vertrag mit neuer Nummer fortzusetzen hingewiesen wird, um im Anschluss die Zuteilung einer neuen Rufnummer zu fordern. Dies betrifft sipgate jedoch nicht, da dort die Prozesse stets als Vertrag abgebildet und damit unabhängig von der Rufnummer sind.

  • Gut, dann einfach congstar fragen, wie bei sipgate angefragt wurde (Vertrag oder Prepaid) und dann auf die andere Variante hin erneut abfragen lassen.

    Voraussetzung ist, dass entweder bei sipgate ein Opt-In gesetzt wurde (Prepaid) oder eben der Vertrag gekündigt wurde.

    Die Aussage "Freigegeben zur Portierung (noch 23 Tage)" klang für mich eher nach Prepaid und nicht nach Vertragskündigung.

  • Freigeben zur Portierung(opt-in) hat aber nichts mit prepaid speziell zu tun. Das funktioniert genauso bei einem Vertrag. Dort erhält man dann eine neue Rufnummer nach erfolgter wegportierung. Deshalb ist auch die Differenzierung nötig.

  • Freigeben zur Portierung(opt-in) hat aber nichts mit prepaid speziell zu tun. Das funktioniert genauso bei einem Vertrag. Dort erhält man dann eine neue Rufnummer nach erfolgter wegportierung. Deshalb ist auch die Differenzierung nötig.

    Genau, und bei einer Vertragskündigung ist das Opt-In dann automatisch gesetzt (minimal für 30 Tage), während ein "Nur-Opt-In" vom Prinzip her keine Kündigung (bei Verträgen) beinhaltet aber bei den meisten / praktisch allen Prepaid-Anbietern als Kündigung gehandhabt wird (somit Kündigung durch den Provider).

  • Bei Sipgate gibt es nur die Möglickeit "Rufnummer zur Portierung freigeben". Das wird wohl ein Opt-in auslösen. Praktisch ist es aber so, dass mit erfolgreicher Portierung auch der Rufnummernvertrag (dieser Begriff stammt von Sipgate) beendet ist.

    Wenn ich die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Unterscheidung zwischen Portierung bei Vertragsbeendigung und Portierung aus laufendem Vertrag hinterfrage, dann meine ich damit den Prozess/Schnittstelle der Portierungsanfrage vom neuen zum alten Anbieter. Wieso soll es für den neuen Anbieter relevant sein, ob der Vertrag beim alten weiterexistiert oder nicht? Es würde doch vollkommen ausreichen, wenn der alte Anbieter dem neuen die Legitimität des Portierungswunsches sowie den Portierungstermin bestätigen würde. Was auf Seiten des alten Anbieters dann vertraglich geschieht, geht den neuen Anbieter weder technisch noch inhaltlich etwas an.

    Ich weiß, dass es prozessual in Deutschland anders (d.h. mit der Differenzierung) gehandhabt wird und auch regulatorisch anders vorgegeben ist; die Sinnhaftigkeit (bezogen allein auf die Portierungsanfrage!) sehe ich jedoch nicht.

  • Weil das zwei zeitlich getrennt aufgekommene Prozesse sind. Eingangs war auch rechtlich nur die Portierung zum Vertragsende vorgesehen und umgesetzt. Später kam die Möglichkeit der sofortigen Rufnummernmitnahme hinzu.

  • Ich verstehe, dass es aus historischen Gründen zwei separate Prozesse sind, kann in diesem Umstand allerdings keine inhaltliche Sinnhaftigkeit erkennen. Zugegeben, das ist eher eine akademische Diskussion.



    Auf https://help.sipgate.de/hc/de/…deren-Anbietern-mitnehmen schreibt Sipgate, dass man bei abgehender Portierung "Vertragsart: gewerblich" angeben müsse. Trifft das auch für Privatkunden bei Sipgate zu?


    Was passiert eigentlich, wenn man Opt-In setzen lässt und innerhalb der Frist keine Portierung zustande kommt? Gar nichts? Erlischt einfach das Opt-In, und sonst läuft alles ganz normal weiter mit der Nummer (bei Sipgate)?

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