O2 akzeptiert keine gedruckte Unterschrift!

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Hier liegt aber kein Fall des § 127 Abs. 2 BGB vor, da der TE kein Fax, sondern ein Schreiben mit eingescannter Unterschrift geschickt hat. Dieses Schreiben erfüllt unter keinen Gesichtpunkten die vereinbarte Schriftform und ist daher schlicht unbeachtlich. Wenn nun nach Fristablauf eine korrekte Kündigung eingehen sollte, hat der TE schlicht Pech gehabt, die erste "Kündigung" ist nicht fristwahrend.

    Ich war schlicht davon ausgegangen, dass er es anschließend elektronisch per Fax oder Mail geschickt hat. Auf die Idee, dass es mit gedruckter Unterschrift per Post rausgegangen ist, bin ich gar nicht gekommen. Aber in der Tat hat er das nicht geschrieben.


    mig44: Hast du die Kündigung tatsächlich mit eingescannter Unterschrift ausgedruckt und dann per Post an o2 geschickt? Wenn ja: Warum???

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    mig44: Hast du die Kündigung tatsächlich mit eingescannter Unterschrift ausgedruckt und dann per Post an o2 geschickt? Wenn ja: Warum???


    Selbst wenn er das gemacht hat, wieso sollte man es nicht so machen können?

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  • Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Selbst wenn er das gemacht hat, wieso sollte man es nicht so machen können?

    Seufz.


    Man kann es so machen. Das Schriftformerfordernis ist dann halt nicht erfüllt und die Kündigung hat die gleiche Wirkung, als wenn man sie in eine Flasche gesteckt und in die Nordsee geschmissen hätte.


    Das hat jimmythebob doch oben erklärt.

  • Re: O2 akzeptiert keine gedruckte Unterschrift!


    Zitat

    Original geschrieben von mig44



    ich habe einen Vertrag bei O2 gekündigt. Dieses schreiben habe ich mit einer elektronischen Unterschrift versehen und ausgedruckt.


    In dem Fall lässt es sich leicht nachvollziehen, ob es sich um eine eigenhändige Unterschrift handelt oder nicht. Die Kollegen haben weder zuviel Freizeit, noch wollten sie dich ärgern oder irgendetwas verzögern ;-) Sie haben sich schlicht an ihre Vorgaben gehalten. Tut mir leid, dass du dich darüber ärgerst.


    Bitte sende uns die Kündigung doch einfach nochmal mit eigenhändiger Unterschrift zu.


    Lieben Gruß


    Sandra

  • Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Selbst wenn er das gemacht hat, wieso sollte man es nicht so machen können?


    Wenn man den Brief direkt über eine Software (per Fax oder sonstwie) verschickt, kann ich es noch verstehen, eine gescannte Unterschrift einzufügen. Wenn man jedoch den Brief eh ausdruckt, sollte es doch kein Problem sein, mal eben zu unterschreiben.

  • Auf alle Fälle ist das Schreiben eher da als eine reguläre Kündigungsbestätigung. da benötigt O2 zwischen 4 und 6 Wochen, traurig aber wahr. Immerhin haben sie mit der antwort den eingang des Schreibens bestätigt... Damit ist die Frist gewahrt.


    Ich denke mit Fax kommt es bei O2 zu "pixelig" an und wenn der Bearbeiter noch eine Ungereimtheit sieht wird halt eine Ablehnung versandt, oder O2 lässt die Unterschrift elektronisch auslesen...


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Immerhin haben sie mit der antwort den eingang des Schreibens bestätigt... Damit ist die Frist gewahrt.

    Nein, eben nicht. Vermutlich werden sie nicht auf dem Fristversäumnis bestehen, wenn ein Schreiben rechtzeitig eingeht, was die vereinbarte Form nicht wahrt. Aber gezwungen sind sie dazu aus rechtlicher Sicht nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob Die Kündigungsfrist verpasst man nur dann nicht, wenn man ein Fax, eine Email, o.schickt, da diese telekommunikative Übermittlung durch § 127 Abs. 2 BGB "priviligiert" ist und daher ausnahmsweise (!) dem rechtsgeschäftlich vereinbarten Schriftformerfordernis entspricht. Auf Verlangen muss hier das Original nachgereicht werden


    Eine Mail dann aber auch nur, wenn es ein eingescanntes Dokument ist auf dem ich unterschrieben habe oder wie?
    Wie sieht es mit einfachen Textmails bzw. Nachrichten über das Kontaktformular aus?
    Wie sieht es mit den Kündigungsschreiben aus, die in der App Aboalarm erstellt, direkt auf dem Touchscreen unterschrieben und aus der App heraus per Fax verschickt werden? Angenommen wird beides, nur wie sieht es rechtlich aus?

  • Nein, die Email muss keine (eingescannte) Unterschrift haben, du könntest auch telefonisch ein Telegramm aufsetzen lassen, um § 127 Abs. 2 BGB zu wahren.


    Nachrichten über ein Kontaktformular sind ebenfalls ok, wenn der Empfänger diese speichern und ausdrucken kann.


    Die App "Aboalarm" kenne ich nicht. Wenn dadurch ein Fax gesendet wird, aus dem deine Person und die Kündigungsabsicht hervorgeht, ist die Übermittlung ebenfalls ausreichend.


    (Quelle: Palandt BGB, § 127 Rn. 2).

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Nein, eben nicht. Vermutlich werden sie nicht auf dem Fristversäumnis bestehen, wenn ein Schreiben rechtzeitig eingeht, was die vereinbarte Form nicht wahrt. Aber gezwungen sind sie dazu aus rechtlicher Sicht nicht.

    Wieso, ich bestätige dann lediglich dass das Schreiben von mir war (inkl. der unterschrift). Damit schliesst sich der Kreis, ich würde es auch notfalls darauf ankommen lassen. Aber ich bin nicht in dieser Lage :-).


    Gruß Marco

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