Hallo zusammen,
mal folgende Frage.
Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert (Grund weshalb ich noch nicht zur Privaten gewechselt bin: Reformstau bei der Privaten mit ungewissem Ausgang und exorbitante Preissteigerungen) und möchte natürlich dennoch Spar- bzw Optimierungsmöglichkeiten nutzen. Falls mal alle Stricke reißen sollten (im Fall einer höchstproblematischen Diagnose), kann ich über eine bestehene optionale Ergänzungsversicherung immer noch für eine bestimmte Zeit und/oder generell über die Kostenerstattung als Privatpatient auftreten (Konditionen kurz beschrieben: Zahlt die Gesetzliche, dann zahlt die Private unter anderem auch für den ambulanten Bereich bis 95% bzw. ab 2.000 EUR Arztkosten pro Jahr 100%; falls die Gesetzliche nichts zahlt, zahlt die Private Ergänzungsversicherung 50% der in den Versicehrungsbedingungen definierten Behandlungskosten; in beiden Fällen auch bei höheren Abrechnungssätzen).
Nun habe ich die Möglichkeit, bei der gesetzlichen KK einen Wahltarif mit Selbstbehalt zu zeichnen. Da gibt es zwei Optionen:
Tarif 400
Tarif 600
Sofern man keine Arztbesuche mit Verordnungsfolge innerhalb eines Kalenderjahres hat, erhält man maximal 400 oder 600 Euro neben der Krankenkassendividende (derzeit 80 EUR pro Jahr) ausgezahlt. Dafür übernimmt man für den Fall vieler Arztbesuche innerhalb eines Kalenderjahres oder für den den Selbstbehalt übersteigenden Teil ein jährliches maximales Nachzahlungsrisiko von 270 oder 500 EUR.
Nun meine Frage:
- Wie ist diese Prämie steuertechnisch zu betrachten? Erhalte ich eine Prämie von 600 EUR, weil ich keine Arztleistung in Anspruch nehmen musste, wie ist diese im steuerrechtlichen Kontext zu sehen? Einkommenssteuererhöhend? Sonderausgabenreduzierend und damit Einkommensteuererhöhend?
- falls eine Nachzahlung kommt? Wie it diese im Umkehrschluss zu bewerten?
Würde mich freuen, wenn jemand hierzu Erfahrungen und/oder Kenntnisse hat.