Krankenversicherung Wahltarif mit Prämie - Steuerliche Betrachtung?

  • Hallo zusammen,


    mal folgende Frage.


    Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert (Grund weshalb ich noch nicht zur Privaten gewechselt bin: Reformstau bei der Privaten mit ungewissem Ausgang und exorbitante Preissteigerungen) und möchte natürlich dennoch Spar- bzw Optimierungsmöglichkeiten nutzen. Falls mal alle Stricke reißen sollten (im Fall einer höchstproblematischen Diagnose), kann ich über eine bestehene optionale Ergänzungsversicherung immer noch für eine bestimmte Zeit und/oder generell über die Kostenerstattung als Privatpatient auftreten (Konditionen kurz beschrieben: Zahlt die Gesetzliche, dann zahlt die Private unter anderem auch für den ambulanten Bereich bis 95% bzw. ab 2.000 EUR Arztkosten pro Jahr 100%; falls die Gesetzliche nichts zahlt, zahlt die Private Ergänzungsversicherung 50% der in den Versicehrungsbedingungen definierten Behandlungskosten; in beiden Fällen auch bei höheren Abrechnungssätzen).


    Nun habe ich die Möglichkeit, bei der gesetzlichen KK einen Wahltarif mit Selbstbehalt zu zeichnen. Da gibt es zwei Optionen:


    Tarif 400
    Tarif 600


    Sofern man keine Arztbesuche mit Verordnungsfolge innerhalb eines Kalenderjahres hat, erhält man maximal 400 oder 600 Euro neben der Krankenkassendividende (derzeit 80 EUR pro Jahr) ausgezahlt. Dafür übernimmt man für den Fall vieler Arztbesuche innerhalb eines Kalenderjahres oder für den den Selbstbehalt übersteigenden Teil ein jährliches maximales Nachzahlungsrisiko von 270 oder 500 EUR.


    Nun meine Frage:


    - Wie ist diese Prämie steuertechnisch zu betrachten? Erhalte ich eine Prämie von 600 EUR, weil ich keine Arztleistung in Anspruch nehmen musste, wie ist diese im steuerrechtlichen Kontext zu sehen? Einkommenssteuererhöhend? Sonderausgabenreduzierend und damit Einkommensteuererhöhend?


    - falls eine Nachzahlung kommt? Wie it diese im Umkehrschluss zu bewerten?


    Würde mich freuen, wenn jemand hierzu Erfahrungen und/oder Kenntnisse hat.

  • Völlig OT, aber weil es in den Augen weh tut:


    Bitte die TT-Regeln zur maximalen Länge/Größe der Signatur beachten, sonst leidet die Lesbarkeit (gerade auf dem Smartphone) der Beiträge deutlich...

  • Ich kenne mich zwar in den steuerrechtlichen Sachen so nicht aus. Aber als Beispiel folgendes:
    Ein Arbeitsloser, der z.B. diesen Tarif theoretisch wählt (was aber nicht geht), würde diese Zahlung als Einkommen angerechnet bekommen. Und zack ist das Arbeitslosengeld oder Hartz XIIV um den Betrag gekürzt. Ähnliches mit diesen blöden Bonushefen und deren Auszahlung. ...und weg ist es. Wo ist das Geld aus dem Bonusheft? Beim Amt. Hihihi.


    Andererseits stelle ich mir die Frage, ob dies nicht entweder eine Schenkung deiner KK an Dich ist, dann musst Du es versteuern. Oder ist es ein Rabatt auf dein Mitgliedsbeitrag? Bei letzteren würdest Du bereinigt weniger absetzen können. Also z.B. nicht original 2.500 Euro im Jahr gezahlt, sondern 2.500 - 400 (oder 600). Gleiches gilt als Einkommen für die oben angesprochenen Bonusprogramme mit Geldauszahlungen.


    Ich sehe die ganze Sache zwar finanziell ganz gut, aber praktisch eher problematisch. Ähnlich verhält es sich mit den 80 Euro. Was ist das denn? Schenkung, Einnahmen, ???? :confused: Am besten vorher mal beim Steuerverein oder Bund deutscher Steuer... nachfragen. Evtl. kommst Du am Ende nicht wirklich besser weg. Vorausgesetzt, die KK meldet alles ans Amt / Finanzamt. Aber bei gesetzlichen KK ist ja eh alles normiert und das Finanzamt rechnet das schon alles mit ein. Nehme ich mal an.

  • Sonderausgabenreduzierend. Soweit die Erstattung auf die Basisabsicherung der GKV entfällt, schlägt sie i.d.R. voll durch, soweit sie auf Zusatzleistungen ("über die Basisabsicherung hinaus") entfällt, gehört sie entsprechend zu den beschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen - wie LV, HV, BU, etc. auch. Da die steuerliche Abziehbarkeit bei diesen beschränkt/gedeckelt ist, sollte die Auswirkung hier eher gering bis hin zu Null sein. Inwieweit sich die Beitragszahlungen überhaupt steuerlich noch auswirken, musst du für deinen speziellen Einzalfall prüfen. Wie genau der Tarif steuerlich zu qualifizieren ist, d.h. welcher Teil der Prämie auf Leistungen der Basisversorgung entfällt, müsste dir die GKV beantworten können. Anhand des von dir geschilderten Versicherungsumfangs läst sich das für mich nicht so einfach zuordnen.


    Eine allgemeingültige Antwort gibt es leider nicht :(

  • Ich zähle 5 Zeilen, ChickenHawk. Was soll da nicht in Ordnung sein?


    Danke für Euere Einschätzungen. Was mir nicht so klar ist:


    Es geht ja um einen Deal mit der Krankenkasse nach dem Motto 'ich übernehme jährlich Euer Risiko für maximal 500 EUR (1.100 EURO Selbstbehalt - 600 EUR Prämie = 500 Euro Nachzahlung). Wenn es nicht schlagend wird, dann erhalte ich eine Risikoprämie von 600 EUR.
    Sollte diese Prämie steuerrelevant sein, dann würde ich ja in einer isolierten Nachsteuerbetrachtung relativ viel Risiko für 600 EUR brutto eingehen, wenn das Netto deutlich geringer ist.

  • Hier noch mal ein Link zum Thema:


    http://www.die-bergische-kk.de…lles/steuerersparnis.html
    http://www.merkur-online.de/ak…euert-werden-2552914.html


    Am besten einfach mal die eigene KK fragen wie die das handhaben.


    Edit:
    Ich bekomme 8 ZeilenSignatur (incl. 1 Leerzeile angezeigt) - mag am Smartphone liegen oder daran dass die Zeilenlänge bis aufs Maximum ausgereizt wurde

  • Ich bekomme jetzt noch 5+1 angezeigt, insofern besser ;)


    Kannst ja mal überlegen ob wirklich alle Einträge in die Vertrauensliste einzeln verlinkt werden müssen, oder ob nicht die Gesamtzahl und die letzten 5 Einträge als Link reichen - sonst besteht die Sig bald nur noch aus VL Links :) :)


    Edit:
    Jetzt sind's auch auf dem Phone nur noch 5

  • Ich sehe nur 4 Zeilen. Und so schlimm ist das nun auch nicht.


    Zum Thema zurück: da gebe ich Dir in der Tat recht, das finanzielle Risiko ist für das tatsächlich übernommene Risiko nicht im Gleichgewicht. Aber ich würde mich da eher nicht an die KK wenden, denn die haben kein Ahnung oder Halbwahrheiten.
    Weil das alles im SGB gesetzlich geregelt wurde und die KK diesen Rahmen genau definiert bekommen haben, würde ich mich mit einer Anfrage an das Finanzamt wenden. Neu sind diese Tarife nicht, die gibt es schon seit mehr als 2 Jahren. Das ist sicherlich schon steuerlich entschieden. Nur noch nicht über g*****gle zu finden. Relevanz und so. Die Tarifwahlmöglichkeit steht in § 53 SGB V - da wird auch explizit von Prämienzahlung gesprochen. Also wird von den max. 600 Euro auf alle Fälle später was auf der Strecke bleiben.


    PS zu OT. Jetzt sind es nur noch 3 Zeilen.

  • Ich bin ebenso wie Du freiwillig gesetzlich versichert (bei der BIG direkt) und habe zwei Wahltarife gewählt (Prämie bei Leistungsfreiheit und Wahltarif Selbstbehalt). Zusammen werden im Jahr bis zu 900 Euro an mich ausgeschüttet.


    Leider ist es steuerlich genauso wie von knickepitten beschrieben: Die Krankenversicherung ist seit einigen Jahren als Sonderausgabe von der Einkommensteuer absetzbar. Etwaige Erstattungen durch die Krankenkasse - also auch z.B. durch Bonusprogramme oder Prämien wegen guter Finanzlage der Kasse - mindern dann den rechnerisch an die Krankenkasse abgeführten Beitrag und somit die Möglichkeit, die Einkommensteuer dadurch zu reduzieren. Die Krankenkasse meldet an Dich gezahlte Erstattungen sogar proaktiv an das Finanzamt.


    Nachzulesen ist das zum Beispiel hier: https://www.big-direkt.de/tari…iheit_details.html#anker5

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