Versicherung behält nach Schadensregulierung das Notebook, darf sie das?

  • Bei einem Besuch von Person A bei Person B ist Person A ein Missgeschick passiert uns sie hat eine Flüssigkeit über das Notebook geschüttet und damit war das NB natürlich hin. Nun hat Person B das NB eingeschickt zur Reparatur bzw. einen Kostenvoranschlag zu erstellen.


    Das NB war zu dem Zeitpunkt circa vier Monate alt und hatte einen Kaufpreis von 500 Euro, auf dem Kostenvoranschlag steht die Summe von 430 Euro (Wahnsinn).
    Zuerst wollte Person A den Schaden Privat regulieren weil man von einem geringeren schaden ausgegangen ist, nachdem nun der Kostenvoranschlag kam hat Person A ihre Versicherung in Anspruch genommen und das ganze über diese laufen lassen.


    Person B wurde aufgefordert das NB an die Versicherung zu schicken zur Begutachtung, nach einigem warten kam das Ergebnis. Die Versicherung sagt eine Reparatur ist wirtschaftlich unrentabel und zahlt als Summe 390 Euro für das NB aus. Da Person B aber den Akku und das Netzteil nicht mitgeschickt hat werden 50 Euro von den 390 Euro abgezogen, sie ist davon ausgegangen das bei einem defekten NB auch kein Zubehör gehört aber gut das ist ja noch akzeptabel.
    Die Versicherung sagt jetzt dass mit Auszahlung der Summe von 340 Euro das NB der Versicherung gehört und rückt es nicht mehr raus. Person B hat gehofft wenigstens noch die Windows 7 Lizenz nutzen zu können.


    Darf die Versicherung das teil einfach behalten und wie sieht es mit der Versicherungssumme aus? Mir scheint das 110 Euro für vier Monate ziemlich viel sind.


    Ich hoffe mal ich habe das ganze verständlich dargelegt.

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  • klar, die Versicherung hat das Teil ( den Zeitwert ) bezahlt, also geht es in das Eigentum der Versicherung über.


    Sonst würde ja jeder sich den Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen und das Teil sich als "defekt" bei Ebay vergolden lassen

  • Meine (persönliche und laienhafte) Meinung:


    Wenn nicht vorher vereinbart wurde, dass die Versicherung das Notebook behält, darf sie das auch nicht einfach so. Allerdings kann der Restwert des Notebooks in Abzug gebracht werden, wenn Person B es nicht hergeben möchte. Das Zubehör gehört wohl zum Notebook (bzw. wird ansonsten vom Wert abgezogen, wie geschehen).


    Den Abzug von knapp über 20% halte ich für realistisch.

  • Re: Versicherung behält nach Schadensregulierung das Notebook, darf sie das?


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von schwuppi
    Darf die Versicherung das teil einfach behalten und wie sieht es mit der Versicherungssumme aus? Mir scheint das 110 Euro für vier Monate ziemlich viel sind.


    Grunsätzlich ist sowas in den AGB´s der jeweiligen Versicherung geregelt, schon mal nachgelesen.


    Das ist aber gängige Praxis, die Versicherung hat den Schaden bezahlt und ist nun Eingetümer des defekten Gerätes und hat somit Anspruch darauf und zwar auf das komplette Geräte inkl. allen Zubehör und Softwarelicensen, die im Kaufpreis enthalten waren.


    War damals bei meinem Notebook auch, ich hab alledinfs die Festplatte behalten können wegen der Daten und Win-License darauf.


    Alternativ: die Versicheurng bezahlt den günstigens Reparaturpreis, was sich aber in der Preisklasse bei Notebooks nicht lohnt. Die meisten Hersteller reparieren nicht nach Aufwand, sondern nach Pauschalpreis, egal was dran ist.

  • Das kann schon deswegen nicht richtig sein, weil der Versicherungsvertrag zwischen Person A (Schädiger) und der Versicherung besteht, und zwischen Person B (Geschädigter) und der Versicherung überhaupt kein Vertrag besteht (und damit auch keine AGBs). Und weder Person A noch die Versicherung können in einem Vertrag zu Lasten Dritter über deren Eigentum verfügen.


    Edit: Ich spreche natürlich von einer Haftpflichtversicherung.

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  • Danke für eure Beiträge, dies ist nicht mein persönlicher Schadensfall. Person B ist meine Schwägerin und Person A ihre Mutter und beide haben einen eigenen Haushalt und anderen Nachnamen durch Hochzeit.
    Ihr Hauptanliegen ist das sie gerne das NB zurück hätte da sie sich schon ein neues gekauft hat und dieses Win8 hat womit sie gar nicht klar kommt deswegen gerne die Win7 Lizenz des anderen genutzt hätte.


    Es wird wohl darauf hinauslaufen das sie versucht das Zubehör noch nachzusenden und das Geld dafür zu bekommen denn was soll sie damit. Einen Gang zum Anwalt oder gar einen Rechtsstreit wegen einem defekten NB halte ich für unrealistisch.

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  • natürlich kann man das notebook zurück haben, dann gibt es aber keine regulierung. :)


    sinn einer versicherung ist es nicht, dass man hinterher besser gestellt ist, als vor dem versicherungsfall... dies wäre aber der fall, wenn man das alte gerät (oder teile davon) zurück erhält.


    nicht umsonst erhält man ja den wiederbeschaffungswert. von dem geld kann sie sich bei ebay oder sonstwo das gleiche gerät, gleich alt, mit windows 7 lizenz kaufen...


    wenn das geld zur wiederbeschaffung (gebraucht, nicht neubeschaffung) nicht ausreicht, muss man sich mit der versicherung nochmals auseinandersetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von schwuppi

    Ihr Hauptanliegen ist das sie gerne das NB zurück hätte da sie sich schon ein neues gekauft hat und dieses Win8 hat womit sie gar nicht klar kommt deswegen gerne die Win7 Lizenz des anderen genutzt hätte.


    Ich bin der Meinung ich hätte neulich in einer Computerzeitschrift (ct) gelesen, dass du mit einer Windows 8 Lizenz auch das Recht hast, entweder Windows 7 oder Windows 8 zu benutzen.
    Macht euch da mal schlau, wenn das das einzige Anliegen ist. Dann könnt ihr vielleicht die neue Seriennummer für das alte Windows benutzen.


    ChaosSid

  • technisch geht das schonmal nicht (die win7 installation akzeptiert keine win8 keys).


    es gab/gibt die möglichkeit bei microsoft sein win8 gegen win7 "einzutauschen". imho musste man den win8 lizenz-sticker dorthin schicken etc. ziemlich kompliziert und an viele bedingungen geknüpft (der tausch ging auch nur bei einer bestimmten win8 version).

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