Hallo zusammen,
könntet Ihr mir eure Überlegungen und (unverbindliche) rechtliche Ratschläge zu der folgenden Situation geben?
Ein Geschäftspartner aus einem anderen Land, möchte eine dauerhafte Videokonferenz
zwischen seinem Standort und zwischen einem Standort in Deutschland aufbauen.
Dies soll so realisiert werden, dass man jeweils dauerhaft sehen kann, wer von der Arbeitsgruppe (3-4 Leute) am entsprechenden Arbeitsplatz verfügbar ist, zwecks speziellem Informationsaustausch...
Beispiel: Geschäftspartner hat eine spezielle Frage zu Thema X und sieht auf seinem Bildschirm Person A am Telefon, Person B nicht am Platz, Person C verfügbar.
Das Konferenzsystem sollte so installiert werden, dass keine Bildschirme eingesehen werden können, es muss prinzipiell nur erkennbar sein, wer am Platz sitzt und wer nicht.
Aus meiner Sicht ist die Idee des effizienten Informationsaustausches ehrlich und soll lediglich die Effizienz steigern, allerdings birgt dies eine Gefahr der ständigen Mitarbeiterüberwachung.
Es ist noch anzumerken, dass die Videokonfenrenzverbindung nicht aufgezeichnet oder irgendwie weiterverarbeitet wird, lediglich ein Live Bild des anderen Büros...
Ich würde von euch gerne folgendes wissen:
1. Wie schätzt ihr die Situation rechtlich ein? Kann der Arbeitgeber (im Sinne des Geschäftspartners) dies einfach für seine Mitarbeiter so beschließen?
2. Was haltet ihr davon? Wäre dies für euch als Mitarbeiter akzeptabel oder geht eher gar nicht?
Lg