Dauerhafte Videokonferenz, was haltet ihr davon?

  • Hallo zusammen,


    könntet Ihr mir eure Überlegungen und (unverbindliche) rechtliche Ratschläge zu der folgenden Situation geben?


    Ein Geschäftspartner aus einem anderen Land, möchte eine dauerhafte Videokonferenz
    zwischen seinem Standort und zwischen einem Standort in Deutschland aufbauen.
    Dies soll so realisiert werden, dass man jeweils dauerhaft sehen kann, wer von der Arbeitsgruppe (3-4 Leute) am entsprechenden Arbeitsplatz verfügbar ist, zwecks speziellem Informationsaustausch...
    Beispiel: Geschäftspartner hat eine spezielle Frage zu Thema X und sieht auf seinem Bildschirm Person A am Telefon, Person B nicht am Platz, Person C verfügbar.


    Das Konferenzsystem sollte so installiert werden, dass keine Bildschirme eingesehen werden können, es muss prinzipiell nur erkennbar sein, wer am Platz sitzt und wer nicht.


    Aus meiner Sicht ist die Idee des effizienten Informationsaustausches ehrlich und soll lediglich die Effizienz steigern, allerdings birgt dies eine Gefahr der ständigen Mitarbeiterüberwachung.
    Es ist noch anzumerken, dass die Videokonfenrenzverbindung nicht aufgezeichnet oder irgendwie weiterverarbeitet wird, lediglich ein Live Bild des anderen Büros...


    Ich würde von euch gerne folgendes wissen:


    1. Wie schätzt ihr die Situation rechtlich ein? Kann der Arbeitgeber (im Sinne des Geschäftspartners) dies einfach für seine Mitarbeiter so beschließen?


    2. Was haltet ihr davon? Wäre dies für euch als Mitarbeiter akzeptabel oder geht eher gar nicht?



    Lg

  • Ob das rechtlich einwandfrei ist, kann ich nicht beurteilen, aber braucht der Geschäftspartner unbedingt eine ständige Videoverbindung?
    Bei mir im Unternehmen sind wir global per Microsoft OCS bzw. Lync verbunden. Dadurch ist ebenfalls ersichtlich, ob ein bestimmter Kollege gerade verfügbar ist. Wäre das keine Alternative für Euch?

    28:6:42:12

  • ich würde das nicht akzeptieren.


    es gibt auch andere systeme um zu erkennen, wer verfügbar ist und wer nicht, dazu brauchts keine videokamera.

  • Danke für deine Antwort.


    Es handelt sich um ein bestehendes System und ein deutscher Standort (der Einzige in DE) soll hinzugefügt werden.
    Es ist mir bewusst, dass genügend Alternativen vorhanden sind, aber es geht mir im Speziellen um diese Variante...

  • Re: Dauerhafte Videokonferenz, was haltet ihr davon?


    Zitat

    Original geschrieben von trick17
    2. Was haltet ihr davon? Wäre dies für euch als Mitarbeiter akzeptabel oder geht eher gar nicht?


    Ob es "akzeptabel" für die Mitarbeiter ist, müssen die entscheiden, jedenfalls verstößt es gegen geltendes Recht in Deutschland.



    Eine von vielen Quellen dazu:


    http://www.aufrecht-arbeitsrec…laubt-und-wann-nicht.html


    http://www.anwalt.de/rechtstip…hmer-moeglich_016996.html

  • Ich denke mal, dass die beiden Links insofern nicht ganz einschlägig sein dürften, als es sich hier wohl um eine offene Überwachung handelt, von der die AN von Anfang an wissen.


    In jedem Fall ist eine solche Massnahme, sofern ein BR existiert, mitbestimmungspflichtig.


    Wichtiger aber:Eine solche dauernde Überwachung dürfte die Persönlichkeitsrechte der AN in nicht zu rechtfertigender Weise verletzen: An haben das Recht, mal unbeobachtet einen Schwatz zu halten, mal unbeobachtet in der Nase zu bohren oder sich am Hintern zu kratzen. Nicht jeder Moment des Arbeitstages muss mit konzentrierter Arbeit ausgefüllt sein. Auch ein Zurücklehnen und Gähnen ist mal erlaubt. Das alles fällt aus bei ununterbrochener Videoüberwachung. Wer zeigt schon dem Geschäftspartner in Übersee die Plomben? Nach meiner Einschätzung der deutschen Rechtslage ist eine solche Massnahme unverhältnismäßig, weil ihr Zweck (den, den Du hier angegeben hast) mit milderen Mitteln erreichbar ist. Und wenn der Zweck mit milderen Mitteln erreichbar ist, dann sind eben solche drastischen Mittel nicht zulässig. Insbesondere unsere Geschäftsfreunde aus dem asiatischen Raum sind da etwas anders gestrickt. Die Schreiben in Goldbuchstaben in ihre Firmenleitlinien, dass sie die nationalen Gesetze beachten, hängen das gerahmt ins Foyer und interessieren sich sodann einen feuchten Kehricht dafür. Aber ich vermute, dass beim ersten Mitarbeiter, der im Streit ausscheidet, dies teuer wird ...


    aggy

  • Hallo,


    solche Videoanlagen sind schon mal rechtlich sehr fragwürdig, da muss zumindest mal der Betriebsrat eingeschaltet werden.


    Auf der anderen Seite: wozu ?


    Wir nutzen bei uns in der Firma Lync als Chat- und Telefonsystem und damit kann ich sofort sehen, ob ein Kollege an seinem Platz oder gerade unterwegs ist, telefoniert oder nicht gestört werden möchte.
    Dabei ist es egal, ob der im Office sitzt, HomeOffice macht oder an der Strandbar sitzt und dort arbeitet.


    Das finde ich die deutlich effektiveres Lösung.

  • In den oben stehenden posts schreibt ihr immer von "Videoüberwachung" aber ich kann nirgendwo zweifelsfrei erkennen dass eine Live Videokonferenz mit einer Videoüberwachung gleichzusetzen ist.


    Mal abwarten wie sich die Sache weiter entwickelt...

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Naja, es kommt aber einer Überwachung gleich. Ich würde das niemals akzeptieren.


    Sehe ich genauso, es ist am Ende eine nonstop Überwachung, egal wofür die noch benutzt wird und dafür genau gibt es in Deutschland klare rechtliche Regelungen und die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates.


    Bei uns ist für sowas eine extra Betriebsvereinbarung abgeschlossen worden, weil das komplette Firmengelände nonstop per Video überwacht wird.

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